Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1897-08-13 · Heft 33 (13.8.1897) · p. Seite 386

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
61 (1897)
Issue
Heft 33 (13.8.1897)
Date
1897-08-13
Page
Seite 386 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3228202-3228236--53912-3267863
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

386 bildung des Dirigenten, Ausrüstung an Material und Werkzeug ans eigener Kraft auf dem Altar der Menschenliebe geopfert: dem Rechtsanwalt Schüller in Gleiwitz, dem jetzigen Vorsitzenden des Synagogengemeindeverbandes des Regierungsbezirks Oppeln. Möge dieses Beispielviele Nachahmer finden zur Ehre des Judenthums. Dir Woche. Berlin, 10. August. fie Mutze der stillen Zeit wird von antisemitischer Seite wieder einmal zu einem Ausfall gegen die „Gefahr" der jüdischen Richter.inPreutzen benutzt. DieJustizverwaltung konnnt ihren Ansprüchen noch immer nicht genug entgegen. Und sie machen sich gar keine- Skrupel darüber, einer Anzahl bewährter Richter die moralischen.Qualitäten abzusprechen, die zum Richleramt erforderlich sind. Dabei'wird aber eine besondere Taktik eingeschlagen. Man theilt den gläubigen Lesern mit, der Richter könne in feiner Thätigkeit als Verwaltungsbeamter, als Vorsitzender, als Rechtsprechender anständig oder unanständig, freundlich zum einfachen Mann und unfreundlich, streng in seiner Rechtsanffassung und entgegenkommend dem Schwindel sein. Wir brauchen nicht erst zu sagen, datz den „jüdischen" Richtern die schlechten Attribute angehängt und als selbstverständlich für die germanischen die anderen in Anspruch genommen werden-. Ein jüdischer Jurist weist in den „Mittheilungen zur Abwehr des Antisemitismus" diese Insinuationen in würdiger Weise zurück, indem er Folgendes ausführt: - Der jüdische Richter als Verwaltungsbeamter, insbesondere in wirklich verwaltender Thätigkeit, ist noch heute eine seltene Erscheinung, existirte aber früher überhaupt nicht. Damals, vor der Herrschaft der Vormundschaftsordnung, verwalteten die Vormundschaflsrichter die Mündelgelder. Und zu jener Zeit hatte man über Unregelmäßigkeiten Jener so häufig zu klagen, wie heute der „Reichsbote" über derartige Dinge bei diesem und jenem Pastor klagt. Das sind doch Thatsachen. Was aber führt jenes Blatt an? Man höre: - „Nun ist es eine bekannte Thatsache, daß jedem Verwaltungsbeamten ein gewisses diskretionäres Ermessen bei Ausübung seiner Befugnisse überlassen werden muß, soll anders sich seine Thätigkeit segenbringend erweisen. Da dieser Theil der Amtausübung gar keiner Kontrole unterliegt und unterliegen kann, so ist es augenscheinlich, daß hier außerordentlich geschadet werden kann." Das ist alles. Es wird nicht einmal der Versuch gemacht, den Nachweis zu führen, daß hier durch „jüdische Richter" geschadet ist oder wird. Wozu das auch? Den Gesinnungsgenossen der Hammerstein, Leuß, Ahlwardt u. s. w. u. s. w. genügt die Thatsache, daß der Richter von jüdischer Abstammung ist, um ihn zu einem mit allen Lastern behafteten Menschen zu stempeln. Genau so ist die Beweisführung in der Charakterisirung des „jüdischen Richters" als Prozeßleiter und als Urtheilfinder. Im ersteren Falle verräth der Skribent eine solche Unkenntniß der thatsächlichen Verhältnisse, daß man ihm nur den dringenden Rath geben muß, sich erst über die Dinge zu instruiren, über die er schreibt. Er setzt den Fall voraus, in welchem nur der Kläger, nicht aber der Beklagte vor Gericht erscheint, also der Fall des Versäumnißurtheils. Zwei Richter werden in die Handlung eingeführt. Der Eine spricht milde und wohlwollend zu dem einfachen, des Vortrages nicht fähigen, des Verfahrens unkundigen Mann und sagt: Sie wollen wohl die Verurtheilung des Beklagten u. s. w. Der Andere schaut ihn streng an und fragt dann: „Was wünschen Sie?" Jetzt fällt dem Manne das Herz in die Hosentaschen, und er sagt gar nichts mehr. Der gestrenge Richter aber läßt protokolliren-. „Da dem Kläger die Fähigkeit zum geeigneten Vortrage mangelt, so wurde ihm in Geneigtheit des § 143 der Reichscivilprozeßordnung der weitere Bortrag untersagt. Darauf vertagt der Richter den Prozeß und setzt einen neuen Termin fest." Daß der eine Richter ein Christ, der andere ein Jude ist, versteht sich von selbst. Gerade