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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1893-02-24 · Heft 8 (24.2.1893) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
57 (1893)
Issue
Heft 8 (24.2.1893)
Date
1893-02-24
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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-«r.AÄ g <1 L, (. 1 se o , f W i \ i Mrso — Napoleon l. und das Sanhedrin. Ueber dieses Thema hielt kürzlich Dr. A. Feilchenfeld im Hamburger „Verein für jüdische Geschichte und Litteratur" einen Vortrag. (Siehe Korr. Hamburg.) Nach einigen einleitenden Bemerkungen ging der Vortragende auf die erste offizielle Stellungnahme Napoleons zu den Juden seines Reiches ein. Auf die heftigen Beschwerden, die von der Elsässer christlichen Bevölkerung gegen den Wucher der Juden erhoben und dem Kaiser bei seiner Durchreise durch Straßburg im Frühjahr 1806 vorgetragen wurden, wollte Napoleon zuerst die gesammte französische Judenheit unter Ausnahmegesetze stellen. Aber als er sich durch eine genaue amtliche Untersuchung der bürgerlichen Verhältnisse der Juden überzeugt hatte, daß eine ganze Anzahl von ihnen auf den verschiedensten Gebieten Nützliches leisteten, so beschloß er, durch diese auf die minder zivilisirten jüdischen Kreise eine Einwirkung zu versuchen und berief deshalb durch das Dekret vom 30. Mai4806 eine Versammlung jüdischer Notabeln nach Paris. In dieser Versammlung, die am 26. Juli eröffnet wurde, hatten zwar der Zahl nach die deutschredenden Juden der östlichen und nördlichen Departements das Ueber - gewicht. An Einfluß aber wurden diese von den portugiesischen und italienischen Juden Südfrankreichs übertroffen. Präsident wurde der hochgebildete, in parlamentarischen Formen bewanderte A. Furtado aus Bordeaux. Die Versammlung wurde von der Regierung in den äußeren Formen mit der größten Zuvorkommenheit behandelt, so z. B. auch durch die Aufstellung einer Ehrenwache vor dem Sitzungssaale ausgezeichnet. Durch spezielle kaiserliche Abgesandte wurden den Deputirten zwölf Fragen zur Beantwortung vorgelegt, die sich meist auf solche Punkte bezogen, in denen Satzungen und Gebräuche des Judenthums das bürgerliche Leben berührten und mit Sitten oder Gesetzen des Landes in Widerspruch zu stehen schienen. Die ersten drei Fragen betrafen die jüdischen Vorschriften in Bezug auf Heirath und Ehescheidung, die folgenden drei die Auffassung der Juden von ihren Pflichten gegen ihre nichtjüdischen Mitbürger und gegen das Vaterland, die nächsten die Stellung und die Rechte der Rabbinen, die letzten die Bestimmungen über Wucher gegen Juden und Nichtjuden. Besondere Schwierigkeit bereitete die dritte Frage, die sich darauf bezog, ob Mischehen zwischen Juden und Christen nach jüdischem Gesetz erlaubt seien. Nach heftigen Debatten gelangte man zu der Erklärung, daß eine Ehe zwischen Juden und Christen zwar von den Rabbinen nicht eingesegnet werden könne, aber doch keine Ausstoßung aus dem Judenthum nach sich ziehe. — Das Wesentlichste war Richtigstellung der vermeintlichen jüdischen Bestimmungen über den Wucher, zu der die beiden letzten Fragen Anlaß gaben. Diese lauteten: „Verbietet das Gesetz den Juden, gegen ihre Brüder Wucher zu treiben? Ist ihnen der Wucher gegen Fremde gesetzlich erlaubt?" Die zwölf Antworten fanden den vollen Beifall des Monarchen. Sein Wohlwollen zeigte er den Juden seines Reiches dadurch, daß er den jüdischen Kultus gesetzlich regeln ließ und unter die staatlich allerkannten Kulte aufnahm. Um aber Garantie dafür zu erlangen, daß die in den zwölf Antworten ausgesprochenen Grundsätze auch für alle Zukunft befolgt würden, ordnete der Kaiser die Zusammenberufung eines großen Sanhedrin an. Dieses sollte die von der Deputirtenversammlung empfohlenen Grundsätze in bindende Gesetzesentscheidungen umwandeln. Ein Aufruf zur Beschickung des Sanhedrin wurde an die jüdischen Gemeinden aller Länder Europas geschickt. Wenn auch zumeist wohl in Folge der damaligen kriegerischen Verwickelungen nur vereinzelte Gemeinden außerhalb des französischen und italienischen Gebietes (wie Frankfurt a. M.) der Aufforderung