Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 7 (17.2.1893)
- Date
- 1893-02-17
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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57. Jahrgang. Mr. 7. Berlin, 17. Februar 1893. eilung Des Audentbums. Allgemeine Ern unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. .Diese Zeitung erscheint wöchentlich. 'Abonnements-^reis: Durch Bnächanvel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen Vierteljahr!. 3 M. Redacteur: Gustav Karpcles. Begründet von Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind au die Adresse Verlag der „Allgem. Zeitung des Judenthums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Masse, Berlin. Nabbiner Dr. Ludwig Philippson-Nonn. Verlags-Expedition: Lerlin, Ierusalemerltr. 48/49 Erklärung! ^Am Vertrauen auf den Beistand Gottes erklären wir, die Unterzeichneten Rabbiner jüdischer Gemeinden Deutschlands, zur Steuer -er Wahrheit gegenüber falschen Vorstellunge», die über das Schriftthuin und die Sittenlehre des Judenthums verbreitet werden, was folgt: Die heilige Schrift, welche Gemeingut der ganzen gesitteten Welt geworden ist, bildet die Grundlage für die Lehre des Judenthums. Außer der heiligen Schrift, welche die „schriftliche Lehre" heißt, besitzt das Judenthum noch eine Religionsquelle, den Talmud, der, weil er ursprünglich nicht niedergeschrieben wurde, die „mündliche Lehre" genannt wird. Eine andere religionsgesetzliche mündliche Lehre giebt es für das Judenthum nicht. Der Talmud baut seinen Lehrinhalt auf Grund des biblischen Wortes auf und giebt Allem Raum, was den menschlichen Geist! ad das menschliche Gemüih beschäftigt. Neben dem Rcligionsgesetze und der Ethik, welche seine beiden Hauptgebiete sind, haben in ihm fragen der Welt>veisheit, der Natlirkunde, der Medizin, der Geschichte, sowie Erzählungen, Gleichnisse, Sentenzen und Aehnliches Aufnahme gefunden. Seiner Form nach ist der Talmud mit der Aufzeichnung der Verhandlungen einer gesetzgebenden Körperschaft, in welcher eine Vorlage mit ihren Motiven zur Diskussion steht, insofern zu vergleichen, als er die von mehr als 2000 namhaft gemachten Gesetzeslehrern 'ährend vieler Jahrhunderte in den Lehrhäusern gepflogenen Verhandlungen aufzeichnet, die verschiedene», oft widerstreitenden Meinungen u'ben einander stellt, jede Ansicht, die zu Worte kani, jede Auffassung, die geäußert wurde, in der ganzen Lebendigkeit der Diskussion aiedergicbt, und zwar ohne dabei immer zu einer endgiltigen Entscheidung zu gelangen. Der Talmud enthält somit überaus zahlreiche Aussprüche, welche als die Meinungen Einzelner niemals eine bindende Kraft laugt haben. Seiner ganzen Anlage nach ist daher der Talnmd als die Quellenschrift für die Auffassung des biblischen Wortes und für die unntniß, die Geschichte und die Begründung des überlieferten Religionsgesetzes zu betrachten. Alseine solche Quellenschrift ist der Talmud u allen Zeiten von den jüdischen Forschern behandelt worden. Die Sittenlehre des Talmuds beruht auf der Bibel und erblickt in folgenden Aussprüchen der heiligen Schrift: „Im Ebenbilde '■ ottcs hat Er deil Menschen geschaffen" (Genesis 1,27) „Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst" (Leviticus 19,18) „Liebet den Fremdling" - „Liebe ihn wie Dich selbst" (Deuteron. 10,19 — Leviticus 19,34) das Gebot der allgemeinsten, auf alle Menschen, Juden und Nicht- :de», sich erstreckenden Nächstenliebe. Im Geiste des Prophetenwortes, das dem in Babylon weilenden Israel zugerufen wurden „Fördert das Wohl der Stadt, in die -ch Euch gefiihrt habe, und betet für sie zu Gott, denn in ihrem Wohle wird Euch wohl sein" (Jerem. 29,7) wird im Talmud der Grundutz aufgestellt und von allen Gesetzeslehrern einmüthig zum Gesetz erhoben: „Das.Staatsgesetz hat im staatsbürgerlichen Leben verbindliche - rast" (Talmud babli, Baba bathra 54b, 55a u. a. O.). Es ist demgemäß religionsgesetzliche Pflicht, mit der Treue gegen die Religion > ehorsam gegen die Gesetze des Staates zu verbinden. Die später aus dem Talmud und der nachtalmudischen Litteratur entstandenen Auszüge, wie Jad Hachasaka des R. Moses den Camion, Schulchan-Aruch des R. Joseph Karo und andere Zusammenstellungen, haben niemals für sich allein, sondern stets nur daun > s maßgebend für die Entscheidung gegolten, wenn sie durch das Zurückgehen auf die Quellen ihre Bestätigung erhalten. Die Bezeichnung „Akum“ bedeutet „Anbeter der Sterne und Sternbilder" und ist selbstverständlich nicht auf die Bekenner der > monotheistischen Religionen anzuwenden. Vereinzelte gegen „Akum" gerichtete Aussprüche in Talmud, Schulchan-Aruch und anderen Schriften sind als der Ausfluß einer durch die Zeitverhültnisse hervorgerufenen Stimmung und als Akte der Nothwehr zu betrachten; sie waren nur gegen diejenigen Heiden gerichtet, welche Ehre,. Leben und Eigenthum des Nächsten nicht schonten. Derartige Aussprüche haben, wie schon seit Jahrhunderten die Gesetzeslehrer ausdrücklich erklären, für das Judenthuin keine Geltung.