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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1890-08-29 · Heft 33 (29.8.1890) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
54 (1890)
Issue
Heft 33 (29.8.1890)
Date
1890-08-29
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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3 jitifemite »t ich erboten der Kinder ieteu gröbitzung der Israeliten, citten sind, ite Sektion i Bewerber e, daß sich ten Bezirke der Anti- -ein, welche tbürgerung wisser Hetzserwaltung Sektion des iasko bedie Wiener 28 Jahren : dem Titel iten bilden -nationalen a der süd konnte sich 7. d. gab :erung“ bergespost zn zu diesen! itals unter Zeichnungen weshalb dir . Antheils ch bemühi. s zu über t kläglichen Blatte ein serwilligkeii . der Form das sich im t erklärten, hämend, es oßmäuligeii nd zugleich! prophezeit, dem Kom vorfen und :eilich aucd l, der dies! Spiridion lräfte einer r „Wiener en aufhört. :r Verfasser Charakters, l Ferrara t des Antiche sich lebitablen beigestorben. König hat tav May' i Verdienste on§!omitee> in Venedig r Spezzia lbe Million Rußland. * St. Petersburg, 24. August. Ueber den Stand der Juden - frage wird der „Politischen Correspondenz" von einem nicht ständigen Korrespondenten geschrieben: Die Nachrichten über eine bevorstehende Verschärfung der Gesetze betreffend die Rechte der Juden in Rußland haben nicht verfehlt, durch den bedeutenden Eindruck, den sie an! manchen Orten gemacht, durch die Manifestationen, die sie im! englischen Parlamente und im Senate zu Washington hervorgerufen i haben, auch hier großes Aufsehen zu erregen. Für die mit dem Stande - der Gesetzgebung betreffs der Juden vertrauten Kreise in St. Petersburg! mar es vom Anfang an klar, daß die Nachrichten der „Times" zum s größten Theile zum Mindesten auf starken Uebertreibungen beruhen.! Man wußte speziell, daß die härteste der von der „Times" angeführten; Bestimmungen, nämlich jene, welcher zufolge Juden in ganz Rußland, j das Königreich Polen inbegriffen, nur noch in Städten wohnen und! weder Landgüter besitzen, noch pachten dürfen, thatsächlich nicht existirt! and auch nicht in Vorschlag gebracht ist. Allerdings war in der letzten! Seit vielfach die Rede von gewissen provisorischen Administrativ-Ver-! ügungen zum Judengesetze von 1882. welche nicht anders denn als eine! Verschärfung der bestehenden Judenvorschriften anzusehen wären. Durch - diese provisorischen Verfügungen sollte der jüdische Besitz an Grund und j Boden, namentlich in Russisch-Polen, bedeutend restringirt werden. Nur! u denjenigen Städten und Distrikten, tu welchen Juden seit langer I Seit Grundbesitz haben, sollte ihnen dies Recht gewahrt bleiben. Solche! provisorischen Verfügungen sind aber, wie auf Grund ganz authentischer I Informationen versichert werden kann, thatsächlich nicht erlassen worden, j Sn Regierungskreisen beginnt man allmälig der ökonomisch schädlichen! folgen der im Jahre 1882 von Jgnatiew erlassenen Judengesetze sich dewuvt zu werden. Damals waren viele Tausende von wohlhabenden russischen Juden nach Amerika ausgewandert. Nach wenigen Jahren v ub dieselben, nur von allen Mitteln entblößt, wieder in Rußland aufetaucht. Das Uebel, das man 311 unterdrücken glaubte, ist also nur vergrößert worden. Der Finanzniinister, der auf die Stimmung der : Börsen von London, Berlin und Paris Rücksicht zu nehmen hat, ist! hon aus Interesse für sein Ressort gegen jede Verschärfung der Juden-! Betze. Dem Ministerkomitee sind, wie schon erwähnt, keinerlei