Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 2 (19.1.1890)
- Date
- 1890-01-19
- Page
- Seite 31 (sequence 15)
- Language
- German
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31 erlangte wissenschaftliche Befähigung vorwiesen, den kaiserlichen Dienst, Juden wurden in den westlichen Gouvernements als Geschworene zugelassen und durften das Amt von Stadträthen bekleiden, mit der einzigen Beschränkung, daß beiden Geschworenengerichten nurim Stadtrath nur 'j-6 der Mitglieder aus Juden bestehen durfte. Solche und manche andere Vergünstigungen, die den Juden unter der milden Herrschaft Alexander II. zu Theil wurden, blieben allerdings sehr häufig todte Buchstaben, da das Beamtenthum ihnen eine Auslegung gab, welche den Absichten des Gesetzgebers widersprach. Die Unmasse aus die Juden bezüglicher, thatsächlich veralteter, aber doch nicht ausdrücklich außer Kraft gesetzter Verordnungen bot dabei der Willkür stets eine geeignete Handhabe, da sich aus diesen Gesetzsammlungen hervorholen ließ, was man eben brauchte. So wurden z. B. trotz des klaren Wortlautes des Gesetzes, das ihnen den Aufenthalt überall gestattete, wiederholt Kaufleute 2. Gilde, Handwerker und Subalternbeauite jüdischen Glaubens aus Kijew ausgewiesen, indem sich die Behörden auf irgend eine veraltete! Verordnung beriefen. Anderwärts suchte man das den jüdi- > scheu Pharmazeuten zugestandene Recht freier Niederlassung dahin auszulegen, daß sie zwar wohnen könnten wo sie wollte», aber — das Apothekergewerbe nicht ausüben dürften! Diesen für die Juden immerhin noch günstigen Zuständen folgte dann der jüngste Umschwung am Anfang der achtziger Jahre. Durch die im Mai 1882 erlassenen Vorschriften wurde allen Juden ohne Ausnahme die neue Niederlassung in Städten, sowie die Erwerbung neuen unbeweglichen Eigenthums oder Uebernahme der Pacht und Verwaltung eines solchen außerhalb der Städte untersagt. Alle neueren Verordnungen, über den Aufenthalt von Jude» in! den Hauptstädten, über die Ausländer jüdischen Glaubens,! über die Zulassung jüdischer Kinder in den staatlichen Lehranstalten u. s. w. zielen sämmtlich darauf hin, den Strom wieder in die alten Ufer zurückzudämmen, die er in den letzj ten Jahrzehnten allmählich überschritten hatte, und einerseits! die russische Bevölkerung gegen die dem Judenthum zuge-; schriebenen verderblichen Einflüsse zu schützen, andererseits die für schädlich gehaltene Thätigkeit des letzteren einzuschränken und eine andere an ihre Stelle zu setzen. Welche Gesinnung das Volk hegt, haben wiederholt furchtbare Ausbrüche der Volkswuth bewiesen, von den Greuelthaten der Kosaken Bogdan Chmelnickis bis zu den jüngsten furchtbaren Judenhetzen in Südrußland. Immer beobachten , wir aber dieselbe auffallende Erscheinung: kaum ist der Sturm! vorüber, so kehren die Vertriebenen erst einzeln, dann schaarenweise zurück und suchen den verlorenen Boden wieder zu gewinnen. Genau so wie vor wenigen Jahren nach den Judenhetzen in Südrußland ergoß sich auch nach dem Blutbad,! das die Kosaken Chmelnickis angerichtet hatten, ein Stroms ' fliehender Juden, die nichts als das nackte Leben gerettet hatten, über die österreichischen und deutschen Grenzen. Als Kleinrußland mit dem Zarenreich vereinigt wurde, wird es | wohl nicht einen jüdischen Bewohner mehr gezählt haben, aber noch in demselben Jahre, in dem der Rest der Kosaken , sich dem Zar unterwarf (1667), wurde eine strenge Verord-! nung erlassen, die den Juden den Eintritt über Smolensk in das Moskowiterreich untersagte. Nicht abgeschreckt durch das Erlebte, klopften sie aufs neue an die Pforten des ungastlichen Landes. Trotz aller Verbote war am Anfang des 18. Jahrhunderts ihre Zahl in der Ukraine schon wieder so groß, daß die Regierung sich veranlaßt fand, anzuordnen, sofort alle Juden aus der Ukraine und anderen russischen Städten auszuweisen und sie unter keiner Bedingung wieder nach Rußland einzulassen. Vor dem Abzug mußten sie noch eine Brandschatzung über sich ergehen lassen; sie wurden der peinlichsten Körperuntersuchung unterzogen, um zu verhindern, daß sie Gold- oder Silbermünzen Mitnahmen, die sie nach Vorschrift des Erlasses gegen Kupfermünzen Umtauschen sollten. Mit Verlust eines großen Theiles ihrer Habe räumten die Juden das Land und — kamen trotz aller Verbote, die sich, Dank der Bestechlichkeit der Beamten, umgehen ließen, bald wieder. Wer erklärt diese wunderbare Erscheinung? Bedrückungen und Verfolgungen, Plünderung, Mord und Todschlag erwarten die Juden in Rußland, und doch übt dieses Land auf sie eine Anziehungskraft aus, der sie nicht zu widerstehen vermögen. Auf der einen Seite ein immer wieder hervorbrechender Haß, dessen Triebfeder man nicht zu erkennen vermag — auf der andern Seite eine Mißachtung, eine Geringschätzung dieses Hasses und der aus ihm sich ergebenden Gefahren, welche beispiellos dasteht. Zwischen diesen beiden Erscheinungen bestehen zweifellos Wechselbeziehungen, und es dürfte sich lohnen, denselben nachzuforschen. In den folgenden Auseinandersetzungen soll dies versucht werden. Sie werden den Nachweis liefern, daß an den unser Jahrhundert brandmarkenden Erscheinungen in Rußland nicht das Jndenthum und der demselben zugeschriebene verderbliche Einfluß schuld ist, sondern die Mittel, die man zur „Bekämpfung" desselben anwendet. (Schluß folgt.) Vermischtes. Der Schulbesuch jüdischer Kinder. Der Erzbischof von Odessa und Cherson, Nikanow, hat vor einiger Zeit eine Rede gehalten, in der er gegen die Vernachlässigung des Schulwesens seitens der russischen