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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1892-08-05 · Heft 32 (5.8.1892) · p. Seite 377

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
56 (1892)
Issue
Heft 32 (5.8.1892)
Date
1892-08-05
Page
Seite 377 (sequence 5)
Language
German
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377 ^Inspektors dläiider), te noch bet einen ge-!t mehr in ieses Jahr: »erty und )ie von den rden nichtrx Familien imige dem „Geschichte itentes der dem nach Unikum in itmannö ästige vor Inspektors .ichfolgende igen Jahr H-Fried!lnsehn ge rach Berlin >ne, wovon te. (Das eite Sohn .iliger Zeit, l achtziger pektor. Lilhelm jl. Velegenhei! >as Nähere iche Privi hochschützte, nd seinen, s Fürsten >en Haupt er. Schiffe nacl> ührte, lien len Thaler mn spielte gekommen, l Millionen aftes Ber üvilegium: m Preußen ß Wir den- Wolff mK' 3(rmec bc lins bisher Privilegium blichen Gr n; wie auch mberger in eine davon ib die Gras >n Chargen, Stempel und andern Gebühren, dergestalt allergnädigst bewilligt und ertheilet haben; daß gedachter Lion Wolff und sein Socius Michael Lewin Bromberger, nebst deren u. s. w., gleich den christlichen Bailqurers und Kaufleuten, alle Arten von Handel und Wandel, ohne Unterschied;n treiben befugt seyn, nicht weniger ün Handel und Wandel in und außer Gerichts, gleiche Freyheiten, wie christliche Kaufleute genießen sollen. Insonderheit werden oben benannten zweyen Personen, ihren mindern und Nachkommen noch besonders zugestanden: 1. So wol in Unfern Königlichen Residenzen, als auch in jeder andern Stadt Unserer säunntlichen Provinzen und Länder, sich mit .Häusern und Grundstücken in allen Straßen und Gegenden, wo sie lootlen, und es ihrem Handel und Gewerbe am convenabelsten ist uossessionirt zu machen. 2. Sollen dieselben unter keiner jüdischen Gerichtsbarkeit stehen und in keiner Hinsicht mit den Juden vermengt seyn; sondern in allen Fällen, ^en christlichen Burgern gleich geachtet werden, mithin auch den Einschränkungen, welche das General Inden-Reglement in Unfern Königlichen rändern und die Schlesischen Gesetze vorschreiben, in keinem Fall unterivorfen seyn. 3. Bleibt das Vermögen des Lion Wolff und seines Socii Bromiierger, ingteichen ihrer Kinder und Nachkommen, von der bey der chldenschrift gewönlichen Schätzung völlig frey, und wird ihnen blos abertaßen, der Juden-Gemeine, wo sie wohnen, ein jährliches frey williges «beschenk zu machen. 4. Mußen die Jnhaben, wenn sie Handlung treiben, gleich den christlichen Kaufleuten die Paraphen-Jura entrichten, sind aber von allem jüdischen Leib-Zoll, oder Porcellain-Ankauf völlig befreit. 5. Endlich soll bei Gerichten ihr Eyd und Zeugnis, es sey vor oder wider einen Christen eben so, als eines Christen Eyd und Zeugnis, gültig und hierbei aller Unterscheid, welchen die Gesetze sonst zwischen Christen uud Juden nrachen in Ansehung ihrer aufgehoben seyn; sie sollen auch bei Wechsel-Geschäften die Valuta nur in denjenigen Fällen \\\ beweisen nöthig haben, wo auch Christen sie beweisen mäßen. Wir befehlen daher Unfern säunntlichen Krieges- und Domainen Kammern, Laudes-Justitz-Collegiis und Unter-Gerichten, ülgleichen den Land- und Stöuer-Räthen, wie auch den Magistraten hierdurch in Gnaden sich nach dem Inhalt dieses General-Schutz und Handlungs- Privilegii gebührend zu achten, den Lion Wolff und Michael Lewin -Üromberger, nebst ihren Kindern und Nachkommen männlichen und weiblichen Geschlechts, desgleichen ihre Geschwister bey allen hierdurch verliehenen Rechten und Freyheiten durchgängig zu schützen, axtd) selbige so wenig hierunter, als in ihrer Religion und jüdischen Gebräuchen, zu keiner Zeit, oder auf irgend eine Weise beeinträchtigen zu laßen. Urkundlich haben wir dieses Privilegium höchsteigenhändig unterschrieben, und mit Unserm Königl. Jnsiegel bedrucken laßen. So geschehen und gegeben Berlin den 12. Jannarii 1791. Eeueral-Schutz und Handlungs-Privi- Friedrich Wilhelm, legium für den Policey - Jnspeetor Graf von Hoym. Lion Wolff und seinen Socium Michael Lewill Bromberger. Goethe als Kabbalist.'