Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 47 (18.11.1892)
- Date
- 1892-11-18
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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56. Jahrgang. Nr. 47. kerlm, 18. November 1892 Der GerneLndebote. Verlage zur „Allgemeinen Jeiknng öes ZrröenLHums". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. * Berlin, 15. November. Die Ergänzungswahlen für die Reprüsentantenversammlung finden am Mittwoch den 30. November 1892 von 9 Uhr Vormittag bis 4 Uhr Nachmittag statt. Es scheiden aus: Die Repräsentanten David Hirschfeld, I. E. Jsaae, Herrmann Landsberger, Professor Dr. Lazarus, Louis Liebermann, Moritz Manheimer, Geheimer Sanitätsrath Dr. Marcuse, Rudolf Mosse, Leonhard Sachs, Louis Sachs, Rechtsanwalt Dr. Tiktin nebst sämmtlichen Stellvertretern. Die Wahl wird diesmal in sieben Lokalen vollzogen werden; nämlich im großen Saale Oranienburgerstr. 30, sowie in den Räumen Potsdamerstraße 9 (Geselliger Verein der Gesellschaft der Freunde), Luckauerstr. 15 (Deutscher Hof), Große Frankfurterstr. 99 (Frankfurter Bierhallen), Elsasserstr. 26 (Zum Roland), Wilsnackerstr. 63 (Moabiter Kasino), Charlottenburg, Berlinerstr 148 (Restaurant Monbijou). Den Wählern ist freigestellt, von ihrem Wahlrechte in dem einen oder anderen Wahllokale Gebrauch zu machen. Zum Zweck der Wahl versendet der Gemeindevorstand jedem Wähler einen gedruckten und gestempelten Stimmzettel nebst einem Verzeichniß der wahlberechtigten Gemeindemitglieder. Der Stimmzettel ist durch Einzeichnung der Vor- und Zunamen sowie der Wohnungen der gewählten 26 Personen auszustillen, und mit der Namensunterschrift des Wählers versehen, in dem Wahltermine bei der betreffenden Abtheilung persönlich abzugeben. 'Andere als gedruckte und gestempelte Stimmzetrel werden zurückgewiesen. # Berlin, 15. November. Zugleich mit der Einladung zur Repräsentantenwahl versendet der Vorstand der jüdischen Gemeinde den Verwaltungsbericht für das Triennium 1889 bis 1891, sowie das Verzeichniß der wahlfähigen Mitglieder. Wir kommen auf beide Schriftstücke noch zurück. LA) Berlin, 15. November. Allen Lesern sind die infamen Verdächtigungen, welche die Antisemiten in dem Flugblatt: „Die Cholera und die Juden" ausgestreut, noch in Erinnerung. Nun geht uns seitens des deutschen Central-Komitees für die russischen Juden folgende Mittheilung zu: „Seit Beginn seiner Thätigkeit hat das Komitee dem Gesundheitszustand der Auswanderer die größte Aufmerksamkeit zugewendet. An sämmtlichen Grenzorten, Aufenthaltsstationen und Hafenplätzen haben hierzu bestellte Aerzte die Auswanderer einer eingehenden Untersuchung unterworfen. Die Berichte dieser Aerzte geben ein relativ sehr günstiges Gesammtbild; die wenigen Fälle von ernster Erkrankung betrafen fast ausnahmslos Affektionen der Lunge. Fälle von Brechdurchfall, geschweige denn von Cholera sind an keinem Grenz orte, keiner Durchgangsstation beobachtet worden. Nach dem ersten Auftauchen von Cholerafällen in Deutschland hat das Central-Komitee in enger Fühlung mit den maßgebenden Behörden seine sämmtlichen Grenzkomitees angewiesen, ihre Thätigkeit unverzüglich einzustellen, und ist dieser Weisung auch sofort und in allen Punkten entsprochen worden. Die ostpreußischen Grenzkomitees insbesondere haben sogar schon seit dem 8. August c. zu fungiren aufgehört. Die zur Zeit der Grenzsperre bereits auf deutschem Boden befindlich gewesenen, zur Auswanderung bestimmten Personen sind auf schnellstem Wege auf die Schiffe, etwaige Rückwanderer unverzüglich an die Grenze befördert worden. Wenn behauptet worden ist, daß die Cholera durch Auswanderer aus Rußland, gleichviel welcher Konfession, nach Hamburg eingeschleppt worden sei, so kann diese Behauptung diejenigen Auswanderer, welche der Fürsorge des Central-Komitees unterstanden haben, nicht treffen. Am 20. Juli c. ist in Hamburg der Schuppen am Amerikaquai eröffnet worden. Seitdem sind sämmtliche der Kontrole des Central- Komitees unterstehenden Auswandererzüge von Ruhleben (übrigens nach nochmaliger eingehender ärztlicher Untersuchung) nach Harburg direkt ins Freihafengebiet und zu