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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1891-01-08 · Heft 2 (8.1.1891) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
55 (1891)
Issue
Heft 2 (8.1.1891)
Date
1891-01-08
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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55. Jahrgang. Nr. 2. emerne Berlin, 8. Jannar 1891. ettung öes Zudentbums. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Drche Zeitung erscheint wöchentlich. Man nements - Preis: Durch Buchhandel, Pöst L der direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen vierteljährl. 3 M. Redacterrr: Gustav KarpeLes. Begründet von Rabbiner &*- Ludwig Philippfon- Sonn Verlags-Vrpeöition: Berlin, JerufalemerKr. 48/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judenthums", Berlin ' SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten.! Verlag von Rudolf Mosfe, Berlin. Leitartikel: Das neue Einkommensteuergesetz m feinet: Rückwirkung auf die jüdischen Gemeinden. — Briefe, an einen Freund. Von Rechtsanwalt Emil Lehmann. — Religiöse Freuden — em Erziehunüsunttel. Von Jda Oppenheim. — Wiener Briefe. V. Von f. — Wissenschaft und Litteratur: Das Mecklenburg-Schwermsche Landrabbmat. Melfel lmd Holdheim. Von Dr. M. Kayserling. — Feuilleton: Rache ist süß. Von Dr. S. MandeLk ern (Fortsetzung). — Der ewige Jude. Von Albert Katz. — Litterarische Mittheilnngen. Der Geineindebole. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin. ^Mstzdeburg, Briefen. Köln. Frankfurt a. M., Men, Karlsbad, Prag. London, .Jerusalem. — Von Nay und Fern. -- Sprechsaal. — Miscellen. — Beider Redaktion eingegangene Bücher. — Briefkasten. 3m neue Einkommensteuer - Gesetz in seiner Knckrvirknng ans die jüdischen Gemeinden. Es kann kaum noch einem Zweifel unterliegen, daß der Entwurf zur Erhebung der Einkonimensteuer in Preußen, den der Finanzminister Miguel dem Abgeordnetenhanse vorgelegt hat, die Zustimmung des Landtags erhalten und sonach demnächst Gesetz werden wird. Die Opposition kämpft nur noch der Form wegen, lind sehr Biele, die im Dullen froh wären, wenn das Gesetz fiele, haben nicht den Muth, ihm /?ffen entgegenzutreten. Solche Gesetze greifen oft in Verhältnisse hinüber, die für den ersten Anschein ganz außerhalb ihres Bereiches liegen; so glauben wir, daß das neue Einschätzungsverfahren, welches jetzt in Preußen eingeführt werden wird, von erheblicher Tragweite für viele jüdische Gemeinden unseres engeren Vaterlandes ist. Viele Gemeinden'Haben nämlich zur Zeit ihr selbständiges Einschätzungsverfahren; es werden für diesen Zweck besondere Kommissionen erwählt;' es giebt sodann Reklamationskommissionen, die die etwaigen Einwünde gegen die Einschätzung prüfen. Diese 'Behörden sind völlig unabhängig von den staatlichen und städtischen Organen, die gleichfalls der Aufgabe dienen, das Einkommen der Bürger zu eruiren lind danach die Steuer festpistellen. Vielfach hat zwar in letzter Zeit die Regierung versucht, die städtischen und staatlichen Heberollen den Synagogeilgemeinden als Norm für die Erhebung der jüdischen Steuern hinzustellen, nach der sich die Vorstände zu richten haben; nicht selten haben auch die Verwaltungsbehörden der Gemeinden selbst, schon um des lieben Friedens ,villen, diesem Steuermodus den Vorzug gegeben, danrit Keiner Anlaß zur Klage habe, er sei von seinen Glaubensgenossen zu einer ungebührlich hohen Steuer herailgezogen worden. Bei einer großen Anzahl von Genieinden jedoch hat man dies von der Regierung eingeräumte Recht der Selbstverwaltung in Steuerangelegenheiteu allsgeübt, und dabei habe» sich gerade die Begüterten gewöhnlich nicht schlecht gestanden. Es waltete in den betreffenden Konimissioneii nicht das strenge Recht, sondern ein Grundsatz der Billigkeit; oft nämlich mache» unsere reichen Leute von vielen Gemeinde-Institutionen einen nur schwachen Gebrauch; da schien es denn nicht korrekt, denen nahezu die ganze Last aufzulegen, die von dem aufgewendeten Gelde nur einen bescheidenen Vortheil ziehen, und diejenigen zu entlasten, für die alle diese Einrichtungen dienen; vielleicht waltete auch die Furcht ob, durch eine strengere Einschätzung diese gleichgiltigen Reichen ganz aus der Gemeinde herauszudrängen; denn wer da will, kann ja so bequem durch das Pförtlein dem Steuerdruck entschlüpfen, das Laster einst den Gleichgiltigen geöffnet hat. So werden vielfach die Reichen von ihren Geineindegenossen mit einem geringeren Einkommen eingeschützt, als von der Stadt oder von dem Staate, und da bekanntlich sich Niemand zum Steuerzahlen drängt, so ließen sich dies die begüterten Herren ruhig gefallen, ebenso wohl wie Niemand bei Stadt und Staat sich beschwert, daß man sein Einkommen zu niedrig taxirt. Dies wird sich jetzt ändern, wo die Selbsteinschätzun g eingeführt wird, tinmöglich wird die jüdische Gemeinde die Daten, welche die Mitglieder selbst anderweitig angegeben haben, ignoriren können. Die bisherige Milde hatte auch darin ihren Grund, daß die Reichen für Zwecke der Wohlthätigkeit herangezogen wurden und durch große Spenden einen Ausgleich schufen für den geringern Steuerbetrag. Bei der Selbsteinschätzung wird an manchen Orten der Effekt der sein, daß einige Wenige den größten Theil der Steuerlast tragen und dadurch für wohlthütige Zwecke minder zugänglich sein werden. Manchem zudem, der besonders von den rituellen Einrichtungen, z. B. von dem Schächten, keinen Nutzen hat, wird es lästig sein, daß er Beamte und Institutionen erhalten soll, die ihm werthlos sind, und er könnte sich dann vielleicht daran erinnern, mit wie schwachen Fäden ihn das Gesetz an die Gemeinde bindet. Aber selbst wenn, wie wir hoffen und wünschen, sich keinerlei Nachtheile für unsere Gemeindeverwaltungen aus dem neuen Steuergesetz und seiner Anwendung ans jüdische Verhältnisse ergeben, immerhin ist es vielleicht nicht ganz zwecklos, auf den Zusammenhang des Miquel'schen Gesetzes mit unsrem Gemeindeleben jetzt schon hinzuweisen. 8. U

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