Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 15 (25.4.1890)
- Date
- 1890-04-25
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
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Berlin, 25. April 1890. 54. Lahrgang. Nr. 15 Der Gerneindevole. 13$eUa#e zur „Allgemeinen Zeitung öes Iuöenthuws^. Zst der Kußnnd Vettay ein Friertag für die jüdischen Volksschulen? Von Hanptlehrcr Siegfried Graf. Essni, 18. April. Sl> der Bus;- und Bettug in den jüdischen Schulen gefeiert werden solle oder nicht, hing bisher von den einzelnen Schulj Inspektoren, bezw. von den Lehrern selbst ab. Die einen hielten ihn! für einen rein kirchlichen Feiertug und feierten ihn nicht, die andern für einen nationalen ilnd erklärten ihn für schulfrei, nnd endlich eine dritte Gruppe von Lehrern betrachtete diesen Tag fiir einen kirchlichnationale» nnd setzten den Unterricht ans oder hielten Schule. Ich hatte ihn bisher für ■ einen vorzugsweise kirchlichen Feiertag mit nationalem Hintergründe gehalten, nnd da dieser Tag nicht in der Ferienordnnng füe die jüdischen Schulen angegeben war und ich bei weinen Schnlakten keine Berfügnng der Vorgesetzten Dienstbehörde vorsand, wonach der Unterricht in den jüdischen Schulen ausznsetzcn sei, hielt unsere Schule stets Unterricht. Fm vergangenen Jahre hatten einige Ettern aber ihre Kinder, obwohl in der Schule ausdrücklich gesagt worden, das; Unterricht sei,;n Hanse behalten. Infolgedessen wurden sie ans die Abscntenliste gesetzt. Die Polizeibehörde aber sprach die Eltern wegen Schnlversäumnisses ihrer Kinder frei, weil der Bußrind Bettag ein nationaler Festtag sei. Uni nun eine Kundgebung seitens einer staatlichen Behörde herbeiznführen, rcnionstrirte ich bei der Königlichen Regierung dagegen mit der Bitte, dieselbe wolle ans Anlas; dieses Spezialfalles eine Entscheidung darüber treffen, ob die jüdischen Schulen diese» Tag feiern sollen oder nicht. Darauf hat die Königliche Regierung in Düsseldorf für die jüdischen Schule» ihres Anfsichtsbezirkes folgende bemerkenswert he Berfügnng erlassen: „Auf den Bericht vom.erwiebern wir bei Rückgabe der : Berichtsanlagen, dass der Buß- und Bettag bei der jüdischeu Schule als schulfreier Tag auzuseheu ist, falls all diesem Tage eine entsprechende j gottesdienstliche Feier seitens der jüdischen Gemeinde veranstaltet wird. 5st dieses nicht der Fall, so ist der lluterricht an jenem Tage nicht ansznfetzen." Diese Entscheidung ist meiner Ansicht nach die allein richtige. : Die Regierung greift nicht in die religiöse Frage ein, sondern tiber-! lässt es der betreffenden jüdischen Gemeinde, den Tag zu feiern oder j nicht. Das; wir Juden aber den Bus;- und Bettag begehen, erscheint j wohl rtl-3 eine nationale Pflicht, nnd diese ist interkonfessionell. Korrespondenzen nnd Nachrichten. Deutschland. Berlin, 20. April. Am gestrigen Sabbath hielt in der neuen Synagoge in der Oranienburgerstraße Herr Rabbiner Dr. B lum enstein ans Luxemburg eine Gastpredigt vor einem sehr zahlreichen Auditorium, in dem sich auch der Borstand nnd die Repräsentanten sowie viele angesehene Mitglieder der Gemeinde befanden. Wir enthalten uns, getreu unserem alten Prinzip, jeder Kritik über die Predigt selbst. Für nutz ist und bleibt die Predigt ein integrirender Theil des Gottesdienstes. Ihr Zweck ist Belehrung und Erbauung — nnd darum steht der öffent liehen Meinung keine Kritik über sie zu. Der Einzelne mag immerhin beurtheilen, wie dieser oder jener Prediger auf ihn gewirkt, ob er ihn belehrt und erbaut hat. Herr Dr. Blumenstein nimmt unter den jüngeren Rabbinern der Breslauer Schule eine geachtete Stellung ein. Auch in seiner Gemeinde zu Luxemburg erfreut er sich hohen Ansehens. Im Jahre 1870 machte er den deutsch-französischen Krieg als israelitischer Feldprediger mit und