Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 47 (19.11.1897)
- Date
- 1897-11-19
- Page
- Seite 4 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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4";V- Halle gedrängt. Jnzwischen erschien die Polizei, forderte die Studenten auf, die Rampe' zu verlassen, worauf sich alle Studenten gegen die Polizei wendeten^ die dann mehrere Verhaftungen vornahm. Die jüdischnationalen. Verbindungen dürften aufgelöst werden. — In Neun - kirchen wurde der christlich-soziale Parteigänger Alois Jan wegen Verleumdung des Reichsrathsabgeordneten Schrammel zu einer Woche Arrests verurtheilt. — Am 19. d. M. eröffnet unsere Gemeinde einen Kursus zur Heranbildung jüdischer Religionslehrer. Die Aufnahme ist an ein Mindestalter von 16 Jahren und eine Prüfung geknüpft. — Wie die „Wiener Zeitung" meldet, hat der Kaiser den Privatdozenten Dr. Sigmund Fuchs zum außerordentlichen Professor der Physiologie an der Universität in Wien ernannt und dem Handelsbeisitzer bei dem Landesgericht in Brünn Leopold Herzfelder den ihm für die Dauer dieser Funktion verliehenen Titel eines kaiserlichen Rathes auf Lebensdauer belassen. — Im Sprengel des Richterstandes in Galizien wurden neuerdings doch mehrere jüdische Auskultanten zu Gerichtsadjunkten ernannt. NußlanÄ. Riga, 7. November. Folgender Tagesbefehl des Herrn Polizeimeisters vom 20. v. Mts. wird in der „Pol.-Ztg." veröffentlicht und ist für die gegenwärtigen russischen Verhältnisse traurigcharakteristisch: In" Ergänzung meiner bereits mündlich getroffenen An-, ordnungen erachte ich für geboten, den Chargen der mir unterstellten, Polizei zur Pflicht zu machen, bei Ausführung der Untersuchung in Angelegenheiten, betreffend die Berechtigung auswärtiger Ebräerx zum Aufenthalt in Riga, meinen folgenden Befehl zur Richtschnur zu nehmen: 1. Alle Untersuchungen über die Zeit des Aufenthaltes aus-' wärtiger Ebräer in Riga, welche darum nachsuchen, den Punkt des Allerhöchsten Befehls vom 21. Juli 1893 auf sie anzuwenden, sind voE den Pristaws oder deren Gehilfen auszuführen. 2. Die Zeugen sind von demjenigen Pristaw zu vernehmen, in dessen Bezirk sie wohnhaft und wo sie folglich gemeldet sind. 3. Bei der Untersuchung hat man sich zu überzeugen, ob der betreffende Ebräer thatsächlich in dem Hause wohnt, wo er seine Adresse angegeben. Zu diesem Zweck ist der Hausbesitzer und. der. Wohnungsinhaber, falls der Ebräer keine separate Wohnung gemiethet hat, zu befragen. 4. Falls der Paß des supplizirenden Ebräers nicht gemeldet ist, so ist sowohl er als auch der Hausbesitzer oder der Wohnungsinhaber auf Grund des Artikels 59 des Strasustaws zur gerichtlichen Verantwortung zu ziehen. 5. In der Untersuchungsakte sind anzugeben:?as Alter und die Vermögensverhältnisse des supplizirenden Ebräers, ebenso auch die bei ihm wohnenden Familienglieder. Die letzteren Daten sind von den Herren Pristaws nach der Legitimation des Bittstellers zu verifiziren. 6. Nach Empfang der Vorschrift wegen Vernehmung der Besitzer der Häuser, in denen der Ebräer gewohnt hat, sind nach Möglichkeit Personen zu befragen, welche die beregten Häuser zu der Zeit besessen haben, wo der betreffende Ebräer daselbst gewohnt hat, und hat man sich nicht nur darauf zu beschränken, den gegenwärtigen Besitzer zu befragen, dessen Aussagen für die Sache ganz ohne Nutzen sein, somit nur eine Formalität bilden könnten. 7. Nach Empfang der Vorschrift wegen Kontrolirung der Beschäftigung der ebräischen Handwerker haben die Pristaws der betreffenden Bezirke sich zweimal persönlich in Gegenwart zweier Zeugen zu vergewissern, womit sich namentlich der bezeichnete Ebräer beschäftigt, und über die Resultate ein Protokoll aufzunehmen, welches mit der Mitunterschrift der Zeugen der Polizeiverwaltung vorzustellen ist. 8 Die Herren Pristaws haben Verzeichnisse der ebräischen Handwerker zu führen, damit sie sich mindestens zweimal jährlich überzeugen, ob dieselben thatsächlich ihrem Handwerk nachgehen. Usn Nah und Fern. — Der vom Senat der xöniglichen Akademie der Künste stistungsgemäß auszuschreibende Wettbewerb um den Preis der ersten Michael B eer'schen Stiftung ist für das Jahr 1898 für jüdische Maler aller Fächer eröffnet worden. Der Preis der zweiten Michael Beer'schen Stiftung für Bewerber ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses Ist für das Jahr 1898 für Kupferstecher bestimmt worden. — Dr. Richard Sternfeld, Privatdozent der Geschichte an der Universität Berlin, ist zum Professor ernannt.worden.. — DieFrgge, .ob die indischen Feiertage den Arbeitern zu bezahlen seien, wenn sie an ihnen