^ Mich wundert gar nichts mehr. Wenn ich heute lesen würde, das; der Chassidim-Rebbe von Sadagora Ehrenmitglied der Goethe- Gesellschaft in Weimar geworden sei, oder daß der „gute Jüd" in Radzymin allabendlich in seinem Bet-Hamidrasch Vorlesungen über die Entwickelung der Faust-Idee halte, — ich würde mich darüber nicht im Geringsten echanffiren. Nachdem der Nachweis geführt ist, daß Goethe in seinem „Faust" Kabbala getrieben, giebt es ans diesem Gebiet keine Ueberraschnngen mehr. Es sei denn diese, daß liberkurz oder lang aus dem unerschöpflichen Goethe-Archiv in Weimar ein grundgelehrtes Wort Goethe's über die Geheimnisse der Kabbala Goethe als Kabbalist in der Faust-Tragödie, von F. A. Louvier, Berlin 1892, Verlag des Bibliographischen Bürenus. zu Tage gefördert werden sollte, was ja nach der Vermnthung Loubiers stündlich zu erwarten ist. So lange dieses nicht geschehen, werden wir uns freilich mit den Untersuchungen des Herrn F. A. Louvier über diese Frage und etwaigen Gegenbeweisen begnügen müssen. Bon diesen Untersuchungen möchte ich nun ein Wörtlein sprechen — allerdings nicht mit Bezug auf die Goethe-Philologie, sondern hinsichtlich des Judenthums und der Geheimlehre, der Kabbala. Herr Louvier ist ein grundgelehrter Mann »nd ein scharfsinniger Forscher. Ohne Zweifel! Aber erscheint doch Goethe mehr unterzulege» als auszulegen. Doch darüber möge er sich mit den Adepten des Goethe-Kultus auseinandersetzen. Für uns hat an dieser Stelle mir das Interesse, was den Kabbalisten Goethe betrifft. Da übernimint es nun Louvier, einfach »nd schlankweg nachzuwcisen, „daß Goethe in seinem Faustwerke kabbalistischer Hilfsmittel sich bedient habe, um die Geheimnisse der Dichtung zu offenbaren." Worin bestehen nun diese Hilfsmittel und Geheimnisse? Soweit sie hier in Frage kommen, darin, „daß die Hexe in der Hexenküche die jüdische Exegese", ferner „daß das Irrlicht auf dem Blocksberg die jüdische Temnrah repräsentirt", endlich „daß Goethe die von ihm gebrauchten kabbalistischen Hilfsmittel im Faust selber shmbolisirt hat." Woher hat aber Louvier seine kabbalistische Weisheit? Aus Dr. I. Hamburger's vortrefflicher „Real-Encyklopüdie des Talmud" und ans Abt Ealmet's „Biblischem Wörterbuch"! Bei Hamburger hat er gelesen,- „daß die schwebenden Buchstaben als Andeutungen gewisser Traditionen gehalten werden", daß „es kein Vorher und Nachher in der Thora giebt", ferner „Lies nicht, wie es geschrieben steht", sodann: „Notarikon ist die Kunst, das Wort in seine Buchstaben zu zerlegen", hierauf „Gematria, Berechnung des Zahlenwerths der Buchstaben eines Wortes", endlich „Temnrah, Verwechslung, Erklärung der Schrift mittelst Bnchstabenvertanschung." Mit diesem kabbalistischen Handwerkszeug — mit Notarikon, Gematria und Temnrah — geht mm Louvier ans Werk der Faust- Erklärung. Doch nein, noch eins fehlt: Hamburger nennt auch als kabbalistisches Hilfsmittel „die Uebersetznng eines dunklen Wortes in eine fremde Sprache, namentlich ins Griechische, und die Rückübersetzung ins Hebräische". Bon der Anwendung dieses Kabbalah- Kunststiickes bei Goethe giebt unser Autor gleich einige merkwürdige Proben. Goethe schreibt z. B. das Wort „Mütter", die hebr. Uebcrsetzung ergiebt „Jmoth", die Rückübersetzung „Anfangsbuchstaben". Bei dem Worte „Schatten" ist die hebräische Uebersetznng „Schein", die Rückübersetzung „Namen", bei „froher Tag", haben „Jom Taub", Rückübersetzung: „Festtag" ». s. w. n. s. w. Mit diesem Schlüssel in der Haild kommt nun Herr Louvier hinter die Schliche des ulte» Kryptographen. Gleich die berühmte und scheinbar so leicht verständliche Zueignung im „Faust" ist ein kabbalistisches Gcheimniß, d. h. eine viershlbigc Charade. „Ihr naht euch wieder, schwankende Gestalten", das sind die hebräischen Buchstaben, die von den Kabbalisten bald als Ziffern, bald als Buchstaben verwendet werden, „sie drängen sich herzu", nämlich die Chiffern, „die ans dem Dunst und Nebel" der Vergangenheit in» dieses RüthselS willen, also „um mich emporsteigen", und „mein Busen fühlt sich jugendlich erschüttert" (hier liest Louvier „jndenlich" statt „jugendlich!"), d. h. „jndentich-hebräisch" durch den Zauberhanch. Die zweite Strophe: „Ihr bringt mit euch die Bilder froher Tage" dient in allen acht Versen nach Louvier dazu, auf das Hebräische hinzuleiten. Die hebräischen Buchstaben sind im jüdischen Kalender verthnlt ans acht Tage und jeder Festtag (Jom Taub) hat seinen Buchstaben. Daher im Faust: Ihr bringt mit euch die Bilder

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