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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1890-08-08 · Heft 30 (8.8.1890) · p. Seite 394

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
54 (1890)
Issue
Heft 30 (8.8.1890)
Date
1890-08-08
Page
Seite 394 (sequence 2)
Language
German
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394 Sie verlangen ja keine Emanzipation, nur menschenwürdigere Behandlung; was hat denn jenes Kind dem Gouverneur gethan, daß er dessen Körper mit dem Worte „Dieb" brandmarken lies;? Selbst Russen empört ja eine solche Handlung, und Krokodilsthränen weinen sie darüber. Es kann dies nicht Berührung fremder Angelegenheiten heißen, sonst hätte Kaiser Wilhelm FI. keine internationale Konferenz zur Hebung der Arbeiterverhältnisse einbernfen. Die Humanität ist seit Menscheugedentcn an Grund und Boden nicht gekettet, sie ist Jedermannes gleiche Pflicht, er sei Russe, Deutscher oder welcher Nationalität immer. Ten Nächsten zu Liebe und Nachsicht ermahnen, ist biblisch, ist religiös, und nicht allzuletzt soll es die heiligste Lehre des Ehristenthumcs sein. Der kleinste Appell von solcher Seite wäre unzweifelhaft von großem Erfolg, und Deutschlands edler, hochherziger Kaiser setzte sich ein Denkmal im Herzen von 8 Millionen Menschenscelen, und eiustimmcn würden in die unbegrenzte Verherrlichung inrd Huldigung Alle, in deren Brust noch ein Funken edlen Sinnes waltet. Eine Deputation hervorragender, um ihr Vaterland verdienter Männer aus allen Gauen des Deutschen Reiches möge an Kaiser Wilhelm II. die Bitte richten, der armen, gefolterten russischen Juden sich anzun ehmcn und ihr Fürsprecher bei dem Czaren zu sein. Glänzende kriegerische Schauspiele werden Kaiser Wilhelm vorgeführt lverden, um Rußlands Macht kennen zu lernen. Das edelste und herrlichste Geschenk, das der russische Kaiser seinem hohen Gaste, sowie dem Geiste der Religiösität und des neunzehnten Jahrhunderts aber darbringen könnte, wäre die frohe, des deutschen Kaisers, des deutschen Geistes wahrhaft würdige Botschaft, Millionen Menschen vor dem Untergang gerettet zu haben! U Ein geistiger Kothstand. Bon Bezirksrabbiner Dr. Al. Silberstein in Wiesbaden. Ein geistiger Nothstand! Eine scharfe Bezcichnnng und doch geiviß nicht zn scharf für einen betrübenden, ja erschreckenden Mißstand, den ich der jüdischen Welt zu enthüllen mich im Innersten meines Herzens gedrängt fühle. Denn darf es nicht als ein geistiger Nothstand bezeichnet werden, wenn Kinder unseres Stammes, ja des Stammes, dessen Existenzberechtigung allein nur in; Glauben ruht, ohne irgend ivelchen Religionsunterricht erwachsen, heranreifen, ohne in das Heiligthum unserer Religion eingeführt, ohne mit dem heiligen Erbe der Väter bekannt gemacht zu werden, ja ohne auch nur die elementarste, bescheidenste Kenntnis; von dem zn gelvinnen, was jüdischen Kindern zu wissen nuumgänglich nothwendig ist! Und es handelt sich hierbei nicht etwa um Kinder, deren Eltern den Zusammenhang mit ihren Glanbensbrüdern und ihrem angestammten Glauben eingebüßt und die darum allein nur dein Namen nach Inden, jede jüdisch-religiöse Eimvirknng von ihren Kindern fern zu halten wünschen. Rein, es handelt sich mn Väter und Mütter, die die Nvthlage, in der sie und ihre Kinder sich befinden, begreifen, nein, auch das Schmerzlichste empfinden, die den betrübenden Zustand auf das Tiefste beklagen, aber hilflos ihm gegcniiberstchen, weil sie kein Mittel besitzen, mn ihren Kindern das zn verschaffen, woran ihre Seele hängt, wessen sie für das Diesseits wie für das Jenseits bedürfen, was ihnen dereinst Halt im Leben und Trost im Sterben gewähren soll, ja was sie als eine unentbehrliche Mitgabe für das Leben ansehen — Kenntniß unserer Religion. Doch wir wollen uns bestreben, den geschätzten Lesern diese» vielverbreiteten Blattes ein