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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1893-02-17 · Heft 7 (17.2.1893) · p. Seite 75

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
57 (1893)
Issue
Heft 7 (17.2.1893)
Date
1893-02-17
Page
Seite 75 (sequence 5)
Language
German
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75 nmen aller as erlaubt t verkünde: linn zu beals unauf i Glaubens zu fördern er, Berlin Breslau rg (Hessen) St. Bloch > Elberfeld. . B- Baer Baneth irttemberg), im (Elsaß) Schweidnitz. M. Broh , Rabbiner, cksrabbiner, , Kattowitz rwählt zun^ ndrabbiner, mstferlig Eckstein rr, Neiße, ksrabbiner. engemeinde. Synagogen abbiner de: »sbnrgee )ach a. M ler, Mutzie . Fraustad n, Bezirks Rabbiner. Rabbiner, rttemberg). i (Pomm.^;n (Posen) Rabbiner M.Kopf!. Kvoner Bayreuth erslautern m (Elsaß) U. §tm) I. Kevi [ (Baden . . s m »wenlhal Oldenburg.!egensburg. Rabbiner. Rabbiner. Distrikts Rabbiner, Rabbiner, nt, Leipzig. a (Baden). Dr. S. Sichler, Rabbiner in Filehne (Posen). Rabbiner C. UoUer, Schriftsteller, Dambach (Elsaß). Dr. I. Sosenberg, Rabbiner, Thorn. Dr. St Nosenftein, Rabbiner, Graudenz. Dr. F. Nosenthal, Rabbiner, Breslau. Dr. K. A. Sosenlhal, Rabbiner, Rogasen (Posen). Dr. A. Sosenzweig, Rabbiner, Berlin. M. Noltzschitd, Prediger, Dortmund. Dr. G. Sülf, Landesrabbiner, Braunschweig. Dr. I. Sülf, Rabbiner der Kreissynagogengemeinde, Memel. Dr. S. Saatfeld, Großherzoglich hessischer Rabbiner, Mainz. Dr. A. Salvendi, Distriktsrabbiner, Dürkheim a. H. Dr. St. Salzberger, Rabbiner, Erfurt. Dr. M. Salzer, Gr. Sachs. Landrabbiner, Stadtlengsfeld (Sachsen-Weimar). Dr. K. Samter, Rabbiner der Synagogengemeinde, Grünberg (Schlesien). Dr. U. Sandler, Rabbiner, Schwedt in der Mark. Dr. K. Schick, Rabbiner, Zempelburg (Westpreußen). Dr. S. Schiffer, Rabbiner der Israelitischen Religionsgesellschaft, Karlsruhe. £. Schlesstnger, Bezirks - rabbiner, Bretten. Dr. St Schlestnger, Rabbiner, Pinne. Dr. Ph. Schönberger, Rabbiner, Nordhausen. S. H. Schüler, Rabbiner, Bollweiler. Dr. A. Schwarz, Stadt- und Konferenzrabbiner, Karlsruhe. Rabbiner Dr. C. Seligmann, Prediger am Israelitischen Tempel in Hamburg. Dr. B Setigkomitz, Rabbiner, Eöthen. Dr. D. Selver, Rabbiner, Darmstadt. Dr. M. Silberstein, Stadt- und Bezirksrabbiner, Wiesbaden. Dr. St. Singer, Rabbiner, Eoblenz. Dr. H. Sondheimer, Bezirks- und Konferenzrabbiner, Heidelberg. Dr. I. Spitz, Bezirksrabbiner, Gailingen (Baden). Dr. M. Slaripolsky, Rabbiner, -Quatzenheim. Dr. M. Sleckelmacher, Konferenzu. I. Stadtrabbiner, Mannheim (Bad.). Dr. A. Slrin Rabbiner, Worms. J. Stern, Rabbiner, Strelno. Dr. M. Stern, Rabbiner, Kiel. Dr. Stiebet, Rabbiner, Strasburg in Wstpr. Dr. Stier, Rabbiner, Berlin. Dr. D. Stöffel, Rabbiner, Stuttgart. S. Strautz, Kreisrabbiner, Rothenburg a. T. Dr. A. Tawrogi, Rabbiner, Kreuznach. Dr. J. Theodor, Rabbiner, Bojanowo. Dr. £. Treitel, Rabbiner, Karlsruhe. A. Nvy, Oberrabbiner von Lothringen, Metz. S. Warldter, Rabbiner, Schönlanke. B Slnhl, Rabbiner, Schlettstadt. J. Weil, Oberrabbiner von Oberelsaß, Colmar. J. Weil, Oberrabbiner von Straßburg im Elsaß und des Unterelsaß. D. E. WeiU, Rabbiner