Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 45 (5.11.1897)
- Date
- 1897-11-05
- Page
- Seite 530 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Entwickelung. Ich möchte glauben, je freier und" selbständiger das Urtheil des Einzelnen über religiöse Dinge sein soll," eine' desto größere Vertrautheit mit den Religionsquellen müsse er sich änzueignen suchem Der sogenannte Starrgläubi ge/ dem seine ^religiöse Ueberzeugürz^. von vornherein unabänderlich feststeht, der könnte am Endender eigenen Forschung viel leichter entrathen; er brauchte' nur, was' allerdings ünjü d is ch istden Extrakt seines religiösen Bekenntnisses -ünbefehen in sein Bewußtsein aufzunehmen, um die Beruhigung zu haben, daß W mit den Anschauungen seiner Gemeinschaft in Uebereinstimmung geblieben sei. Wer sich^ -dagegen an das Ueberkommene picht gebunden fühlt und das Bedürfniß hat, sich zu einer eigenen selbständigen'Ueberzeugung hindurchzuringen, der müßte sich doch zuvor -mindestens den Wissensstoff angeeignet haben, der zur Bildung eines Urtheils erforderlich'ist sonst wird der angebliche Freisinn — zur Phrase, die mit dem Ernst der Religion am wenigsten im Einklänge steht. Wir'sind überzeugt, daß man in gebildeten Kreisen den geistvollen Auseinandersetzungen des Herrn Rabb. Dr. Gnttmann, der diese wichtige Frage einmal von einem neuen Gesichtspunkte betrachtet, die gebührende Aufmerksamkeit nicht versagen wird. Die Woche. Berlin, 3. November, n der letzten Zeit ist viel von der Behandlung' der jüdischen Strafgefangenen in preußischen' Gefängnissen dte Rede gewesen. Selbst politische Blätter. haben das Thema besprochen — und das ist immer ein Zeichen sür die Aktualität desselben. Zunächst handelte es sich um die rituelle Beköstigung an hohen Festtagen, die bisher gestattet - nun aber trotz aller in dieser Beziehung unternommenen Schritte — eingestellt wurde- und zwar ist diese Anordnung „im Interesse der einheitlichen Regelung der Angelegenheit für das ganze Deutsche Reich" notwendig geworden. Aber wir haben ja überhaupt kein einheitliches Strafvollzugsgesetz für das Deutsche Reich! Der Einwand, ,daß ein Mensch, der wegen eines Verbrechens seine Freiheit verwirkt hat, ' nicht den Anspruch erheben darf, daß ihm der Staat im Gefängniß die Beobachtung religiöser Gesetze ermöglichen soll, diese Folgerung ist grundfalsch: Die Freiheitsstrafe hat auch den. Zweck, den Verbrecher zu bestem, und gerade die Hebung der Religiosität bei dem Verbrecher ward von jeher vom Staat als eines der wirksamsten Besterungsmittel betrachtet. In noch höherem Grade gilt dies natürlich von. der Seelsorge für. Sträflinge. Bezüglich dieser ist nun-der folgende Erlaß des' Ministers des Innern von ganz besonderem Interesse: „Im Anschluß an die Verfügung vom 20. Mai d. I., II. S. 840, betreffend die Einlieferung und Verpflegung jüdischer Gefangenen an Strafanstalten meines Refforts, bestimme ich in Betreff der Seelsorge für solche Gefangene hierdurch Folgendes: 1. Eine besondere vom Staate bezahlte Seelsorge ist nur dann zulässig, wenn die Durchschnittszahl der jüdischen Gefangenen mehr als zehn beträgt. 2. In allen anderen Fällen "muß es den Synagogengenieinden überlassen werden, an ihren Glaubensgenossen in der Gefangenenanstalt durch den Rabbiner Seelsorge üben zu lassen. Hierauf gerichteten Wünschen der Synagogengemeinden ist entgegen zu kommen, so weit dies mit der Hausordnung verträglich ist. 3. Im Uebrigen ist mit den jüdischen Gefangenen nach den Bestimmungen des Reglements § 108 bis 111 und den ergänzenden' Erlassen vom 11. Mai 1841 (M.-Bl. S. 229), 6. Oktober 1869 (M.-Bl. S. 241), 21. Oktober 1877 (M.