Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1891)
- Date
- 1891-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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3 tt t) & 11. Leitartikel: (Siuicmimioen. Vou Justizrath H. M a k o w e r. — Unsere Lage. Von T. Z. — Festrede zur fünfzigjährigen Jubelfeier des Herrn Musikdirektors Lewandowski. Von Tr. Gustav Karpeles. — WMenschaft und Litteratirr: Saadias. Von Dr. S. Bäck. — Ausgrabungen in Palästina. Von Alex Braun. — KerrMeton: Rache ist süß. Von Dr. S. M a ndel kern. — Die barmherzige Königstochter. Von Gustav Jacobsohn. — Litterarische Mtttheilungen. l Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin, Frankfurt a. M., Bielefeld. Freiburg i. B.. Wien, Lemberg. London, Wilna, Baltimore. — Bon Nah und frrot. — Sprechsaal. — Miseellen. _:_;_ | .;.•. [ Ernennungen. In jüngster Zeit sind zwei Inden zu Oberlandesgerichtsrüthen in Preußen ernannt. Ist es schon eine hohe Ehre, Richter an irgend!! einem Gerichte in Preußen zu sein, so ist es sicherlich eine Auszeichnung, j als Richter in das höchste für eine Provinz bestehende Gericht berufen zu werden. Da es sich um die ersten Ernennungen von solcher Bedeutung handelt, so sind sie würdig, beachtet zu werden. Es ist kein - Zweifel möglich, daß hierin nur die Anwendung eines l ä ngst bestehenden Gesetzes liegt, aber Gesetz und Anwendung fallen nicht immer zusammen. Der Art. 4 der Preuß. Verfassung vom 31. Januar 1850 sagt: „Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich. Standesvorrechtc finden nicht statt. Die öffentlichen Aemter sind, unter Einhaltung der von den Gesetzen festgestellten Bedingungen, für alle dazu Befähigten gleich zugänglich." X Das Reichsgesetz betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen | in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung vom 3. Juli 1869 i bestimmt: „Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen j Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und; , staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Ins-! besondere soll die Befähigung zur Theilnahme an der Gej ' meinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffent-! | licher Aemter vom religiösen Bekenntnisse unabhängig sein." j Aufrufe an das Volk, daß Jeder Mitwirken solle, die Grundlagen der Gesellschaftsordnung zu erhalten und das Beste des Landes zu fördern. Dies non der Krone gegebene Beispiel wird seine wohlthätigen 'Wirkungen über seinen unmittelbaren Gegenstand hinaus haben, die Gutwilligen stärken, die Böswilligen stutzig machen und diese jedenfalls überzeugen, daß sie bei dem Throne keine Unterstützung für ihre Bestrebungen finden; es wird die Juden anfeuern, das Land zu lieben, das ihnen die gesetzliche Gleichberechtigung auch thatsächlich einräumt. Die Pflicht der Dankbarkeit muß die preußischen Juden bestimmen, alle ihre Kräfte dem Vaterlande zu widmen, ohne ängstlich zu erwägen, ob nicht hie und da noch eine lästige Beschränkung aus früherer Zeit in die neue Zeit hinüberragt. Dergleichen sind thatsächlich noch vorhanden, aber sie werden schwinden. Die Verwaltung, selbst die Justizverwaltung, verhält sich noch abwartend und zurückhaltend. Die Staatsanwaltschaft, die dirigirenden Stellen in den Gerichtshöfen, die Regierungen mit Ausnahme der Eisenbahnverwaltung, sind — obschon kein gesetzliches Hinderniß besteht — den Inden noch fast verschloffen. