Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 25 (19.6.1891)
- Date
- 1891-06-19
- Page
- Seite 291 (sequence 3)
- Language
- German
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f 291 hält, den Stab über dieselben zu brechen. Die Simultanschule als solche ist ein Prinzip, welches, wie jedes andere, vertreten werden muß. Wird dieses Prinzip nun in einer Zeit allgemeinen politischen Rückgangs und religiöser Reaktion in falscher Weise zur Ausführung gebracht, so beweist das doch wahrhaftig nichts gegen das Prinzip selbst, sondern höchstens nur gegen dix Unfähigkeit, Ungeschicklichkeit, oder gar den bösen Willen derjenigen, die hier und da zufällig das Prinzip durchzuführen berufen sind. Entsprechen die heutigen Simultanschulen also theilweise — es giebt im Gegensatz dazu auch vortrefflich geleitete paritätische Anstalten — nicht unseren Begriffen von solchen Schulen, so beweist das höchstens, daß man eben in unserer Zeit sich im Allgemeinen nicht zu der Höhe bedingungsloser Parität emporschwingen kann, welche allein die feste Grundlage der wahren Simultanschule bilden muß. Deshalb aber die Simultanschule überhaupt verwerfen, wie das die Münster'sche Konferenz durch Annahme der Spier'schen Thesen thatsächlich gethan hat, das heißt denn doch, das Kind mit dem Bade ausschütten. Es ist das ungefähr dasselbe, als wenn ein freisinnig denkender Mensch sich gegen das geheime Wahlrecht aussprechen wollte, weil durch dasselbe in unserer Zeit zufällig verschiedene Antisemiten Reichstagsmitglieder geworden sind. Der Fehler des Münster'schen Konferenzbeschluffes liegt also darin, daß derselbe die Simultanschule bedin gungslos verwirft, — auch in Duisburg hatte sich die Konferenz vor Jahren schon gegen die Simultanschule ausgesprochen — im Gegensatz zu einem von Herrn Ostwald-Witten gestellten Anträge, welcher die Aufrechterhaltung der jüdisch-konfessionellen Volksschule nur so lange wünschte, als auch die katholischen und evangelischen Konfessionsschulen bestehen, beziehungsweise so lange an den etwa vorhandenen sogenannten Simultanschulen die Parität nicht auch unter dem Lehrerkollegium gewahrt wird. Durch Annahme dieses Ostwald'schen Zusatzantrages seitens der Konferenzbesucher wäre das Prinzip der Simultanschule anerkannt worden, und darauf kam es ja lediglich an. Leider ist dies nicht geschehen, und das muß im Interesse des Judenthums bedauert werden. Schließlich sei es noch gestattet, in wenigen Worten meine Stellung zur Simultanschule der heutigen Zeit darzulegen, um allen Mißverständnissen in dieser Beziehung vorzubeugen. Wie schon aus dem bis jetzt Gesagten sich ergiebt, will ich das Prinzip der paritätischen Anstalten unter alten Umständen gewahrt wissen, selbst wenn dasselbe unter den obwaltenden Verhältnissen keine Aussicht auf Realisirung haben sollte. So wenig der freisinnige Politiker in der Zeit der Rückwärtserei von seinen Prinzipien ablaffen wird, so wenig er. auch nur um Haaresbreite von dem für recht Erkannten abweicht oder gar muthlos und feige den Kampf für seine Idee aufgiebt, so wenig diirfen wir in den trüben Tagen religiöser Unduldsamkeit von einer Idee ablaffen, welche für uns der Inbegriff der Toleranz und Gewissensfreiheit auf dem Gebiete der Schule ist. Jin Gegentheil: die ernsten Zeiten müssen unsere Ausdauer festigen imb unseren Kampfesmuth stählen. — Wo jedoch die Verhältnisse derart liegen, daß bei einer etwa vorhandenen sogenannten Simultanschule die Parität nur unter den Schülern, trotz einer entsprechenden Anzahl jüdischer Kinder, nicht aber auch im Lehrerkollegium gewahrt ist, da müssen wir dahin streben, entweder auch im letzteren die Parität herzustellen, oder