-Bl. S. 287) zu verfahren. Die gemeinsamen Andächtsübüngen können im Schulraume unter Aufsicht eines Beamten abgehalten werden, der. dabei jeden Verkehr der jüdischen Gefangenen unter einander zu verhindern hat."; Die Konsequenzen dieses Erlastes können selbstverständlich'nur die^ seindaß durch die Neuordnung geringe Ersparniste gemacht '- werden. Thatsächlich werden ja die jüdischen Strafgefangenen mehrerer Proviilzen meisten e i n er Strafanstalt internirt, wie? z. B. - .ill>Rawitsch.iMdie.ProvmzenrPosen,--Ärqndestbutg, Dff-^nndMest- - Preußen: So dürste der Erlaß-im Wesentlichen'-mupfürDiKwetzlichen Provinzen Preußens berechnet sein. ' Der Verwaltungsrath der Fe^isvOolonisatio n Assoeiation hat in. seiner Sitzuilg vom 24. v. M. in Paris beschlossen: 1. sich für einige Kolonien in Nordamerika und für die Vergrößerung der Ackerbauschule in der Kolonie Woodbine zu interesstren; 2. zur Entwickelung der Kolonie „Hirsch" in Kanada Hilfe zu gewähren; 3. die zu Gunsten mehrerer Kolonien in Palästina bewilligten Beträge zu erhöhen; 4. Herrn Walter L. Cohen nach der Insel Cypern-zu entsenden mit dem Aufträge, daselbst eine Besitzung, in welcher mehrere jüdische Kolonisten angestellt .sind, zu untersuchen; S. zur Errichtung einer 'Ackerbauschule in Galizien beizusteuern; 6. der Schulfrage in Rumänien Interesse zuzuwenden. Von besonderer Bedeutung erscheinen uns die Punkte 4 und 6 der Beschlüsse. Punkt 4 bezieht sich auf die bereits -mitgetheilte. Petition der. Juden in Jerusalem an die Königin von England, ihnen in Cypern Boden für eine Kolonie zu. gewähreil, welche Petition der Jewish Colonisation Association zu weiterer Begutachtung übergeben würde, Punkt 6 aber'auf die wahrhaft fürchterlichen Bedrückungen, welchen die Juden in Rumänien dadurch ansgesetzt sind, daß man ihren Kindern den Schulbesuch durch drakonische Maßregeln erschwert, ja zum Theil sogar unmöglich macht, sck daß gegenwärtig etwa 30 000 jüdische Kinder vom Besuch der allgemeinen Schulen in Rumänien ganz ausgeschlossen sind. Es wäre ein Segen; wenn hier gründliche Abhilfe bald geschaffen werden könnte. - Den unermüdlichen Anstrengungen der Freunde des früheren Hauptmanns Dreyfus, eine parlamentarische Erörterung, seiner Verurteilung wegen Ausspähung herbeizuführen, scheint jetzt endlich ein Erfolg zu winken. Wenn inan sich daran erinnert, wie dieser Fall von der antisemitischen Preffe aller Länder gegen Juden und Judenthum ausgebeutet wurde, so könnte man einen solchen Erfolg nur lebhaft begrüßen. Einer Meldung des Pariser „Soir" zufolge theilte der Senator Ranc in den Wandelgängen der Kammer eine ihm vom Senator Scheurer-Kestner jüngst wiederholt gemachte Erklärung mit, wonach dieser die Ueberzengung von der Unschuld des ehemaligen Kapitäns Dreyfus erlangt habe. Es verlautet, Scheurer- Kestner, der übrigens ein Antisemit ist, habe die hierauf bezüglichen Schriftstücke dem Präsidenten Faure unterbreitet und beabsichtige, im Senate diesen Gegenstand gelegentlich einer Petition zur Sprache zu bringen. Am Interessantesten ist ein Artikel von Paul de Castagnac, der ausdrücklich sagt: „Dreyfus ist Jude, folglich mußte er schuldig sein. Ich liebe die Juden sicherlich nicht, aber weil man Jude ist, muß man doch noch nicht Landesverräther sein. Aber bei uns nimmt die öffentliche Meinung sich nicht die Mühe nachzudenken. Sie zieht vor, das.Gebiß zwischen die Zähne zu nehmen. Durch den bloßen Hinweis, daß das Verfahren gegen Dreyfus nicht-regelrecht war, habe ich mir zahlreiche Schmähbriese zugezogen, und doch könnten Sie. sich etwas Entsetzlicheres denken als die Möglichkeit, daß das Kriegsgericht sich geirrt hätte? Der bloße Gedanke macht mich vor Grauen erstarren. Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist unerläßlich. Keine verschlossenen Thüren! Keine geheimen Schriftstücke! Volles. Licht für ihn. wie für uns!" Wir haben mehrfach dargethan, auf wie schwachen Grundlagen ' das kriegsgerichtliche Urtheil gegen.Dreyfus beruht. Gleich^ wohl des'6 aufnc werde Bewe der I hat, i werdk um, glückl füllen ursack Absch an di stand wach, arisch als k in E übert Jude begre rühre die % die 1 sonde Errec in de russis nehm Jahr Scha Zeitu bei 2 Gesch des 5 Volk- Eydl Rein' Hilfe, Land Rina nach nachd ihre. orbm