Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 50 (10.12.1897)
- Date
- 1897-12-10
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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61. Jahrgang. Nr. 50. Berlin, 10. Dezember 1897. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Begründet von Nabbiner Dr Ludwig Phittppson-Äonn. Verlags-Expedition' Oerlin, Zerusalemerstr. 48/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judenthnms", Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Masse, Berlin. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen Vierteljahr!.3 M. Redacteur: Gustav Karpcles. Leitartikel: Die brennende Frage. — Die Woche. — Aus Ostpreußen. Von Moritz Scherbel. — Die Stellung der Rabbiner zu den Gemeindebehörden. Bon Felix Makow er. — UeberBibettesen.III. Von Henriette Hirschberg. — Das jüdische Reich. Von Dr. Eduard Glaser. — NerrUleton: Kaiser und Rabbi. Historische Erzählung. (Forts.). —Litterarische Mitthcilmigerr. — Sprcchsaal. Der Gemeinvebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin, Potsdam, Bromberg, Bad Homburg, Wien, Amsterdam, Nelv-York. — Von Nah und Fern. — Miscellen. Die brennende Frage. Berlin, 8. Dezember. s ruft gewiß in den weitesten Kreisen die freudigste Genugthuuug hervor, daß sowohl von Seiten der aufsichtführenden Staatsbehörden, als auch von Seiten der Gemeindeorgaue ernstlich danach gestrebt wird, die schon so lauge schwebende Frage über die Ertheilung des jüdischen Religionsunterrichts an den höheren Lehranstalten ihrer befriedigenden Erledigung zuzuführen. Das Reskript des königlichen Polizeipräsidiums an den Vorstand der Berliner Synagogengemeinde und das hierauf von demselben abgesaudte Antwortschreiben lassen jedoch erkennen, welch große Schwierigkeiten sich der Durchführung dieses Werkes entgegenstellen. Hier handelt es sich zwar nur um die Berliner Schulverhältnisse. Doch wenn auch in den Provinzialstädten die Sache nach verschiedenen Gesichtspunkten hin günstiger liegt, so fehlt selbst da, wo bereits die jüdische Religion als fakultativer Lehrgegenstaud in den Schulplan ausgenommen worden ist, noch sehr viel, um diesem Unterricht die Stellung zu verschaffen, die im Interesse seiner Würde und im Juteresie eines gedeihlichen Erfolges zu wünschen wäre. Das Antwortschreiben des Berliner Gemeindevorstandes berührt den hauptsächlichsten Mangel, den wohl ein jeder an den höheren Lehranstalten unterrichtende jüdische Religionslehrer mehr oder weniger empfindet. Es fehlt an einem einheitlichen Lehrplan! — Wenn nun auch nicht geleugnet werden soll, daß ein tüchtiger, sachkundiger und erfahrungsreicher Lehrer dennoch Ersprießliches in seiner Schule leisten kann und sich ganz allein einen Arbeitsplan aufzustelleu vermag, so wird andererseits doch nicht in Abrede gestellt werden können, daß der Einzelne, wenn er ganz auf sich angewiesen, immer etwas einseitig bleibt, mag er in seinem Fache auch noch so tüchtig sein. Geradezu rathlos steht aber der junge, erst eben ins Amt eintretende Lehrer da. Ihm wird sich der Mangel eines einheitlichen Lehrplans um so unangenehmer benrerkbar machen, als seine Ausbildung für das Lehrfach in den meisten Fällen eine autodidaktische war, und er aus seiner Lehrzeit keinerlei Anhaltspunkte für seine Lehrthätigkeit mitbringt. Er muß sich darum nothwendigerweife aufs Probiren legen, und erst nach jahrlanger Thätigkeit wird er sich zu einem klaren und Ersatz, verheißenden Lehrplan durchgerungen haben. Hierzu kommt, daß der Lehrstoff für den jüdischen Religionsunterricht ein so weitschichtiger ist, daß eine sachgemäße Auswahl und richtige Vertheihmg ein Haupterforderuiß bildet, wenn nicht ein blos nomineller, sondern wahrhaft Gemüth und Charakter bildender Religionsunterricht ertheilt werden soll. Eine solche mit Geschick und Sachkenntnis; durchigeführte Auswahl und Stoffverteilung wird man aber auch wohl erst nach mehrjähriger Praxis vornehmen können. — Der jüdische Religionslehrer hat ohnedies an den höheren Schulen einen viel schwierigeren Stand als etwa der Mathematiker, der Philologe und der Naturwissenschaftler. Alle diese Herren haben nicht nur einen streng umrissenen Lehrplan vor sich, sondern es wird ihnen auch leichter, sich zu der Lehrfähigkeit, die man zum Theil ins Amt mitbringen muß, auch das erforderliche Lehrgeschick anzueignen. Bevor sie selbständig unterrichten, haben sie einezweijährige Probezeit unter Leitung oder Assistenz eines älteren Lehrers durchzumacheu, und so erwerben sie sich nach dem theoretischen Studium die praktische Befähigung für ihren Beruf. Der jüdische Meligionslehrer tritt, bald nachdem er das Seminar resp. die Universität verlassen, vor die Klasse ohne Anleitung und ohne Anweisung, als wäre er ein Pädagoge von Gottes Gnaden. Nun bedenke man noch, daß ihm nicht einmal sein Arbeitsfeld durch einen weise ausgearbeiteten Plan abgesteckt ist, — dann wird man ermessen können, welch großer Mangel hier zu beseitigen ist. Es wird nun zwar, soweit uns bekannt, an den meisten höheren Lehranstalten von dem jüdischen Religionslehrer seitens der Direktion verlangt, am Beginn des Schuljahres einen Lehrplan vorzulegen, der daun wohl auch dem Pcovinzial-Schulkollegium eingereicht wird: Aber hiermit ist der Sache aus den schon oben angeführten Gründen nicht gedient. Es mag übrigens die Behörde gar sonderlich anmuthen, wenn sie aus einem Bezirke so vielgestaltige, durchaus nicht nach einheitlichen Grundsätzen aufgestellte Lehrpläne zu Gesicht bekommt. Der bisherige Zustand wird daher wahrlich nicht dazu beitragen, dem jüdischen Religionsunterricht die Würdigung bei den Behörden einzutragen, die wir ihm gern erwiesen sehen. Drum thut hier dringende Abhilfe noth, wenn anders wir uns nicht den Vorwurf zuziehen, wollen, daß wir diese wichtige und bedeutungsvolle Sache oberflächlich und dilettantenhaft behandeln, und es uns mehr um den äußeren Schein als um die innere Gediegenheit zu thun ist. Soll dem allgemeinen Schaden abgeholfen werden, so muß eine Kommission zur Ausarbeitung eines Lehrplanes für den Religionsunterricht an höheren Lehranstalten geschaffen werden, die nicht blos