aber, falls die diesbezüglichen Beziehungen fruchtlos bleiben, eine konfessionelle jüdische Volksschule zu errichten, deren Oeffentlichkeitserklärung^unter allen Umständen zu erwirken ist, wie denn überhaupt in der Oeffentlichkeitscrklärung jüdischer Privatschulen die einzige Garantie dafür liegt, daß bei einer dereinstrgen Simultanisirustg der Schulest eines Ortes auch der jüdische Lehrer in das paritätische Lehrerkollegium ausgenommen wird, was absolut ausgeschlossen erscheint, sofern die jüdische Schule nur ein privates Unternehmen der Gemeinde ist. Schon aus diesem Grunde allein müffen wir überall dort, wo keine Wirklichen Simultanschulen bestehen, die Oeffentlichkeitserklärung der etwa vorhandenen jüdischen Privatschulen mit aller Kraft erstreben, denn nur das führt uns zu dem Ziele wahrer Parität, die freilich weit entfernt ist von der Scheinparität der Zwergsimultanschulen unserer in religiöser Beziehung so unduldsamen Zeit. U Vornehmheit und Irchus. Von Georg Minden. Mit der kürzlich vor dem preußischen Abgeordnetenhause abgegebenen Erklärung des neuen Kultusministers Herrn Grafen Zedlitz-Trütschler, daß die Regierung auf die Berathung des Volksschulgesetzentwurfes in dieser Session kein Gewicht mehr lege, sind die bescheidenen Hoffnungen, die von unserer Seite an den Entwurf geknüpft wurden, vorläufig vertagt worden. Man wird sich erinnern, daß diese Hoffnungen darin bestanden, daß auch den religiösen Minderheiten — will sagen, den Juden — in Bezug auf den Religionsunterricht in der Volksschule und deffen Beaufsichtigung durch die Geistlichen Befugniffe zugelegt waren, die denjenigen der evangelischen und katholischen Kirche ziemlich nahe kamen, ustd daß der Grundsatz „gleiche Rechte, gleiche Pflichten" im Entwurf und in den Motiven überall zum Durchbruch gelangte. Dieser Umstand wird dem Verfasser des Entwurfs, Herrn von Goßler, bei der deutschen Judenheit ein gutes Andenken sichern; die Furcht aber, daß sein Nachfolger in Bezug auf diese Fragen and ers denke, ist eine sehr wenig begründete. Es liegt in der Natur des preußischen Staates, daß seine Politik nicht von der Zuneigung oder Abneigung eines einzelnen, wenn auch noch so hochgestellten Mannes bestimmt wird, sondern daß jede gerechte Forderung, wenn auch erst »ach langem Warten und unter schwerem Ringen, schließlich durchgesetzt wird. Und gerecht ist jeder unserer Wünsche, der sich auf bürgerliche Gleichstellung bezieht und die gegenseitige Duldung der verschiedenen Bekenntnisse zum Zweck hat. Bei Besprechung des gedachten Gesetzentwurfes im vorigen Vierteljahre hatten wir eine Frage gestellt, eine Frage, die gleichzeitig einen Wunsch enthielt, nämlich diejenige, ob in den vornehmen jüdischen Familien Deutschlands die in diesem Jahrhundert rapid niedergegangene Neigung, ihre Söhne dem geistlichen Stande zu widmen, wieder erwachen wird. Diese Frage hat in den rabbinischen Kreisen ziemlich viel Staub aufgewirbelt. Wir hatten gedacht, die Rabbinen würden ungefähr folgendermaßen sprechen: „Wenn die Söhne solcher Familien, die sich für vornehm halten und deren Einfluß auch in der nichtjüdischen Welt geschätzt wird, sich unserem Stande widmen, so werden wir dieselben nicht minder liebevoll empfangen, wie solche, deren Eltern das Brod der Armuth gegessen haben. Wir werden sie in die dornenvollen Pflichten unseres Amtes einweihen und soviel an uns liegt, dafür sorgen, daß sie gute Führer ihrer Gemeinden und würdige Vertreter des jüdischen Namens werden. Wir werden ihnen zeigen, daß jeder Beruf Entbehrungen auferlegt und daß, wer der Menschheit etwas leisten will, die Kunst des Lebens nicht darin zu suchen hat, diese Entbehrungen auf ein mög-