Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 2 (19.1.1890)
- Date
- 1890-01-19
- Page
- Seite 30 (sequence 14)
- Language
- German
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so und das wollte damals in Berlin etwas sagen; es gehörte mehr Muth, Geist und Energie dazu, als auf die Juden die giftigsten Schmähreden loszulassen und längst begrabene Schriftsteller zu zerzausen. Jedenfalls wird man ein halbes Jahrhundert nach Trcitschke's Tode von ihm zu sprechen oder ihn zu kritisiren nicht mehr für der Mühe Werth Hallen, es sei denn, daß ein späterer Antisemit, denn diese Race stirbt nicht aus, sich ihn zum Muster nimmt und einige Redens^ arten von ihm entlehnt. Nun, für Herrn von Treitschke blüht noch seine von Mehlthau befallene Saat, da er in den weiteren Bänden seiner sog. Geschichte noch öfter auf die Juden zu sprechen oder vielmehr zu schimpfen kommen kann. Der Judenhaß in Rußland. Ein unparteiisches Wort über eine Tagesfrage. Von Dr. Hermann Roskoschny. In keinem anderen Lande hat das Judenthum bis in die jüngste Zeit so furchtbare Verfolgungen zu erdulden gehabt wie in Rußland. Noch das vorletzte Jahrzehnt unseres aufgeklärten Jahrhunderts sah in Rußland zu seiner Schmach Scenen sich abspielen, die an die schrecklichsten Tage mittelalterlichen Glaubenswahns erinnern. Dabei wetteiferten in Rußland Regierung und Volk förmlich in dem Bestreben, den Juden den Aufenthalt im Lande zu verleiden. Dicke Bände füllen die Verordnungen, die während der letzten 150 Jahre gegen die Juden in Rußland erlassen worden sind, und die Judenverfolgungen waren zahlreich wie der Sand am Meere. Lange hat es gedauert, bevor nur die russischen Herrscher sich zu einer milderen Beurtheilung der Juden bekehrten. Die Kaiserin Elisabeth Petrowna schrieb mit eigener Hand unter eine Eingabe des Senats, der „zur Wahrung der Interessen der Krone und zur Hebung des Handels" die Zulassung der Juden in Kleinrußland und Riga befürwortete, die ihre Gesinnung kennzeichnenden Worte: „Von den Feinden Christi wünsche ich keinen Gewinn zu ziehen." Und dabei bliebs. Daß jedoch alle Verordnungen das Eindringen des Judenthums selbst in die nächste Umgebung der Kaiserin nicht verhindern konnten, beweist der Fall des Portugiesen Antonio Sanchez de Ribeiro. Dieser durch verschiedene wissenschaftliche Arbeiten seiner Zeit berühmte Arzt kam 1733 von Moskau, wo er als Protomedikus thätig gewesen, nach Petersburg' als, Arzt der kaiserlichen Truppen, wurde nachher Leibarzt der Kaiserin und auch Mitglied der Aeademie. Niemand ahnte, daß er ein Jude sei. Als aber die Kaiserin im Jahre 1749 erfuhr, welchem Glaubensbekenntniß er angehöre, wurde er aus der Academie ausgeschlossen, seines Amtes als Leibarzt enthoben und mußte daß Land verlassen. Diese Unduldsamkeit, welche Elisabeth den Juden gegenüber bewies, blieb nicht ohne Einfluß auf die Gesinnung des Volkes. Des Juden Loos war die Verachtung. Als im Jahre 1738 eine Fürstin Schuwalow durch die Stadt Njeschin reiste, war sie „aufs Höchste empört" über den Anblick von Juden, die sie dort traf. In einem Schreiben an die Kaiserin gab sie ihrem Unwillen mit den Worten Ausdruck: „Juden sind hier in Menge vorhanden, ich habe sie gesehen, die Hunde." Die kurze Herrschaft Peter III. brachte keinen Wandel in den herrschenden Ansichten, und als Katharina II. den Thron bestiegen hatte, war an einen solchen um so weniger zu denken, als die Kaiserin, deren Herrschaft noch nicht befestigt war, in den ersten Jahren sorgsam alles vermeiden mußte, was irgendwie die religiöse Empfindlichkeit der rechtgläubigen Geistlichkeit erregen konnte. Obwohl der Senat einstimnlig die Zulassung der Juden als für Rußland vortheilhaft erklärte, verschob Katharina doch die Entscheidung auf eine gelegenere Zeit, aber für die aufgeklärte Fürstin, die Freundin Voltaires, waren nicht wie für Elisabeth reli-! giöse Gründe maßgebend, sondern die Befürchtung, „daß die Juden den russischen Kleinhandel schädigen könnten." Nun änderte sich aber die Lage. Bisher hatte es sich darum gei handelt, den Juden das Eindringen in Rußland zu verweh-; ren, aber durch die Theilungen Polens übernahm Rußland Länderstrecken mit großer jüdischer Bevölkerung, die es nicht kurzweg ausweisen konnte, da sie der polnischen Gesellschaft unentbehrlich waren. Die Gesetzgebung hielt fortan immer noch die Juden von den altrussischen Landen fern, aber in ihren Niederlassungen suchte man ihnen durch hunderterlei Erschwerungen ihrer Erwerbsfähigkeit das Dasein zu ver- - bittern, und ließ sie auch in Bessarabien und Kleinrußland, j wo sie sich immer aufs neue einfanden, die schwere Hand l fühlen. Bisweilen gestattete man ihnen auch, sich jenseits der ihnen gezogenen Grenzen niederzulassen, wenn man sich! davon augenblicklichen Nutzen versprach, wie man z. B. im I 3a^re 1819 jüdische Branntweinbrenner aus Polen so lange i auch im Innern des Reiches zuließ, bis eine genügende j Anzahl Russen die Branntweinbrennerei erlernt hatte. Bon j nun an wurde der Grundsatz, daß man von den Juden möglichst großen Nutzen ziehen müsse, immer maßgebender für | bte Gesetzgebung, und bei einer langen Reihe Gesetze und! Verordnungen hatte man nur den Vortheil der Krone im >Auge. Den Juden wurde bald in dieser, bald in jener! Stadt der Aufenthalt oder die Niederlassung gestattet, die! Gesetze vom 16. März 1859, 27. November 1861 und! 28. Juni 1865 gestatteten jüdischen Handwerkern und Kauf- ' leuten erster Gilde den Aufenthalt im ganzen Reiche und erschlossen solchen, welche Zeugnisse über ihre an Universitäten