Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 8 (19.2.1892)
- Date
- 1892-02-19
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Begründet von Nablrrner 1*- Ludwig Philippson-Bonn. Verlags-Grpeditwn: Lerün, Lerufalemerstr. 48/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition find an die Adresse: Verlag der „Ällgem. Zeitung des Judenthums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. Inhalt. Leitartikel: Noch eine Interpellation. — Mahnungen. I. Bon Rechtsanwalt Emil Lehmann. — Wiener Briefe. XVI. Von T. — Tie Juden in den Balkanländern. Von Dr. R. Vierer. — Wissenschaft und Litteratur: Römer und Inden. Von Tr. Marcus Landau. (Forts.) — sseitilletonr Die jüdische Frau im Roman und auf dem Theater. Von M. Bloch. 'Forts.) — Der heilige Herr. Roman von Ferdinand Dieffenback. (Schluß). — Eine Reichstagswahl im Jahre 2017. — Litterarische Mittheilungen. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin, Hamburg, Altona, Gleiwiß, Kattowiß, Gießen, Budapest, London, Sofia. — Von Nah und Sem — Miseellen. — Briefkasten. — Geschäftliche Notizen. Usch eine Interpellation. Berlin, 15. Februar. Zur selben Stunde, wo im preußischen Landtag der „Knabenniord von Xanten" anfgeführt wurde, gab es auch im sächsischen Landtag eine sog. Judendebatte. Dieselbe war allerdings weit weniger von Bedeutung als die preußische, aber sie ist darum nicht weniger interessant und charakteristisch. Es mag gleich hinzugefügt werden, oaß auch die Antwort des sächsischen Ministers viel weniger befriedigend für uns ist, als die seines preußischen Kollegen. In Sachsen handelte es sich um den Antisemitismus eines »nitlichen und offiziellen Organs, der „Leipziger Zeitung", die in iudenfeindlicher Gesinnung den Leiborganen Stöckers und Böckels gar nicht nachsteht. Wenn man bedenkt, daß ein Regierungsblatt aus dem Dispositionsfonds erhalten wird, den das Land der Regierung bewilligt, also mit aus den Stenern des Bolkes, so ist es seltsam, daß ein solches Blatt das Recht haben soll, friedliche Bürger desselben Staates in unerhörter Weise anzugreifen. Der gleichen Meinung war wohl auch jener liberale sächsische Abgeordnete, der am vorigen Dienstag in der zweiten Kammer diese Thatsache rügte und die Regierung ersuchte, darauf hinzuwirken, daß dieser Uebelstand veseitigt werde. Was sagte nun der Vertreter der Regierung? Wir müssen gestehen, daß diese Antwort eine dunkle ist, und vaß sie eigentlich eines ausführlichen Kommentars bedurft Hütte. i"er sächsische Staatsminister v. Metzsch gab nach den Zeitungsberichten auf jene Interpellation folgende Antwort: „Die Semitenfrage ist .in sehr heikles Thema. Ich lasse mich auf diese Frage nicht weiter liier ein. Ich erkenne an, daß die Semiten Staatsbürger sind so gut wie jeder andere und daß sie der nöthigen Schonung und des uöthigen Schutzes des Staates bedürfen. Ich glaube aber, daß bei Besprechung der Semitenfrage die Tendenz der „Leipz. Ztg." dahin geht, nicht das Judenthum als solches, das vorwurfsfreie Judenthum Ui bekämpfen, sondern nur das Judenthum im gewissen Sinne, auch das Judenthum im Christenthum, und insoweit ist diese Bekämpfung wohl nur eine berechtigte." Die amtliche „Leipziger Zeitung" wird also ungehindert weiter Antisemitismus treiben. Run, wir trösten lins mit jenem alten Helden: „Sei cs! Als Männer tragen wir auch das." Aber die Erilärung des sächsischen Ministers bedarf wohl einer weiteren Erklärung. Zunächst können wir es nicht begreifen, warum die Semitenfrage „ein heikles Thema" sein soll. Heikel kann sie doch nur für den sein, der die Frage, wenn es eine solche gäbe, nicht in dem einen oder andern Sinn zu beantworten den Muth Hütte. Mit viel größerem Recht Hütte Herr Justizminister v. Schelliug die Interpellation ivegeu des Mordes in Xanten eine heikle Sache nenneil tonnen, auf deren Beantwortung er sich umsoweniger einzulafsen brauchte, als ja nct hoc sub juilice lis est. Er bat es nicht gethan, sondern freinrüthig und klar seinen, den Standpunkt der Regierung, allsgesprochen und alle Einwürfe mit Entschiedenheit widerlegt. Statt dessen hat sein sächsischer Kollege die zieinlich selbstverständliche Erklärung abgegeben, daß die Inden Staatsbürger seien und der Schonung wie des Schutzes Seitens des Staates bedürfen. Wir glauben nicht, daß die Interpellanten diese im Sinne der sächsischen Staatsgrnndgcsctze seit ti-40 schon feststehende Thatsache noch einmal vom Ministertische haben hören wollen. Die Erklärung derselben Hütte ja wohl nur dann eine volle Berechtigung gehabt, wenn der Minister daraus die Schlußfolgerung gezogen hätte, daß, wenn die Juden ans Schonung und Schutz als Staatsbürger Ansprllch machen dürfen, man ihnen denselben doch auch gegen die Angriffe eines amtlichen Organs auf ihreil Glauben, ihr Leben imd ihren Charakter gewähren müsse. Aber diese Folgerung hat der sächsische Minister nicht gezogen. Im Gegentheil, er nahm das Leipziger Blatt in Schutz, indem cr erklärte, daß in demselben nur „das Jndenthlim in gewissem Sinne, auch das Jndenthlim im Christenthum" in berechtigter Weise bekämpft werde. Was heißt das nun, „das Judenthum in gewissem Sinne"? Wir können lins wohl denken, was der Herr Staatsminister gemeint hat, aber wir hätten doch mehr Deutlichkeit gewünscht, »nd vor Allem hätten wir gewünscht, daß das Judenthum selbst aus dem Spiele geblieben wäre, da doch der Minister ganz bestimmt nicht die Absicht gehabt hat, die Religion der jüdischen Staatsbürger in Sachsen anzugreifen. Die „Leipziger Zeitung" ist selbst unter beit antisemitischen Organen eines der entschiedensten, wo es gilt, das Märchen vom Ritualmord zu verbreiten. Ist das etwa auch, „Judenthum in gewissem Sinne"? Und dann das „Judenthum im Christenthum"! Das Jiidenthnm im Christenthum ist doch wohl im religiösen und historischen Sinne etwas ganz Anderes als das, was die „Leipziger Zeitung" angreift, und wenn Professor Delitzsch noch