Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 11 (11.3.1892)
- Date
- 1892-03-11
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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BorU„, II. Mär; 1892, ohne Übe: M-?si:: sten susio Der Um .nrrde, in Carp un! 0. X. 46. ItthrglUll). Ur. 11. Allgemeine eitung Des Audenlbums. königliel' iitftimmi handlun ericht be. rhre 1 s«>; Z,2!U in rjahr ho lese n c r 515, am reußischc lcher vo; die öfter irzlich in ö v p e v — Her s r L ch t e : h habeippi in Zrde mn tenführe! Verein' rein i: weist an 1404 Wd Utgliede: ächsischei li>od)e in iten, bn n Berlin b(rt tter unter 2! amtliche! kanntlie! sonder: lache zm Israeli lits. eim llitismin e sprach l Scher W Jahr — De: erfertrtiv n hat cv it er sie! nrden in nle am. ft Spira )bin er. ebene, in " bring i lrsprnn es neue! e Ober offiziell Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Begründet von Rabbiner D* Ludwig PihiNppson-Äonn. Verlags-Crpedition: Berlin, Lerusalemerstr. 48/49 Diese Leitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von derExpedition in Berlin unter Streifband bezogen vierteljährl. 3 M. Nedactenr: Gustav Karpeles. Alle Zusendungen für Redaktion lind Expedition sind an die Adresse,- Verlag der „Allgem. Zeitung des Zrrdenthums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. 3 U l] rt l Leitartikel: Das 'BvMchulgeseft. und der Religioustmterciebt. — „Philvsemiiische Eulenspiegeleien" oder aniisemitifche Wahrheitsliebe? Bon Sanitätsrath Dr. S. Reumann. Galizische Briese. I. — Wissenschaft und Litteratur: Das Kaddisch^ Gebet. 11. Von Dr. I. Kohu. — Feuilleton: Rendel Tanziger. Von Maria Konopuicka. -- Dlloses Mendelssohn und die trauen. Von Tr. Adolph .stobt!t. lForts.) — Indiskrete Briefe aus der Ge- »einde Schermnsel. III. Von I). Kafzriel P es; ach lohn. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin, Breslau. Thorn. Hildesheim. Prag, Paris, Bneuos-Apres. — Bon Nah und Hern. — Brieftafterr. Aas Volksschiügeseh und der Neligionsunterricht. Berlin, B. Mürz. Tie Frage, ob der jüdische Religionsunterricht irgend welche Borheile alls dem neuen Schulgesetzentwurf ziehen wird, muß wohl verneint werden, und zwar schon ans dem einen Grunde, weil der Schwerpunkt des Religionsunterrichtes gar nicht in der Volksschule ,u suchen ist, da vielmehr das Bildungsbedürfnis;, das unsere Glanbensgenossenschaft bis in ihre unterstell Schichten durchdrillgt, diesen in ne höhere Schule verlegt hat. Ein Schulgesetz, von dem wir uns One Förderung des religiösen Bewußtseins versprechen könnten, müßte! -lier einsetzen. Uns ist der Prozentsatz jüdischer Kinder, die die Volksschule besuchen, nicht gegenwärtig, aber ohne allen Zweifel ist nie Frequenz weit geringer als die der höheren Lehranstalten. Zudem -'ommten die jüdischen itub viele Simultanschulen gar nicht in Veracht, 'weil der Religionsunterricht an denselben kaum etwas zil onnschen übrig läßt. Alle diese Anstalten werden also auch nicht non dem neuen Gesetz berührt. Werfen wir doch einen Blick auf die Berliner Verhältnisse, und die geradezu geringfügigen Wirkungen, die neu Gesetzelltwurf begleiten, werden uns sofort klar werden. Bon neu rund IBM) jüdischen Schulkinderm sind nur etwa 3000 der j Volksschule angehörig, also faunt ein Viertel. Und auch dieses Viertel! rmangelte des Religionsunterrichts bisher durchaus nicht. Die städtische! Behörden haben vielmehr den jüdischen Schulkindern stets diejenige üDicksjcht entgegengebracht, die eben einer