neue? Vorschläge auf diesem Gebiete gemacht worden. Allerdings wurden in Vagster Zeit von einzelnen Gouverneuren Verordnungen erlassen, in welchen die stritte Handhabung der bestehenden Judengesetze den Unter- Behörden eingeschärst wird, und der Schluß liegt nahe genug, daß der Minister des Innern durch Instruktionen, die er im eigenen Wirkungskreise erlassen, den Impuls zu derartigen Verordnungen gegeben habe, 'lach dem „Grashdanin" soll in St. Petersburg selbst eine genaue Revision der Legitimationspapiere aller hier wohnenden Juden angeordnet worden sein, um die Residenz von jüdischen Elementen, die nicht die Berechtigung zu bleibendem Aufenthalte daselbst besitzen, frei zu halten. Sie Praxis zeigt sonach, daß die alten, den Wohnsitz der Juden auf : Ve westlichen Gouvernements beschränkenden Gesetze, die bisher ziemlich nachsichtig gehandhabt wurden, nunmehr in strenger Weise zur Anwendung gelangen. Neuer und verschärfender Judengesetze bedarf es j H'ntcr diesen Verhältnissen gar nicht. Die Verwaltung besitzt in den be-! "Vienden Ukasen ein ganzes Arsenal von Waffen zur Drangsalirung der; Buden, von dem sie jederzeit Gebrauch machen kann. — Im „Journal des i Döbats" veröffentlicht Leroy-V eaulieu, der bekannte Kenner russischer Verhältnisse, einen längeren Artikel über die Judenfrage in Rußland, l' r geht von dem Standpunkte aus, daß die Regierung zwar keine neuen | Beschränkungen beabsichtige, sondern nur die alten, die Alexander II. Vlmälig außer Gebrauch hatte treten lassen, wieder in Kraft setzen Volle. Aber auch dies wäre bezüglich der Folgen, führt er aus, ein Vuiz neues Regime. Es Hütte nämlich die Wirkung, eine Million - Buden, die Dank der Toleranz Alexanders II. im Innern des Reiches in den Hafenstädten wohnen und friedlich ihren Geschäften nach-! vehen durften, nach dem Westen in eine Art großen Ghettos zusammen-! Uldrängen, in die Städte Lithauens und Kleinrußlands, wo sie eine! gleich große Anzahl ihrer Glaubensgenossen treffen würden, die vom j Bande in die Städte getrieben werden. Die Schlußsätze des ohne Leiden-! chaft und für Rußland wohlwollenden Artikels lautet: „Vier bis fünf! Millionen Juden ist viel, selbst für ein Reich von 120 Millionen Seelen, j Aber ist es eine kluge Politik, diese Millionen Semiten, die man weder! verbrennen noch wie einst in Spanien verschiffen kann, sich zu Feinden zu machen und ihre Abneigung in den Westprovinzen den Widerstand des deutschen und des polnischen Elements verstärken zn lassen? Ist es vorsichtig, sie in geschlossenen Massen in den am wenigsten russischen Gegenden des Reichs, an der Grenze rivalisirender Reiche und in der Nähe der Hauptmächte des Dreibunds anzuhäufen? Die Freunde Rußlands dürfen sich diese Frage vorlegen." Vielleicht macht diese Frage eines französischen „Freundes" einigen Eindruck in St. Petersburg. — Das russische Jndenedikt taucht übrigens von Neuem am politischen Horizonte auf. „Der Vertreter der Daily News in Odessa erfährt aus „zuverlässigster Quelle", das Edikt gegen die Juden werde ungeachtet des Protestes der westlichen Presse im Laufe des Monats Oktober erlassen werden. In einem Anhänge zu dem Edikt werde jedoch versucht werden, die Strenge der Unterdrückungsmaßregeln zu rechtfertigen. Jndeß liegen auch heute Nachrichten vor, welche dieser I n f0 rm at i 0 n wider s p r e ch e n. Eine baldige authentische Aufklärung erscheint dringend geboten! Rumänien. <E Bukarest, 20. August. Die eigenthümlichen Politischen Verhältnisse unserer Nachbarländer bieten unserer Polizei eine neue