Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 26 (11.7.1890)
- Date
- 1890-07-11
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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54. Jahrgang. Nr. 26. Allgemeine Berlin, 11. Juli 1890. eitung öes Zudenchums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen vierteljährl. 3 M. Begründet von RabbinerLudwig Philipps»« in Sonn Expedition: Gerlin, Lerusalemerstr. 48/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag von Rudolf Mosse, Berlin SW., Jerusalemer Straße Nr. 48/49 zu richten. Inhalt. Leitartikel: Rabbiner und Gemeinde. Von G. D. — Wissenschaft und Litteratur: Der jüdische Hellenismus. Von Pros. Dr. Carl Siegfried. — Die Juden im heutigen England. Von Dr. Heinrich Meyer Cohn. — Adam Mickiewicz und die Juden. Von S. Horowih. — Feuilleton: Kol Nidre. Von Ulrich Frank. (Fortsetzung.) - Berlin vor 40 Jahren. Erinnerungen von Dr. David Asher. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin, Wiesbaden, Soden am Taunus, Worms a. Rh., Nürnberg, Tübingen, Wien, Budapest, Paris, London. — Bon Nah nnd Fern. — Sprechsaal. Rabbiner und Gemeinde. Seit Jahre» glimmt ein Konflikt zwischen den von der Gemeinde zn ihrer Leitung berufenen Laienorganen nnd dem gleichfalls von ihr zur Leitung der religiösen Angelegenheiten berufenen Rabbiner unter der Asche, so das; es nur eines schwachen Windhauches bedarf, um die verborgene Gluth zn Heller Flamme zu entfachen. Diese Erscheinung ist durchaus keine lokale, sondern, wie Borfalle an den verschiedensten Orten beweisen, eine allgemeine. Wir sehen seit Jahren einen aktuellen Berfassnngskampf zwischen diesen Faktoren, wie wir ihn seiner Zeit im großen politischen Leben zwischen Regierung nnd Bolksvcrtretnng erlebt haben. Das Zünglein an der Waage neigt sich natürlich nach der Seite der Vorstände, denn der Kasscnschlüssel ist nach den Worten Kvhelcth's eine unwiderstehliche Macht, und wenn ein charakterfester Rabbiner einmal auch lieber sein Amt anfgeben wollte, als ans seine natürlichen Rechte verzichten, so wird die Gemeinde für Geld immer leichter einen anderen minder sernpnlösen Rabbiner bekommen, als der als Zänker verrufene Rabbiner eine andere Gemeinde. Das Ucbel besteht also ohne Zweifel, und das; cs ein llefeel ist, wird Niemand leugnen, denn das Jndenthum hat heutzutage vor Allem eine würdige Repräsentation nach außen nöthig, und diese muß sehr darunter leiden, wenn cs durch solche Konflikte seine innere Schwäche verrüth. Wir müssen aber, um ein Ucbel zn beheben, zuerst nach dessen Ursache forschen, und diese finden wir ohne Mühe auch hier heraus. Der erste Grund für den Unfrieden in unseren Gemeinden ist ohne Zweifel der Mangel einer ans religionsgesetzlichcr Basis beruhenden Geineindeverfassnng. Unsere alten Gesetzeslehrer haben sich allzu ausschließlich um das Ritualgesetz gekümmert, nnd ein Kochlöffel, der sich in einen unrichtigen Topf verirrt hat, war ihnen wichtiger als die ernsteste Frage der Gemeindeverfassung, denn während jener eine Stellung zu Fleisch- oder Milchspeisen garantirt haben mußte, blieb diese dem Herkommen, der Hebung und dem Zufalle überlassen. Ein weiterer Grund liegt in den religiösen Verhältnissen. Zur Zeit, als die religiösen Anschauungen im Judenthum in Bewegung gericthen, waren es die Rabbiner, welche zumeist ihren Beruf darin suchten, alle religiösen Hebungen und Gebräuche zu erhalten, auch tvenn sie deren Unhaltbarkeit einsahen und zugeben mußten, sic wollten um keinen Preis das „Durchbrechen des Zaunes" gestatteil. Die Gemeülde, deren Bedürfnisse aber in den hergebrachten Knltusformen keine Befriedigung fanden, mußte sich selber gegen deil Willen des Rabbiners helfen, nnd gewöhnte sich so, sich von jeder religionswissenschaftlichen Autorität zu emanizipiren. Andererseits gaben die Rabbiner stückweise nach, nnd diese Konzessionen konnten am wenigsten dazu beitragen, das Ansehen des rablstnischen Amtes, welches feines Rechtes auf die Führung des Gcmeindelebens sich freiwillig begab, zu erhöhen. Ein drittes Moment ist das leider nicht zn leugnende Sinken der Religiosität überhaupt. Damit steht aber die Abnahme der Autorität der Religion und der Autorität ihrer Lehrer im engen Zusammenhänge. Nach den beiden letzteren Richtnilgen können >vir einmal nichts thun und müssen den Dingen ihren Lauf lassen. Wir können die allgemeine Geistesrichtung der Welt nicht beeinflussen, und >vir können die Fehler der Vergangenheit nicht ungeschehen machen, aber lvir können heute loenigstens versuchen insofern, das Versäumte nachzuholen, als wir uns bestreben, dein Rabbiner ein verfassungsmäßig begrenztes Recht in der Gemeinde zu sichern. Zunächst müssen wir von vornherein die Grenzen des zu Erstrebenden festsctzeil. Eine absolute Machtvollkommenheit des Rabbiners ist für uns nicht nur nicht zu erreichen, sondern auch nicht einmal erstrebenSwerth. Unsere Zeit vertrügt nirgends den Absolutismus. Wenn wir daher durchsetzen könnten, daß der Rabbiner ausschließlich das Recht Hütte, in Angelegenheiten des Kultus Verfügungen zn treffen, so wäre die Folge nur eine völlige Theilnamslosigkeit der Gemeinde, welche die Wirksamkeit des rablstnischen Amtes noch mehr lähmen müßte, als das bei einer noch so beschränkten Macht der Fall ist. Die Wünsche, welche wir in dieser Beziehung haben, können sich dahin zusannnensassen lasse», daß die Rabbiner in allen Fragen des Kultus und des Religionsunterrichts ein unbedingtes Vetorecht erhalten, und daß dasselbe auch ans Personenfragen, die damit Zusammenhängen, ausgedehnt werde, ferner das; Streitigkeiten aus diesem Verhältnisse durch ein verfassungsmäßig geregeltes Schiedsgericht behoben werden sollen, sonst daß bei der Repräsentation der jüdischen Gemeinden nach außen dem Rabbiner die gebührende Stellung gesichert werde. Da der Rabbiner von der Gemeinde gewählt wird und die Gemeinde durch eine Probezeit oder durch Berufung einer anderswo