in Fegersheim. St. Weinberg, Rabbiner, Insterburg. Dr. K. Weingarten, Bezirksrabbiuer, Ems. Dr. S. Weiffe, Landesrabbiner, Dessau. M. Wimphen, Rabbiner, Maursmünster i. E. Dr. J. Winter, Rabbiner Dresden. J. Wittelshöfer, Rabbiner, Floß (Oberpfalz). Dr. A. Wolff Rabbiner, Haigerloch. Dr. Wolfssohn, Rabbiner, Stargard in Pommern. Dr. Wreschner, Rabbiner, Samter. J. M. Wurmser, Rabbiner, Thann in Elsaß. Dr. J. Zivi, Rabbiner, Winzenheim (Elsaß). Dr. B Ziemlich, Rabbiner, Nürnberg. Dr. St. S Zuckermandel, Rabbiner, Pleschen. Die obenstehende Erklärung wird in den nächsten Tagen an die Mitglieder der Parlamente, Behörden und an Zeitungen verschickt werden. Alle diejenigen, welche sich für Verbreitung derselben in den Gemeinden — namentlich für den Abdruck in den betr. Lokalblättern — interessiren, erhalten Exemplare (auch partienweise) durch das Bureau des „Komitees für Abwehr des Antisemitismus" zugesandt. Die Redaktion. Erklärung. — Leitartikel: Der Religionsunterricht im Abgevrdnetenbaiise — Der akademische Verein für jüdische Geschichte nnd Litteratur zu Berlin. Von M. Lipschitz. — Was uns dringend noch thut. Von Hulda Bergel. — Feuilleton: Mirjam. Von Ferdinand Runkel. — Literarische MittHeilungen. — Sprechsaal. Der Gemeindebote. Korrespondenzen nnd Nachrichten: Berlin. Posen, Breslau. Eallies. Hamburg. Minden. Karlsruhe, London, Nom. Athen. — Von Nah und Fern. — Miscellen. — Bei der Redaktion eingegangene Bücher. Ver Religionsunterricht im Bligeordnetenhaule. Berlin, 14. Februar. Nnlla dies sine linea! Fast keine Woche ohne Judendebatte! Nachdem jüngst die Sonntagsruhe die Veranlassung gegeben, kam in der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses die Dissidenten-Frage den Herren Antisemiten sehr gelegen, um ihr Sprüchlein daran zu knüpfen. Aber auch gestern erhielten sie die treffende und wirksame Antwort. Wir resumiren zunächst den Gang der Verhandlung, soweit diese ben jüdischeil Religionsunterricht in den Kreis der Erörterung zog. Abg. Frhr. v. Wackerbarth (kons.): Der Minister sagt, daß die Verfassung ausdrücklich verlangt, daß jedes Kind Religionsunterricht erhält. Diese Auffassung scheint den israelitischen Kindern gegenüber nichr durchgeführt zu werden. (Hört! Hört! rechts.) Auf dem Gemeindetag des israelitischen Bundes, dem % aller Israeliten angehören, wurde festgestellt, daß selbst die israelitischen Schüler höherer Lehranstalten nicht die einfachsten Fragen aus ihrer eigenen Religion beantworten konnten. Es wurde vom Herrn Geheimrath Kristeller hingewiesen, daß 800 israelitische Gemeinden keinen Lehrer und Kultusbeamten besitzen, welcher im Stande ist, den Religionsunterricht zu ertheilen. Bei der Diskussion darüber äußerte ein hervorragendes Mitglied, daß die Israeliten seit 400 Jahren keinen obligatorischen Religionsunterricht hätten, und daß sie sich dabei sehr gut befänden. Ich möchte die Frage an den Minister richten, wie diese Handhabung mit der Verfassung in Einklang zu bringen ist. Kultusminister Dr. Bosse: Die Antwort scheint mir sehr einfach zu sein. Wenn jüdische Eltern nicht in der Lage sind, ihren Kindern genügenden Religionsunterricht zu ertheilen, so