solchen Zahl geboten erscheint, und durch Anstellung jüdischer Lehrkräfte die dringendsten Bedürfnisse befriedigt. Freilich, in einem Punkte ist der ganze städtische Religionsunterricht sehr der Verbesserung fähig. Die schrankenlose Souveränität, deren jeder Lehrer und jede Lehrerin sich, soweit es niesen Zweig betrifft, im städtischen Dienst erfreut, bringt es mit sich, daß der Religionsunterricht an einer Willkür und eigenmächtigen Behandlung leidet, die eben die größten Feinde schnlmäßiger Normen and. Die Behörde, die sich zur Beaufsichtigung des jüdischen Religionsunterrichts nicht für maßgebend hält, hat es an einer einheitlichen Gestaltung des Ganzen fehlen lassen und so dem Durcheinander Thur und Thor geöffnet. Das Rabbinat wird vielleicht hier den pädagogischen Hebel ansetzen müssen, um dem städtischen Religionsnntelrichtswesen das Gepräge der Einheitlichkeit anfzudrücken. Für die Volksschule ist die Lösung der ganzen Frage lange nicht von der Bedelltnng wie für das höhere Schulwesen, so dankenswert!) die Regelung der Verhältnisse auch nach der angedenteten Richtung ist. Diese Bedeutung könnte dem Gesetz erst durch die Ausdehnung des Prinzips, daß grundsätzlich kein Kind ohne Religionsunterricht bleiben soll, auch ans die höheren Schulen gegeben werden. In der Hauptsache wird also für uns Alles beim Alten bleiben. Die Thatsache, daß 10,000 jüdische Kinder des religiösen Unterrichts in Berlin entbehren, bleibt weiter bestehen. Und wie hier liegen auch wohl die Tinge in dm größeren Städten des ganzen Landes. Wird hier nun nichts geändert, so ist es andererseits noch nicht ganz klar, ob der obige Grundsatz von der ausnahmslosen Theilnahme am Religionsunterricht nicht geradezu verhängnißvoll werden kann. Gemeinden mit mehr als 15Kindern werden nur in den seltensten Fällen auch bis jetzt ohne Kultusbeamten gewesen sein, der zugleich ben Unterricht ertheilt. Wie soll es aber in Städten mit zwei, drei jüdischen Familien gehalten sein? Wird man nicht die wenigeil jüdischen Kinder zur Anhörung des christlichen Religionsunterrichts zwingen wollen? Das Gesetz spricht zwar nur die Vergewaltigung der Dissidenten ans. Aber wie leicht kann ein übereifriger Schulmann — dergleichen Vorkommnisse sind ja auch jetzt nicht allzu selten - mit Hinweis auf den betreffenden Paragraphen auch gegen jüdische Kinder einen solchen Gewissenszwang versuchen. Solche ^Fesseln, die man der Gewissensfreiheit irgend eines Bekenntnisses anlegt, machenr uns sehr mißtrauisch. Wir' befinden uus oft in einer ähnlichen Minorität wie die Dissidenten. Man sieht also, der Nutzen, der von diesem Gesetze ansgehen soll, ist gelinde gesagt, zweifelhafter Natur. Die Gefahren nndSchüdigungen, die es speziell für uns birgt, dagegen mannigfach. Auf der einen Seite, die trennungsfreundliche Tendenz, die konfessionelle Spaltung und Zerklüftung, unter der die Minderheit stets zu leiden hat, auf der anderen Seite Gewisfensbedenken, die Fesselung von Ueberzengungen und Bekenntnißformen. Bei allen diesen schweren Mängeln, die dem Schulentwurf anhasten, bietet er aber doch auch einen tröstlichen Gedanken. Wir möchten diese Betrachtung dahin znsanuncnfassen: praktische Bortheile wird der Entwurf nicht zeitigen, aber er enthält ein Zugeständnis', von prinzipieller Bedeutung, das uns werthvoll erscheint. Ter jüdische Religionsunterricht wurde bisher, selbst da, wo er gegeben wurde, ignorirt. nur so nebenher geduldet, ohne obrigkeitliche Beachtung und Anerkennung ertheilt.