so, wie in den Hintertreppenromanen der Eine die brave, gute und edle Seele, der Andere der kohlenpechrabenschwarze Mann ist. Aber abgesehen davon, stellen wir die Behauptung auf, daß ein solcher Fall nicht ein einziges Mal eingetreten ist oder eintreten wird. Niemals wird ein Richter dann, wo es sich um ein Bersäumnißurtheil handelt, von jenem Recht Gebrauch machen. Wie selten machen die Richter von jenem Recht selbst in verwickelteren Fällen Gebrauch, viel zu selten im eigensten Interesse des Publikums. Endlich „weist" das Ahlwardtblatt die Unfähigkeit und Unwürdigkeit der jüdischen Richter in ihrer Eigenschaft als Rechtsprechende nach. Auch hier befolgt es dieselbe Methode: das, was zu den guten Sitten gehört und was gegen sie verstößt, kann verschiedener Meinung begegnen. Selbstredend wird der „jüdische Richter" zu einem ganz anderen Urtheil gelangen als ein deutscher. Es erwähnt den Fall der Belohnung für eine Heirathsvermittelung. Nun, das Reichsgericht, das doch nicht „verjudet" ist, hat eine derartige Belohnung für einklagbar erklärt, und die Sozialdemokratie, die doch „verjudet" ist, hat bekanntlich bei Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuchs den Antrag gestellt, derartige Versprechungen unverbindlich zu machen. Verstößt das Differenzgeschäft contra bonos mores? Nach Anschauung eines jüdischen Richters allerdings. Er war in Berlin einer der Ersten, vielleicht der Erste, der einem dahin gehenden Einwand stattgegeben hat. Dieser Tage starb der Professor und frühere Richter am Bundes- Oberhandelsgericht Levin Goldschmidt. In einem Nachruf sagt Professor Laband in der „Deutschen Juristen-Zeitung" von ihm u. a.: „Im Bundes-Oberhandelsgericht gehörte er zu den angesehensten und einflußreichsten Mitgliedern; an dem großen Ansehen, welches sich dieser Gerichtshof schnell zu erwerben wußte, hatte Goldschmidt einen bedeutenden Antheil, und man kann den vorzüglichen Begründungen vieler Entscheidungen ansehen, daß sie von ihm herrührten." Jene werden sagen, eine Ausnahme. Aber, die Juden sind doch der Zahl nachüberhaupt Ausnahmen in der Nichterlaufbahn. Des jüdischen Studenten Universitätsfreude besteht zumeist in der Arbeit. Die meisten anderen akademischen Vergnügungen sind ihm versagt. Er geht nicht selten mit gutem Wissen in die praktische Laufbahn über. Die Leidensgeschichte der Juden in Vergangenheit und in Gegenwart giebt ihm Milde und Gerechtigkeit in der Auffassung der Vergehen seiner Mitmenschen. Strenge läßt er am ehesten noch walten, wenn ein jüdischer Verbrecher vor ihm steht. Auch eine Wirkung der antisemitischen Strömung! So ist der jüdische Richter sicherlich nicht mehr, aber auch nicht um ein Atom weniger befähigt zum Nichteramt wie sein christlicher Kollege. * Die ewig wiederkehrende Lüge, datz die Juden sich nicht für den Ackerbau eignen, wird durch die neueste preußische Bernfsstatistik schon widerlegt. 3307 erwerbsthütige,Inden werden in der Rubrik Landwirlhschaft aufgeführt; davon finb nur 1595 Besitzer, 1666 dagegen einfache Arbeiter, und zwar 882 Knechte und 784 Mägde. Noch interessanter sind die Mittheilungen, welche ein nichts weniger als judensreundlichesBlatt in Rußland, der „Kiewlanin", über das Verhältnis; der dortigen Juden zum Ackerbau und der Landwirthschaft bringt: Zweifellos nehmen die Juden lebhaft an der landwirthschaftlichen Industrie unserer Gegend Theil. So sind bedeutende Weidegelände von dem Vieh jüdischer Besitzer in Anspruch genommen, die in Beßarabien und anderswo mageres, dürftiges Vieh kaufen, um es auf unseren Wiesen zu mästen. Ost betragen die Ochsenheerden, die von den Juden auf freiem Felde gezüchtet werden, 1000 bis 1500 Stück. Wenn das Vieh im Herbst Kraft gesammelt hat, bringt man es in die Brauereien und Zuckerfabriken, wo man es im Winter mit den Ueberrcsten der Fabrikation weiter mästet. Im Frühjahr werden, die Heerden wieder auf die Felder geschickt. Diese Heerden liefern das schöne Schlachtfleisch an die Städte des Südens, Ostens und Polens. Die Butter- und Käsefabrikation ist seit langen Jahren völlig in den Händen der Juden. Die Grundbesitzer verkaufen ihnen alles, was die Milchkühe liefern; es wird in die Depots und Eiskeller der Flecken

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.