hat als solcher das eiserne Kreuz erhalten. — Wir haben nunmehr drei Prediger gehört — Vogelstein, Wedelt und Blumenstein, — die für die erledigte Stelle eines vierten Gemeinderabbiners in Aussicht genommen sein dürften. Ob noch weitere Gastpredigten in Aussicht stehen, wissen wir nicht. Aber wir wünschen sehnlichst, daß unsere Gemeindebehörden bald eine der Würde und Bedeutung unserer Gemeinde entsprechende Wahl treffen mögen. Berlin, 21. April. Die gestrige Repräsentantensitzung beschäftigte sich zuerst mit der Entgegennahme einer Anzahl von Rech- . nnngsberichten. Sodann standen einige Subventionen auf der Tages- > Ordnung. Der „Historischen Kommission für Geschichte der Juden in j Deutschland", der „Lehranstalt für die Wissenschaft des Judenthums",! der Lippmann-Tauß-Synagoge u. a. m. wurden die vom Vorstand bean-! trauten Beiträge bewilligt. Für die Bebauung der beiden Grundstücke! Oranienburgerstraße 29 und 31, welche die neue Synagoge einschließen, lagen die ersten Pläne vor. Die weitere Behandlung wurde einergemischten Kommission übertragen, nachdem vorher aus der Reihe der Versammlung Vorschläge unb Wünsche geäußert worden waren. Wir gedenken in unserer nächsten Nummer auf einige dieser Vorschläge zurückzukommen nnd auch unsere Wünsche in dieser Sache daran zu knüpfen. Die letzten beiden Punkte der Tagesordnung waren ein Antrag Liebermann betreffend Bekämpfung der judenfeindlichen Bewegung und die Berathung über die Beerdigung nichtjüdischer Frauen von Gemeindemitgliedern. Beide Gegenstände wurden in geheimer Sitzung behandelt; doch glauben wir keine Indiskretion zu begehen,! iiuutu nur wenigstens über die Resultate der Berathung des zweiten Gegenstandes (der Antrag Liebermann wurde mit Rücksicht auf gewisse andere Bestrebungen ähnlicher Art zurückgezogen), einige Mittheilungen machen. Es ist unseren Lesern wohl noch erinnerlich, daß die Berliner Gemeindebehörde vor Jahr und Tag den ebenso in der Toleranz wie im jüdischen Gesetze wurzelnden Beschluß faßten, der nichtjüdischen Gattin eines Gemeindemitgliedes nach ihrem Tode einen Platz auf dem Friedhof der Gemeinde zu gewähren. Im vorigen Jahre nun hatte die ungerechtfertigte Nachgiebigkeit des Beerdigungsvorstehers gegenüber der Aeußerung eines Unbefugten in einem solchen Falle zu unliebsamen Szenen geführt, die Angelegenheit kam in der Reprüsentantenversammlung zur Sprache, und man faßte den Beschluß, daß Beerdigungell der gedachten Art nur voll der Leichenhalle des Friedhofes aus stattfinden durften. Dieser Beschluß fand jedoch nicht die Zustimmung des Vorstandes; vielmehr stellte Letzterer die Forderung, daß in jedem einzelnen Falle das Ermessen des Vorstehers der Beerdigungskommisfion entscheiden solle, ob der Bestattung eine Feierlichkeit im Hause unmittelbar voraufgehen dürfe oder nicht. Die verschiedenartigen Meinungell führten dazu, die Sache in einer gemischten Kommission zu behandeln; nnd hier wurde um des lieben Friedens willen ein Bermittelungsvorschlag angenommen, wonach die Bestattung von der Friedhofshalle aus die Regel bilden, indessen Ausnahmen nach Ermessen des Vorstehers der Beerdigungskommission zulässig sein sollten. Alle drei Anträge lagen nun der gestrigen Versammlung vor. Nach Ablehnung des von orthodoxer Seite mit vieler Heftigkeit vertheidigten vorjährigen Beschlusses sowie des Kommissionsantrages, vereinigte sich aus den Antrag des Vorstandes die Mehrheit der Stimmen; ein Resultat, welches wir mit Besriedigllng konstatiren. da der Vorschlag des Vorstandes ulls in der Thai die einzig richtige Lösung dieser schwierigen Frage zu sein scheint. Berlin, 20. April. Von verschiedenen Seiten geht uns die Nachricht zu, daß der Reichskanzler General von Eaprivi wiederholt Gelegenheit genommen habe, seiner unbedingten Abneigung