Folge leisteten, so nahmen doch auch die Juden anderer Länder an dem Verlauf des Sanhedrins reges Interesse. Das Sanhedrin wurde am 8. Februar 1807 feierlich eröffnet; der fromme und gelehrte Rabbiner David Sinzheim leitete diese Rabbinerversammlung. Sie erledigte ihre Aufgabe in etwa vier Wochen. Am 9. März wurden die Entscheidungen des Sanhedrin als allgemein geltende Bestimmungen für die französischen und italienischen Israeliten publizirt. Noch heute gelten die Verordnungen des Sanhedrin in Frankreich als die festen Säulen der jüdischen Glaubenslehre. d * Komische Käutze. Bei der Berathung über die Besetzung der Thcaterdirektor-Stelle in Graz haben die Antisemiten im Gemeinderath den Antrag gestellt, den neuen Direktor zu verpflichten, keine Slaven und Juden zu engagiren. Dieser Antrag blieb aber in der Minorität. eilen. * „Jichus". Der seligHDavid Cassel pflegte gern einen scherzhaften Beitrag zur Kritik des eingebildeten „Jsichus" zu erzählen, indem er auf die drei Jemo Hagbala im jüdischen Kalender hinwies. Der erste ist „etwas" und der letztere auch, nur der mittelste gleicht den Leuten, die mit ihrer Vergangenheit und ihren Kindern protzen, selbst aber nichts bedeuten. „Er ist nichts, lehnt sich aber an Wichtiges an." * „Denkverse pro domo" an die Adresse des Herrn Predigers Stöcker richtet im letzten „Ulk" R. Schmidt-Cabanis: Ein Christ getauft, erzogen und gesinnt. Ward ich von Anbeginn gewöhnt zu üben Die Nächstenpflicht, ward mir gelehrt als Kind, Den Nebenmenschen wie mich selbst zu lieben. Dies Dogma reift' in mir zur Ueberzeugung, Als Denken sich und Wille machten frei — Ihm folgt' ich ohne Vorurtheil und Scheu Und ohne jegliche Gesinnungsbeugung. Da nun der Lebenspfad führt abwärts schon. Der Fuß ward matter und das Haar ward lichter: Ein Priester meiner eigenen Konfession Drängt sich gewaltsam auf den Stuhl der Richter; Er kündet dem volksthümlichen Verständniß Die neue Satzung: Schande sei's und Schmach, Wenn man zunächst dem „Menschen" frage nach. Und dann sich sorge erst um sein „Bekenntniß"! „Wer solchen Sinn hegt, ist des Glaubens bar. Hat das Gelübde seinem Gott gebrochen. Zählt zu der Jesusleugner frechen Schaar, Er ist ein Apostat — bezahlt, bestochen! Nie wird gelangen in der Seel'gen Hafen, Wer meine Spur nicht blindlings wandeln wollt'- Wer mir nicht folgt, ist Knecht im Judensold! Auf, steinigt — steinigt den Semitensklaven!" „Ich selber und mein Anhang nur allein. Des hehren Vaterlands getreuste Männer: Wir halten unser Herz von Selbsucht rein. Wir einzig sind des Christenthums Bekenner! Es schmeicheln sich mit hündischem Gewedel Dem goldenen Kalbe Jene dienend an; Sie alle stehn in fremder Rasse Bann- Nur wir allein sind christlich, deutsch und edel!!" - Und da ich dieses heil'gen Priesters Wort In lautem Donnerton erschallen hörte. Und sah, wie Ihn, des wahren Glaubens Hort, Mit Jubelruf der Pöbel hochverehrte; Kein Widerspruch entquoll dem Mund, kein Tadel; Nur dem Gebete war mein Sinn geweiht: Gott schütze mich vor solcher Christlichkeit, Vor solchem Deutschthum und vor solchem Adel! — Die Nr. 8 der „Mittheilungen aus dem Verein zur Abwehr des Antisemitismus" (ExpeditionMagdeburgerstraße 13, Postzeitungsliste 4173) hat folgenden Inhalt: Erklärung der Rabbiner Deutschlands. — Weshalb die Universität Greifswald aufgeregt ist — Dr. Böckel und die Güterschlächterei in Hessen. — Zur Abwehr. — Aus der antisemitischen Partei. — Die jüdischen Religionsbücher im preußischen Abgeordnetenhause. — Bücherschau. - Briefkasten. öricflmftnt der Redaktion. Floda B. in F. Die „Geschichte der Juden" von Grätz erscheint demnächst in einer neuen Auflage bei Oskar Leinne in Leipzig. — C. H. ist Jude von Geburt. _ Geschäftliche Notizen. * Wir glauben es im Interesse unserer Leser liegend, wenn wir sie auf das in heutiger Nummer enthaltene Inserat der Firma E. John & Co. aufmerksam machen. Der in demselben empfohlene Cognac nööb Dil ist nach französischem Verfahren unter beglaubigter Aufsicht in streng ritueller Weise hergestellr und ist als eine dankenswerthe Neuerung zu begrüßen.

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