Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 4 (22.1.1892)
- Date
- 1892-01-22
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Berlin, 22. Januar 1892. d a s s 0 f) ii bek.-imtc» ccmferitljul Zrgeblns> >,112 ®iiu andern U) beridsien, c sich ui Es swft : worden, ' Beamte zt an, das; 8ermLßt<ü des aut i Der gleich: Schöffen, chen Ein en. Da hrelangen jübifd)ei ach Maß verliehe!! noch eii c 'sen zun>, mune von ms deren r ähnliche b e k e n n l: Jubilämn »leiiv itz, ale zun, Behörden freund in verliehen, ingen am »jttbilä um nden und nur, wie -töckero orgeführn en stiften, au haben -aratoiv das aus Getreide izusühren. Mensd)en aadst, ein t nur die Kird)e in 'en Ueber aden 79!, Missionar nuen mi? s Mahd , desselben raeliten rhlin dee um Be" Safed zn und da? Rothschild n. 56. Jahrgang. Nr. 4. Allgemeine eitung des Audenthmns. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expeditionen Berlin unter Streifband bezogen Vierteljahr!. 3 M. Ncdacteirr: Gustav Karpeles. Begründet von Rabbiner 30*- Ludwig Philippson-Äonn. Verlags-Expedition: Kerlin, Irrusalemerstr. 48/49 Alle Zusendungen für Nedaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Jndentbnins", Berlin SW., Ieruialemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. 3 UI) rt 11. Leitartikel: Ter neue Volksschulaesth-Entu'urs. — Ter Verein zur Bekämpsung der Rasseubetze. Bon Beuas Levp. — Bin ich der Hüter meines Bruders? Aon NechtsaMvalt Emil Lehmanu. — Der Rvinpf gegen den Iudiffereutismus in Elsasr-Lotbringeu. Bon Dr. Dt. Ginsberaer. — Wissenschaft nnd Litteratnr: Die Pathologie der Juden. - 'liöuier und Juden. Bon Dr. Marcus Landau. — Feuilleton: Eine Blume. Aon Elise Orzeszto. sForts.) —Der heilige Herr. Roman von Ferdinand Di essen bach. «Forts.) — In Sanssouci. Bon I. Lölvenberg. — Litt. Mittheilungen. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten r Berlin, Eharlotlenburg, Guben, Ans der Provinz Posen. Gteiwih. Samter. Hörde. «$UUn, Budapest, London, Paris, Moskau, IM), Neiv-Uork. — Bon Natt und?^ern. — Sprechsaal. — Miseellen. — Geschäftliche Notizen. - Briefkasten. Der neue Uolksschnigesetz-Entwurf. Berlin. 19. Januar. Der (Miüiirf eines Volksschulgesetzes ist vom Kultusminister v. Goßler zuerst im November 1890 dem preußische» Abgeordneienhanse vorgelegt worden. Derselbe wurde damals in einer Kommission berathen und — begruben. Die Verhandlungen dieser Kviumistio» waren ober doch sehr wichtig, uomenllich für unsere Vechältuisse. Denn in der Sitzung vom 16. Dezember wurde der Antrog des Abgeordneten Lndowieg ongenommen, doß der Sotz des (stesetzentivnrfs, in welchem es heißt: „(Grundsätzlich soll kein Kind ohne den Unterricht seines Bekenntnisses bleiben," dahin »ingeänderl werde: „(strnndsötzlich soll lein Kind, welches einer vom Staate anerkannten Religions-Gesellschaft angehvrt, ohne denReligionsunlerrieht durch einen Lehrer seines Bekenntnisses bleibenDie Gefahr, welche in dieser Fassung des 8 lag, wurde auch rechtzeitig erkannt und >n zwei Petitionen des „Dentsch-Jsraelilischen GemeindebimdeS" nnd des „Deutsehen Rabbiner-Verbandes" an das Abgeordnetenhaus »u- »mwundcn ausgesprochen. Mit der Verabschiedung des Ministerinms Goßlcr waren jedoch der Gesetzentwurf sowohl wie die Petitionen gegenstandslos geworden. Nun hat aber der neue Kultusminister Graf Zedlitz seinen Gesetzentwurf