aussetzen müssen, hatte die Kammer IV. des Gewerbegerichts in einem Rechtsstreit gegen die L.'schen Erben zu entscheiden. Der Gerichtshof stellte sich auf den Standpunkt des Klägers und sprach ihm die entsprechende Entschädigung für die jüdischen Feiertage zu, weil diese keine gesetzlichen Feiertage seien. — Rabbiner Dr. Krakauer in Le o bschütz, ist vom Kuratorium der „Markus und Rosalie Fuchs'schen Familien-Stiftung" in Breslau zum Stiftsrabbiner gewählt worden. — Geheimer Regierungsrath Professor Dr. Ferdinand Cohn, der berühmte Botaniker, feierte am 13. d. Mts. unter allgemeiner Theilnahme sein goldenes Doktorjubiläum. Der Jubilar wurde zum Ehrenbürger der Stadt Breslau ernannt und erhielt den Rothen Adlerorden III. Klasse. — Rabbiner Dr. Rülf in Memel hat seinen Abschied eingereicht, der ihm auch bewilligt worden ist. Dr. Rülf scheidet am 1. April 1898 aus seiner Stellung, die er 33 Jahre bekleidete, um nach Bonn überzusiedeln. — Die Rettungsmedaille hat der Kaiser dem Referendar Bernstein in Köln verliehen. Herr Bernstein kam vor einiger Zeit auf seinem Fahrrad am Holzmarkt entlang, sprang auf das Hilferufen eines Knaben erhitzt in den Rheinauhafen und rettete den Jungen mit eigener Lebensgefahr vom Tode des Ertrinkens. — Der antisemitische Pastor Jskraut muß den Schmerz erleben, im eigenen.Parteilager schmählich abgethan zu werden. Der „Deutsche Jugendbund" in Kassel hatte seinerzeit Jskraut zum Ehrenmitglied ernannt. Das ist dem Bunde aber wieder leid geworden, und in seiner Hauptversammlung am Sonnabend machte er, dem „Bolksbl. für Hessen" zufolge, die Ernennung wieder rückgängig. Anklagen wie „Unehrlichkeit", „Unwahrhaftigkeit", „Verlogenheit" u. a. mehr hagelten auf die Person Jskrauts hernieder. Ein Student trat für unbedingte Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft Jskrauts ein. Diesem Antrag wurde dann auch einstimmig Folge gegeben. — Durch das russische 'Hofmarschallamt war auf der letzten Kaiserreise von Darmstadt aus ein armer jüdischer Bäcker Namens Hirsch in Wirballen vor den Zaren befohlen worden. Hier wurde er gnädig empfangen, erhielt ein Geschenk und den Titel eines „kaiserlich russischen Hofbäckers". Hirsch hatte seit langen Jahren das Gebäck für die durchpasstrenden kaiserlichen Züge geliefert. — An der Odessa er Universität sind in diesem Semester 82 Juden zugelassen worden, das heißt 67 mehr, als eigentlich das Gesetz gestattet, und zwar ist dies mit Zustimmung des Unterrichtsministers geschehen. Derselbe Minister hat bestimmt; daß jüdische Kinder, die Privatunterricht erhalten, in derselben Weise wie nichtjüdische Kinder zum Examen zugelassen werden. — Nach den „Odeshi Novosti" scheint es. als würde das Gesetz, das den Juden das Wohnen in Sibirien verbietet, wegen eines Formfehlers wieder aufgehoben werden und das neue Gesetz den Juden gestatten, in dieser Provinz frei zu wohnen. — Ein bekannter Orientalist, Professor Gren, hat in Kiew seit dem 1. Oktober eine neue Revue begonnen, welche den Titel führt „Rossya i Asia“. Sie hat zur speziellen Aufgabe, die Emanzipation der Juden zu fördern, und weist zu diesem Zwecke nach, wie Rußland darauf angewiesen ist, alle seine Kräfte zu entwickeln, und deshalb die Intelligenz von 5 Millionen Juden nicht entbehren könne. Der Nachweis ist ja richtig, aber ob es helfen wird? — Zum ersten Mal in der Geschichte von Norm ich ist ein Jude zum Sherif gewählt worden. Mr. Alfred Halginstein ist der Erwählte seiner Mitbürger, welcher diese Ehre errungen hat. — Die Misstonszeitschrift „Dibre Emeth" bringt wieder einmal Mittheilungen aus der Thätigkeit der Londoner Judenmission, die nicht uninteressant sind. Den 192 Personen, welche in ihrem Dienste stehen, gelang es, im Ganzen im Jahre 1896 nur 68 Juden zur Taufe zu bringen, und zwar 31 in Warschau, 19 in Jerusalem, 12. in Bristol, 6 in London. Wie man sieht, war die Ernte im vorigen Jahr gering, drei Missionare waren nöthig, um einen Juden zur Taufe zu überreden! Dagegen soll das Taufgeschäft in Abessinien bei den Falaschas besser gehen, auch aus Sibirien sollen sich viele Juden zur Taufe auf brieflichem Wege erboten haben, offenbar, um dadurch das Aufenthältsrecht dort zu erwerben. — Jn Sidney tagt gegenwärtig die Jnterkoloniale Amateur- Athleten-Gesellschaft. Es ist amüsant, daß unter dieser Gesellschaft, der größten, welche in Australien den Sport pflegt, die Hälfte der acht Delegieren Juden sind. Die Vier vertreten die Kolonien Neu - Süd - Wales, Viktoria, Neu-Seeland, und Queensland. Druck und Verlag von Rudolf Masse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauchwitz in Berlin.