möglichst klares und anschauliches Bild von den Zuständen, die uns vor Augen stehen, zu entwerfen, um ihre Theiluahme zu erwecken und sie zu energischer Mitarbeit an der Herbeiführung besserer Zustände anzuregen. In dem ehemaligen Herzogthum Nassau, das gegenwärtig einen Theil der preußischen Provinz Heffen-Nassau bildet, bestanden, wie in Westand Süddcutschland überhaupt, stets nur kleine, wenig leistungsfähige „Kultusgemeinden", die nur mit großer Noth, nute; Anspannung aller ihrer Kräfte, die Kosten für die Befriedigung ihrer bescheidenen Bedürfnisse für den Kultus aufzubringen vermochten. Dennoch besaß in der Regel jede Knltnsgemeinde einen Religions lchrer — von jüdischen Elementarlehrern war, da Nassau seit dem Jahre 1817 Simultanschulen besaß, keine Rede — der zugleich das Amt eines Vorbeters zu versehen hatte. Die Funktion des Schächten» sollte nach der noch heute in Kraft befindlichen Verordnung der nassanischen Landesregierung aus leichtbegreiflichen Gründen vom Religionslehrer nicht ausgeübt werden, wenigstens sollte die lieber nähme dieses Dienstes nur ausnahmsweise und zwar nur unter aus drücklicher Genehmigung der Regierung, gestattet werden. Die Ans nähme ward indessen unter dem Druck der Verhältnisse allmälig zur Regel, nicht nur, um den Gemeinden eine Erleichterung zu bieten, sondern auch, mn den Lehrern eine Einnahmequelle zu erschließen, deren sie bei ihrem äußerst spärlichen Einkommen nur allzu sehr bedurften. So kam es, daß, mit Ansnahme von höchstens vier bis fünf Gemeinden, der Schüchtdienst in den Kultusgemeinden deehemaligen Herzogthums Nassau mit dem Amte des Religionslehrer- und Vorsängers durchgängig verbunden ist. Doch die Entwickelung, die die sozialen Verhältnisse, wie überall, auch in den in Rede stehenden Gemeinden genommen, der Zug in die größeren Städte, der insbesondere in unseren Glaubensgenossen auf dem platten Lande so überaus rege ist, hat diese Landgemeinden nahezu entvölkert und sie insbesondere ihrer besser situirten, leistungs fähigeren Glieder beraubt. So ist über diese Kultusgemeinden schon seit Dezennien eine wahre Misöre hereingebrochen. Die kleinen Gemeinden sind, trotzdem die Stellen meist mit einen; überaus spür lichen Einkommen dotirt sind'), dennoch nicht in; Stande, selbst dieses anfznbringen und müssen nothgedrungen auf einen eigenen Lehrer Verzicht leisten. Ein Aushilfsmittel bietet sich nun aber in der Verbindung inehrerer, nicht allzu weit von einander entfernten Gemeinden zu einem Religionsschulbezirk, entweder derart, daß die einzelnen Gemeinden sich zn einer Gesammtschulgemeinde zusammen schließen und dein geineinschaftlichen Lehrer die Pflicht auferlegt wird, in den einzelnen Orten ein- oder zweinial wöchentlich den Religionsunterricht zu ertheilen, oder das; man es den; Religionslehrer überläßt, Privatverträge mit den einzelnen Gemeinden in Bezug auf die Ertheilnng des Religionsunterrichts abzuschließen. Es ist das Institut der Wanderlehrer, das hier insbesondere in vollster Blüthe steht, das, so große Mängel es auch bietet, doch immerhin der israelitischen Jugend einen wenn auch nur dürftigen Religionsunterricht vermittelt und sie wenigstens einigermaßen im Zusammenhang mit dem Glaubensschatz erhält, den unsere Väter uns hinterlassen haben. Freilich, a» die Religionslehrer stellt diese Einrichtung harte, strenge Anforderungen; sie müssen bei Wind und Wetter oft miihsaine, beschwerliche Wege machen, ohne daß ihnen in einem auch nur einigermaßen entsprechen- ') Dennoch fanden und finden sich stets nn; die fast durchgängig spärlich dotirten Stellen seminaristisch gebildete Bewerber, da die sichere Stellung, deren sich die Lehrer in Nassau, die nur von der Regierung entlassen werden können, erfreuen, einen Anziehungspunkt für dieselben bildet.

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