Gelegenheit, ihr Müthchen an den Juden 31t kühlen. Hier in Bukarest sollen sich zahlreiche russische Spione aufhalten, welche, so erzählt man, gegen Bulgarien k0 n s p i ri r e u. Die Regierung hat ihre Ausweisung angeordnet, und die Polizei benutzt diesen Anlaß, um in die Wohnstätten von russischen Juden einzndringen, welche hier in friedlicher Absicht seit Jahren wohnen und sich nie um Politik bekümmert haben. Dieselben sind aus der Hauptstadt, zum Theil auch aus dem Lande gewiesen worden. Eine Beschwerde, welche angesehene Juden beim Polizeipräsekten vorbrachten, blieb fruchtlos, da Herr Algiu erklärte, auf Befehl des Ministers zu handeln. Letzterer ist aber verreist, sodaß weitere Schritte nutzlos sind. Auf diese Weise sind zahlreiche Israeliten, nachdem sie unschuldig in den rumänischen Polizeigefängnissen moralisch und physisch gemartert worden sind, aus dem Lande vertrieben und laufen Gefahr, da ihnen auch das Vaterland den Aufenthalt und die Erwerbsthätigkeit erschwert, mit Frauen und Kindern dem Hungertode zu verfallen. * Bukarest, 28. August. Es ist nun klar, daß die derzeit am Ruder befindliche konservative Partei nicht hält, was sie versprochen, als ihre Anhänger sich noch in der Opposition befanden. Sie ist gegen die Juden nicht freundlicher gesinnt, als die frühere sogenannte liberale Negierung, im Gegentheil, sie steht den Bekenneru des mosaischen Glaubens feindlicher gegenüber. Diese traurige Thatsache können wir durch eine Reihe unzweideutiger Beweise erhärten, doch wollen wir uns, um nicht zu viel Raum in Anspruch zu nehmen, auf die Wiedergabe dessen beschränken, was hierzulande allgemein bekannt ist. Vorerst haben wir den Eid More Judaico, welch eit die gesetzgebende Körperschaft über Anregung des Justizministers Theodor Rosetti den Juden aufgetragen hat. In Anbetracht dieser Maßregel, welche ebenso willkürlich als barbarisch ist. wurde in Jassy ein großer Skandal hervorgerufen. Das Faktum ist Folgendes: „In einer Civilsache vor der dritten Kammer in Jassy verordnete der Richter, Herr Fetz habe in der Synagoge den Eid More Judaico zu leisten mit all der rohen Ceremonie, welche im Mittelalter mit diesem Verfahren verbunden war. Dazu schrieb der Präsident des Gerichtshofes an den Rabbiner Herrn F. Taubes, erhübe diesen kläglichen Vorgang zu leiten. Der Rabbiner weigerte sich, diesem Aufträge nachzukommen mit der Motivirung, daß diese Eidesform durch das Gesetz Moses' nicht vorgeschrieben sei. Hierauf verurtheilte die Kammer den Rabbiner zu einer Strafe von 300 Francs und Herr Longhinescu, ein Beamter des Gerichts, drang gewaltsam in die Synagoge, öffnete die heilige Lade und nahm eine Gesetzesrolle heraus, worauf er selbst die Ceremonie vollzog nach dem Wortlaute eines alten Textes, den er sich mit Hilfe eines katholischen Priesters verschafft haben soll. Was sollen wir zu einem derart rohen Gewaltakt sagen, verbunden mit der schamlosen Entweihung unseres Tempels, unseres heiligen Gesetzes und alles dessen, was uns mit größter Ehrfurcht erfüllt? Herr Bratiano, den man als den modernen Haman betrachtete, war sicherlich nicht so tyrannisch wie Herr Rosetti. Rabbiner Taubes appellirte gegen den über ihn verhängten Beschluß, und er führte seine Vertheidigung mit vielem Geschick und mit gewichtigen Argumenten, aber seine Berufung wurde zurückgewiesen und das Urtheil erster Instanz bestätigt. Höchstwahrscheinlich wird er jetzt die Entscheidung des Kassationshofes anrnfen, die auf alle Fälle bindend sein

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