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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1890-10-23 · Heft 41 (23.10.1890) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
54 (1890)
Issue
Heft 41 (23.10.1890)
Date
1890-10-23
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Berlin, 23. Oktober 1890. 54. Jahrgang. Nr. 41. Allgemeine eitung Des Zudenthums. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen vierteljährl. 3 M. Nedacteur: Gustav Karpeles. Begründet von NabKiner IDr- Ludwig Philippson -Sonn. Veriags-Grpedition: Äertin, Jernfalemerflr. 48/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judenthums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. InlettII. Leitartikel: Der Erlaß des hessischen Ober-Konsistoriums.— Etwas über „jüdische Pädagogik" und — Adolph Diesterweg. Von M. Spanier. — Unpolitischer Brief aus Wien. Von ***. — Wissenschaft und Litteraturr Haynau und die Juden. Voit E. Natbansobn. — Gott sah, daß es gut war. Von Dr. David Cassel (Schlichs. — Nme Auffassung einiger Stellen des biblischen Exodusberichtes. Von Pros. Dr. Georg Ebers (Fortsetzung). — Ludwig Börne. Von Professor Tr. H. Steinthal l Schluß). — Feuilleton: Der unbekannte Gast. Von Eduard Kulte (Fortsetzung). — Litterarische Mit theilungen. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin, Königsberg i. Pr., Ratibor, Norden, Jüchen, Dresden, Stuttgart, Brüssel, Bukarest. Petersburg. — Bon Nah und Fern. — Sprechsaal. - Misceüen. - Briefkasten. Der Erlaß des hessischen Ober-Konsistorinnls. Berlin, 19. Oktober. In diesen trüben Togen, wo der Antiseinitismns von Neuem wieder sein Gorgonenhaupt erhebt, ist der jüngste Erlaß des hessischen Konsistoriums ein wahrhaft erfreuliches Zeichen für die Thatsache, daß der Geist des bekannten Berliner Hospredigers — Gott sei Dank — nicht der der evangelischen Kirche ist. Es wäre auch gar zu traurig, annehmen zu müssen, daß staatliche oder kirchliche Behörden kurzsichtig genug sein könnten, um die böse Saat nicht zu erkennen, welche von der ins Wirthshaus verlegten Kanzel ausgestreut wird; und wenn jetzt nachträglich bekannt wird, daß Fürst Bismarck schon in den achziger Jahren damit umging, jenen Herrn vermittelst einfacher Ausweisung auf Grund des Sozialistengesetzes das Handwerk zu legen, so beweist das nur, daß es an der erforderlichen Einsicht niemals gefehlt hat, wenn auch Rücksichten anderer Art eine offene Bernrtheilung des antisemitischen Sports verhindert haben mögen. Aber an einer amtlichen bestimmten Aeußerung über die Sache von Seiten der zuständigen Kirchenbehördcn hat es bisher immer noch gefehlt, und es ist daher mit doppelter Genugthuung zu begrüße», daß eine solche gerade aus demjenigen deutschen Lande kommt, in welchem vermöge besonders ungünstiger Verhältnisse des kleinen Grundbesitzes der Antisemitismus die verhältnißmäßig stärkste Verbreitung gefunden hat: aus Hessen. Das großherzoglich hessische Ober-Konsistorium, welches sich soeben in einem Schreiben an die ihm unterstehende evangelische Geistlichkeit aus das Entschiedenste dahin ausgesprochen hat, daß die Betheiligung an der antisemitischen Agitation mit den Christen- und Amtspflichten eines Geistlichen nicht vereinbar sei, steht weder unter dem Verdachte des „Juden-Liberalismns", noch fehlt es ihm, wie aus jeder Zeile seines Erlasses hervorgeht, an nationalem Sin» und Berstündniß für die wirthschaftlichen Leiden des deutschen Bolkes. Trotzdem — oder vielmehr eben darum hat diese Kirchenbehörde es als ihre Pflicht angesehen, sowohl den Betrug zu brandmarken, der damit getrieben wird, daß für alle Ausschreitungen der Gewinnsucht und ihre Folge-Uebel die Juden verantwortlich gemacht werden, als auch cmf die gefährlichen Konsequenzen aufmerksam zu machen, welche aus dieser Aufreizung der Massen gegen eine einzelne Klasse von Staatsbürgern für Staat, Kirche und Gesellschaft unfehlbar hervorgehen muffen. „Wir können," sagt, der Wahrheit die Ehre gebend, das hessische Ober-Konsistorium, „unter keinen Umständen für das, was eine gemeinsame Schuld ganzer Bolksklassen ist, und wofür diese, sofern sie wirklich Christen sind, Buße zu thun und Besserung zu suchen haben, die jüdischen Staatsbürger, in deren Reihen es doch wahrlich an Beispielen wirklicher Milde und Gntthätigkeit, an Mustern pietätvollen Familiensinnes nicht fehlt, und zwar diese ohne Unterschied allein verantwortlich machen . . . Wir müssen es aber auch als eine verhängnißvolle Mißleitung der dunklen Instinkte des deutschen Christenvolkes ansehen, wenn man da, wo es gilt, vor Allem die eigenen Fehler einzusehen, die Unzufriedenheit der Massen auf angebliche Urheber ihrer Drangsale hinlenkt, die es nur zum Theil und sicherlich nicht ohne erhebliche Mitschuld der christlichen Bevölkerung selbst sind. Der dadurch entfesselte Geist der Unbotmäßigkeit und Zuchtlosigkeit, der Begehrlichkeit und des Hasses kann dann, wenn sich — nur zu bald — Herausstellen wird, daß die Versprechungen jener augenblicklich volksthümlichen Agitatoren unerfüllbar sind und bleiben, nur denen zu Gute kommen, die aus die wachsende Unzufriedenheit der breiten Volksmassen ihre Umsturzpläne unseres gesammten Staats- und Kirchenwesens gründen." Das sind leicht zu erkennende Wahrheiten, die bestehen würden, auch wenn das hessische Konsistorium sie nicht ausdrücklich anerkennen würde. Aber daß eine kirchliche Oherbehörde von solchem Range und in einem Lande, das zwei der fünf antisemitischen Abgeordneten zum deutschen Reichstage entsendet hat, sich bemüßigt fühlt, die? der Geistlichkeit ihres Amtsbereiches einzuschärfen und, darauf gestützt, die antisemitische Agitation als mit den geistlichen Amtspflichten unvereinbar zu erklären, das ist von hoher Bedeutung. Darin liegt ein Beweis, daß die von den geistlichen Agitatoren betriebene und mit dem Geruch der Heiligkeit umgebene Judenhetze nicht blos schlechthin verwerflich, sondern noch ganz besonders eine Verletzung der geistlichen Amtspflichten ist, daß diese Freischärler des Antisemitismus, die den Judenhaß entflammen, auch gegen die Gebote der Kirche handeln, deren Diener sie sein sollen. Wenn eine Versammlung hoher Würdenträger der evangelischen Kirche den Antisemitismus als unchristlich zurückweist, in wessen Namen spricht dann jener Hofprediger und sein Anhang? Wenn es mit seinem

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