haben sie für Ersatznnterricht zu sorgen. Ich habe kein Bedenken, wenn jüdische Eltern mir Nachweisen, daß die Kinder jüdischen Religionsunterricht außerhalb der Schule empfangen, diesen als gleichwerthig anzurechnen. Der jüdische Religionsunterricht untersteht ebenfalls der Schulaufsicht des Staates. Beschwerden sind nur sehr selten an mich herangetreten. Auf Grund einer Beschwerde in der Presse, worin behauptet wurde, daß in den; jüdischen Religionsbüchern höchst anstößige Stellen vorkämen, habe! ich veranlaßt, daß diese Bücher geprüft werden, die Berichte sind aber z erst zum kleinsten Theil eingegangen. Ich kann keine Auskunft darüber! geben, ob und inwieweit die Beschwerde begründet ist. Ich möchte aber! glauben, daß nicht sehr viel dabei herauskommen wird, denn diejenigen, 1 die die Bücher herausgeben, werden sich doch selbst sagen, das man darauf! ein Auge haben wird. Abg. Rickert (dfr.): Die Erwiederung des Ministers auf die Bemerkung des Abgeordneten Freiherrn v. Wackerbarth genügt mir nicht. Am ersten Oktober vergangenen Jahres brachte die Krenzzeitung einen ''Artikel, in welchen: sie die Regierung aufforderte, die Religionsbücher der israelitischen Kinder zu prüfen und festzustellen, ob es wahr sei, daß sie Lehren enthielten, welche die christliche Glaubensgemeinschaft schädigen, das christliche Ehe- und Familienleben als „thierisch" bezeichnen, die geschäftliche Uebervortheilung, den Wucher und die Steuerhinterziehung Nichtjuden gegenüber bedingungsweise als zulässig hinstellen, das christliche Gerichtswesen verächtlich machen, die Ablegung eines falschen oder Meineids vor christlichen Richtern unter Umständen als erlaubt ansehen. Wenn eine derartige Aufforderung öffentlich erhoben wird, so ist es nicht gerechtfertigt, wenn unsere jüdischen Mitbürger unter dem Druck dieser öffentlichen Anklage fünf Monate lang leiden müssen. Wenn man erwägt, daß jenes schmähliche und gemeine Flugblatt, das der Abg.-Hobrecht vor einiger Zeit anführte, wiederspruchslos verbreitet wird, daß die Gerichte keine Veranlassung finden, auf Grund des § 166 des Strafgesetzbuches eine Anklage erheben 51t lassen, daß einem Kultusminister der schwere Vorwurf gemacht wird, erdulde es, daß in den Schulen ein Theil unserer Kinder geradezu zu Verbrechern herangezogen werde, so kann man es unter keinen Umständen billigen, wenn die Regierung 5 Monate lang auf eine solche Aufforderung, wie sie die „Kreuzzeitung" brachte, schweigt. Ich muß deshalb den Minister bitten, etwas näher auf die Sache einzngehen und mindestens die Ergebnisse der Prüfung uns mitzutheilen. Hervorragende Lehrer haben erklärt, daß in den jüdischen Religionsbüchern keine anderen Morallehren enthalten seien als in unserer christlichen Moral, und daß die Kinder in diesem Sinne unterrichtet würden. Die „Kreuzzeitung" sagte damals, sie erlaube sich kein Urtheil über die Sache, sie stehe der Frage parteilos gegenüber Nicht lange nachher brachte die gleiche Zeitung einen Artikel von einem Schulmann, der meinte, man täusche sich, wenn man glaube, in den gedruckten Lehrbüchern der jüdischen Kinder etwas

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