über die Volksschule dem Abgeordnetenhanse vorgelegt. Mau kann nicht sagen, daß derselbe — ausgenommen in den Kreisen des CeiitrmnS »nd der Konservativen — eine günstige Aufnahme in dcr Ocffentlichkest gesunden Hölle. Aber was für uns die Hauptsache ist: Der Antrag Lndowieg findet sich hier wörtlich wieder. Den» es heißt in 8 17 des nciicn Entwurfs: „Ohne de» Religionsunterricht durch einen Lehrer seines Bekenntnisses soll grundsätzlich kein Kind bleiben, welches einer vom Staate anerannten Religions-Gesellschaft angehört." Die Frage tritt min von Neuem ans: Gehört die jüdische zu den vom Staate anerkannten Neligioiis-Geselkschasten? Bei der Berathung einer Petition aus Segcberg hat ein Geheiinrath de-:' Kultnsministerinms im Frühjahr 1889 im Abgeordneienhanse erklärt, daß die Regierung die jüdisehe Religion als „eine konzessionirtgedutdete" betrachte. Das war unter dem „alten Kurs". Heute denken nun die maßgebenden Kreise erfreulicherweise anders über diese Frage. Ter (steift religiöser Duldung, von dem unser erhabener Kaiser »nd Herr erfüllt ist, hat auch schon seine» Ausdruck in (stesetzen nnd Maßregeln gesunden, welche den „neuen Kurs" vortheilhaft kennzeichnen. Denn in den Motiven zu dem Gesetzentwurf heißt es: „Unter den im Staate anerkannten Religions-Gesellschaften sind »ach der gesehiehllichen Entwickelung zu verstehen einmal die öffentlich a»fge»o»i»ie»e» bevorrechteten Kircheii-Gesellschaften, nämlich die evangelische nnd katholische Kirche, sodann die ausgenommenen kvnzcsstonirtcn Kirchen-Gesellschaften, wie die Herrcnhuter, die böhmische Brüdergeineindc nnd die Altlutheraner, endlich die früher sogenannten geduldeten Religions-Gesellschaften, wie die Mennoniten, Onäker, Baptisten, die unirien Griechen, die Anglikaner und die Juden". Für die Zukunft werden, wie es in der Begründung des Entwurfs heisst, außer diesen Religions-Gesellschaften im Hinblick ans Artikel 18 der Verfassungs-Urkunde hierher nur diejenigen zu rechnen sein, welche durch besonderen Akt des preußischen Staats Korporationsrechte erhalten. Tie jüdische gehört also zweifellos zu den vom Staate anerkannlen Religions-Gesellschaften. Das ist ein Resultat, mit dem wir zufrieden sein können, wie auch sonst unser Nrtheil über das Volksschulgesetz lauten mag. Tie Bestimmung, daß, wenn Kinder verschiedener vom Staate anerkannter Religions-Gesetlschaften in einer Volksschule vereinigt sind, möglichst für die Angehörigen einer jeden von ihnen ein besonderer Religionsunterricht einznrichten ist, wenn ihre Zahl k'> übersteigt, ist wohl die wichtigste des ganzen Entwurfs für nnS. Diese wird sich wahrscheinlich als eine segensreiche Maßregel erweisen. Die Trennung der Schulkinder »ach Konfessionen erscheint uns allerdings für die Wahrung eines guten Einvernehmens zwischen den Staatsbürgern nicht gerade als ein wiinschenSweriheS Ziel. Uns wäre die Simultanschule, in der aber jede Religions-Gesellschaft für ihren Religionsunterricht zu sorgen hätte, ohne Frage weitaus sympathischer. Ans die Einzelheiten des Entwurfs haben wir heute noch keine Veranlassung einzugehen. Wir werden demnächst über dieselben eine» Bericht ans sachkundiger Feder bringen. Uns lag es nur heule ob, die Grundidee de? neue» Vvlksschulgesetzcntwurfs in feiner Anwendung auf die jüdische Religions-Gesellschaft in Preußen herborznheben.