diesem Schuppen geleitet worden. In Hamburg ist der erste Cholerafall am 16. August amtlich festgestellt worden. Im Auswandererschuppen am Amerikaquai sind nur vereinzelte Cholerafälle, der erste am 24. August, der letzte am 5. September konstatirt worden, abgesehen von drei aus der Stadt Hamburg am 23. September direkt übertragenen Fällen. Todesfälle haben sich im Schuppen am Amerikaquai überhaupt nur sechs ereignet. Die angeführten Thatsachen schließen die Möglichkeit aus, daß die Cholera durch die von uns beförderten Auswanderer nach Deutschland resp. Hamburg eingeschleppt sein kann. Bei Beginn der Choleragefahr hat das Komitee die zeitweilige Einstellung seiner Thätigkeit in Rußland sofort bekannt gemacht. Es versteht sich von selbst, daß diese Thätigkeit wie bisher, so auch fernerhin bis zu dem Zeitpunkt, wo die Gefahr der Einschleppung von Seuchen gänzlich beseitigt sein wird, eingestellt bleibt und erst nach Verständigung mit den maßgebenden Behörden ausgenommen werden wird." — Berlin, 15. November. Ein Schüler des Herrn Professor Felix Dahn, welch Letzterer sich bereits in dieser Zeitung in lebhafter Entrüstung über die ihm seitens der „Kreuz-Zeitung" zugefügte „Andichtung" geäußert hat, schreibt uns aus Königsberg i. Pr., in welcher Universitätsstadt Dahn vor seiner Uebersiedelung nach Breslau eine fünfzehnjährige Lehrthätigkeit als Professor der Rechtswissenschaft ausgeübt hat und woselbst seine bedeutendsten Dichtwerke, wie „Der .Kampf um Rom" entstanden sind: „Hier konnte die Aeußerung des Herrn v. Diest-Daber in der „Kreuz-Zeitung" über Dahns Stellung zum Judenthum nur Heiterkeit erregen, und dürfte es Sie interessiren zu erfahren, daß, als Herr Professor Dahn bald nach seiner Uebersiedelung nach Breslau dort schwer erkrankte, derselbe telegraphisch den ihm nahe befreundeten Professor Dr. Jaffa von hier an sein Krankenlager berief. Und wenn Felix Dahn aus Bescheidenheit in seiner Antwort an den Herausgeber dieser Zeitung nur an die Lebensgemeinschaft erinnert, welche ihn mit vielen jüdischen Freunden verbindet, so mag auch aus dem öffentlichen Leben Dahns mitgetheilt werden, daß derselbe bald nach dem Ausbruch der antisemitischen Seuche anläßlich der Enthüllung des Lessingdenkmals in Wolfenbüttel bei einer akademischen Lessingfeier der Albertina seiner Entrüstung über die Beschimpfung der jüdischen Kommilitonen Ausdruck gab und viel dazu beigetragen hat, daß die Albertina von den Verheerungen befreit blieb, welche diese Zeitkrankheit an anderen Universitäten in dem geselligen Leben der Studirenden angerichtet hat. Ebenso benutzte Professor Dahn die Anwesenheit des bekannten Schauspielers Lewinsky aus Wien, der am Königsberger Theater gastirte und daselbst im Hause des Kommerzienraths Feinberg durch ein Festmahl gefeiert wurde, um dieses Fest durch eine Dichtung zu verschönern, in der die bekannten toleranten und mannhaft patriotischen Gesinnungen des Dichters zum Ausdruck tarnen. Noch jetzt steht Professor Dahn mit mehreren jüdischen Professoren unserer Universität in freundschaftlicher Verbindung, wie er selbst Ihnen schrieb. A Berlin, 4. November. Unter den in Deutschland bestehenden Unterstützungsvereinen jüdischer Lehrer und Kultusbeamten wirkte bisher der Verein „Esr ah-Bazar ah" am kräftigsten durch ausreichende Unterstützung der Wittwen und Waisen seiner Mitglieder. In Erumngelung jeder staatlich oder sonstwie geregelten Reliktenversorgung für die Angehörigen gerade dieser Beamtenklasse, hat der Verein sich zum Ziele gesteckt, als „Sterbekasse" derselben die Möglichkeit zu schaffen, ihren Hinterbliebenen beim Tode des Ernährers, durch Selbsthilfe ein kleines Noth- und Hilfskapital zu sichern. Er hat dabei, ohne den Versicherungsgesellschaften, bei denen die fest an- und besser gestellten Beamten mit größeren Beträgen sich versichern können, konkurriren zu wollen, sein Augenmerk vornehmlich auf die Aermsten und Verlassensten gerichtet, um auch ihren verwaisten Familien schon bei ganz minimalen Jahresbeiträgen eine zur Ergreifung einer eigenen Erwerbsthätigkeit ausreichende Beihilfe gewähren zu können. Derselbe zahlte in den ersten