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann sie ihnen zugänglich werden. Manchem Ungeduldigen wird die Wartezeit zu lang, aber der allmähliche Fortschritt macht Rückschläge unmöglich. Schon mehren sich die Anzeichen, daß in der bedeutendsten und in Preußen einflußreichsten Institution, in dem Heere, der Satz der Kriegsartikel auch auf die Juden zur Anwendung kommen wird (Art. 4): „Wer in Erfüllung seines Berufes als Soldat sich bewährt, hat nach Maßgabe seiner Fähigkeiten und Kenntnisse auf Beförderung zu rechnen." Berlin, 24. Dezember 1890. H. Makower. U Unsere Lage. Da nothwendig eine längere Zeit vergehen mußte, bevor nach dem Dienstalter eine Anwartschaft für einen Glaubensgenossen bestehen konnte, in jenes hohe Amt berufen zu werden, so ist es nicht - zu verwundern, daß 40 Jahre seit der Preußischen Verfaffung ver- ( gingen, ehe die vorliegende Anwendung von derselben gemacht v werden konnte. Daß sie aber gemacht wurde, als die Zeit gekommen war, ist eine trostreiche Thatsache; sie wiegt mehr als die mindestens nutzlose Bewegung, den Juden es unmöglich zu machen, ihrem Vaterlande ( zu dienen; sie beweist, daß wir trotz alles angeregten Hasses fort- . schreiten, und daß die leitenden Stellen in unserem Staate das Gesetz handhaben und es nicht hinterrücks thatsächlich wirkungslos machen. : Jene Thatsache hat aber noch eine weitere, sehr hoch anzuschlagende r Bedeutung.' | Der König besetzt alle Stellen im Staatsdienste (Art. 47 Preuß. Verfassung), mögen auch die Vorschläge von den Ministern ausgehen. An dem Willen des Königs, die Verfassung des Königreichs fest und unverbrüchlich zu halten und in tlebereinstimmuug mit | derselben und den Gesetzen zu regieren, wäre auch dann nicht zu zweifeln, wenn er dies nicht eidlich gelobt hätte. Ob aber [; eine bestimmte Stelle im Staatsdienst durch diese oder eine andere l gleichberechtigte Person besetzt werden soll, unterliegt der freien königfi lichen Entschließung, bei welcher noch andere Rücksichten in Betracht £ kommen, als die bloße Befähigung der Kandidaten. [• Daß der regierende König von Preußen kein Bedenken trug, / die erwähnten Ernennungen zu vollziehen, ist eine That, welche im ( Einklangesteht mit dem wohlwollenden Verhalten seiner großen Vorfahren gegen die Schwachen und Verfolgten, und mit seinem eigenen j Moskau, 25. Dezember 1890. | Schwere Gewitterwolken ziehen sich über die Häupter der Juden! unseres Vaterlandes zusammen, und der Gedanke, daß durch das! Inkrafttreten der neuen Ausnahmegesetze Tausende unserer armen ' jüdischen Bürger zum Wanderstabe wurden greifen müssen, erfüllt j das Herz des gefühlvollen empfindenden Menschen mit Bangen i und Zagen, mit Angst und Schrecken. Zwar hat der Horizont der I russischen Judenheit schon seit Jahren, seit dem Regierungsantritt j Alexanders III., zu verdunkeln sich angefangen; allein daß eine völlige! Finsterniß eintreten würde, hätte auch derjenige, der dem Rechtssinn und den Humanitätsprinzipien der erleuchteten Völker des vielgepriesenen neunzehnten Jahrhunderts kein unbedingtes Vertrauen schenkt, nicht erwartet. Man beklagt die grauenhaften Judenverfolgungen des Mittelalters, man vergießt bittere Thränen bei der Erinnerung an die Vertreibung der Juden aus Spanien im Jahre 1492, daß aber noch grauenhaftere Judenverfolgungen im 19. Jahrhundert, in dem berühmten Zeitalter der Elektrizität und des „Kochin", sich abspielen, daß man nicht wie in Spanien nur eine Million, sondern sechs Millionen Menschen nur aus dem einfachen Grunde, weil sie Juden sind, verfolgt und unterdrückt, ja sogar zum Auswandern zwingt, wollen nur Wenige einsehm und noch Wenigere glauben. Wohl haben die Notabeln Englands öffentlich in einer großen Versammlung gegen die Judenverfolgungen in Rußland protestirt, wohl stoßt die gesammte liberale Preffe aller zivilisirten Länder Enlrüstungsrufe über die gegen uns geplanten neuen Ausnahmegesetze aus; alleiu was nützen alle Proteste und alle Entj rüstungsrufe, wenn sie in der Lust verhallen und zu den Ohren unseres I Kaisers nicht gelangen. Nur unser Kaiser allein könnte der söge-