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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1891-04-17 · Heft 16 (17.4.1891) · p. Seite 186

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
55 (1891)
Issue
Heft 16 (17.4.1891)
Date
1891-04-17
Page
Seite 186 (sequence 6)
Language
German
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Purim (14. Adar) . . . fällt auf den 24. März, Passah (15. Nissan) . . „ „ 23. April. Wochenfest (6. Ssiwan) . 12. Juni. Neujahr (1. Thischri) .... „ „ 3. Oktober, Tempelweihe (25. Kislew) „ „ „ 26. Dezember. Nun sieht man leicht ein, daß sich für jedes jüdische Datum das entsprechende bürgerliche finden läßt, wenn man weiß, auf welches Datum der Erste des jüdischen Monats fällt. Wir haben also nur nöthig, die Daten für die Ersten aller jüdischen Monate festzustellen. 1. Nissan — 9. April. Denn da nach der obigen Kalenderangabe der 15. Niffan auf den 23. April fällt, so hat man von diesen beiden Daten nur 14 abzuziehen, um zu finden, daß der 1. Nissan — 9. April ist. 1. Jjar — 9. Mai. Da Nissan 30 Tage zählt, so kann der I. Jjar als der 31. Nisian angesehen werden. Ist der 1. Nissan 9. April, so ist der 31. Nisian (30 Tage später) - 39. April, und, da April 30 Tage hat, — 9. Mai. (Man konnte auch vom 15. Nisian — 23. April ausgehen.) 1. Ssiwan 7. Juni. Da (das Wochenfest) der 6. Ssiwan — 12. Juni ist, so muß der 1. Ssiwan — 7. Juni sein. (Man konnte auch vom 1. Jjar ausgehen.) 1. Thamus — 7. Juli; leicht aus Ssiwan abzuleiten. 1. Ab — 5. August, ebenso aus Thamus. 1. El ul — 4. September, ebenso aus Ab. 1. Thischri — 3. Oktober, ebenso -aus Elul, übrigens gegeben. Mit ihm beginnt das Jahr 5652. 1. Cheschwan — 2. November, ebenso aus Thischri. 1. Kislew — 2. Dezember. Da die Länge des Monats Cheschwan unbestimmt ist (s. oben unter ä), so muß der 1. Kislew anders berechnet werden. Nach der Kalenderangabe ist der 25. Kislew (Tempelweihe) — 26. Dezember, also muß der 1. Kislew — 2. Dezember sein. (Der 30. Kislew — 31. Dezember.) NB. Beachtet man, daß der 1. Cheschwan — 2. November und der 1. Kislew — 2. Dezember, so ergiebt sich, daß der Monat Cheschwan 30 Tage zählt, woraus umgekehrt folgt (vergl. oben unter 6), daß das Jahr 5652, welches mit dem 1. Thischri beginnt, ein überzähliges sein wird. Nachdem wir die „Ersten" aller Monate von Nissan bis Kislew, mit dem das bürgerliche Kalenderjahr abschließt, berechnet haben, bleiben die Berechnungen der dem Monat Niffan vorangehenden Monate noch auszuführen. Wie oben (unter e) nachgewiesen, ist das laufende Jahr 5651 ein Schaltjahr, mithin heißt der Monat vor Niffan Adar II. Der 1. Adar II — 11. März. Denn der 14. Adar (Purim) — 24. März. Der 1. Adar I. — 9. Februar. Rückwärts aus Adar II zu berechnen. Man kann den 1. Adar II als 31. Adar I und den II. März als den 39. Februar betrachten. Ist dann 31. Adar I — 39. Februar, so ist der 1. Adar 1 — 9. Februar. Der 1. Sch'wat 10. Januar. Ebenso aus Adar I berechnet. Der 1. Tebeth — 12. Dezember 1890. Der 1. Januar 1891 war also — 21. Tebeth. Anmerkung. Wissen wir etwa aus dem vorjährigen Kalender, daß Chanukah (25. Kislew) — 7. Dezember, und sehen wir jetzt, daß der 1. Tebeth — 12. Dezember war, so folgt daraus, daß Kislew nur 29 Tage, statt der 30 Tage des regelmäßigen Jahres gehabt hat, daß also das gegenwärtige Jahr 6651, das schon mit dem 15. September 1890 begann, nicht blos ein Schaltjahr, sondern ein mangelhaftes Jahr ist. Stellen wir die bisherigen Ergebnisse zusammen, so ist: 21. Tebeth 5651 1. Januar 1891 1. Sch'wat =10. „ 1. Adar I — 9. Februar 1. Adar II 11. März 1. Nissan — 9. April 1. Jjar — 9. Mai 1. Ssiwan — 7. Juni 1. Thamus — 7. Juli 1. Ab 5. August 1. Elul — 4. September 1. Thischri 5652= 3. Oktober 1. Cheschwan — 2. November 1. Kislew — 2. Dezember 30. Kislew — 31. Dezember. Daß in gleicher Weise der jüdische Jahreskalender aus den Angaben des bürgerlichen Kalenders jedes beliebigen Jahrganges festgestellt werden kann, wird Niemandem zweifelhaft sein. Der Leser wolle nun versuchen, beliebige Daten des einen Kalenders in die des andern umzuwandeln. Z. B. 13. Sch'wat — 22. Januar, 25. Ssiwan — 1. Juli, 9. Ab — 13. August, 10. Thischri (Jom Kippur) —12. Oktober u. s. w. Ferner: I. März 21. Adar I, 1. Juni 24. Jjar, 30. August 26. Ab, 25. Dezember — 24. Kislew u. s. w. Anmerkung. Zur Berechnung der „Monatsansänge" bis auf Kislew und Tebeth bedurfte es nicht einmal all der aufgeführten Angaben des bürgerlichen Kalenders, vielmehr genügte schon ein einziges der oben genannten Festdaten : Purim, Passah, Wochenfest oder Neujahr, oder auch irgend ein anderes Datum innerhalb der Monate Sch'wat bis Cheschwan. Zur Bestimmung des 1. Kislew ist dagegen das Datum des Chanuckah erforderlich. Da das Jahr 5652, wie oben gezeigt, ein überzähliges sein wird, so behält Kislew seine 30 Tage, das Datum des 1. Tebeth ist also leicht zu bestimme». Ist ein Jahr aber nicht überzählig, so ist noch festzustellen, ob es regelmäßig oder mangelhaft ist, da im letzter» Falle der Monat Kislew 29 Tage zählt, wovon wieder die Bestimmung des 1. Tebeth abhängt. Hier müßte man in den nächstj (ihrigen bürgerlichen Kalender einen Einblick thun und aus dem Abstande des dort angegebenen Datums für Purim und des diesjährigen für Chanuckah das Datum des 1. Tebeth berechnen. Wer es verwunderlich finden sollte, daß die im Eingang als so schwierig bezeichnete Aufgabe der Monatsumrechnung, sowie der Bestimmung der Art des Jahres, ob regelmäßig, mangelhaft oder überzählig , hier eine verhältnißmäßig so einfache Lösung hat finden können, dem sei bemerkt, daß alle diese schwierigen Berechnungen schon längst und für Hunderte von Jahren ausgeführt sind, daß aus diesen Quellen alle Kalendermacher mit leichter Mühe schöpfen können, ja daß die von uns benutzten Daten des bürgerlichen Kalenders aus denselben Quellen fließen, diese also zur Voraussetzung haben. Wir haben nur zeigen wollen, wie mit geringen Mitteln sich der ganze jüdische Kalender aufbauen läßt, wo diese Jedermann zugänglichen Mttel zu finden sind, und auf welche Weise sie sich am zweckmäßigsten verwerthen lassen. Wollte man die Aufgabe jedoch weiter stecken und Daten bestimmen aus früheren oder späteren Jahren, für welche ein bürgerlicher Kalender nicht zur Hand ist, so wird der Laie allerdings zu einer der vorhandenen Tabellen greifen müssen, in denen, wie oben erwähnt, Alles im Voraus berechnet ist. Wir nennen als die bekanntesten: das Werk von Kornick (1825), das von Jahn (Jellinek) und das wohl am leichtesten zu handhabende des Verfassers?) ') G. A. Jahn, Tafeln zur gegenseitigen Verwandlung jüdischer und christlicher Zeitangaben vom Jahr 4118 (358) bis 5810 (2050). Bearb. von A. Jellinek, Leipzig 1856. — Simon, Max. „WOjähtiger Doppelkalender der jüdischen und christlichen Zeitrechnung." Berlin, bei Boas' Nachfolger.

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