Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 32 (6.8.1897)
- Date
- 1897-08-06
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Gin unparteiisches Organ füralles jüdische Interesse- 61. Jahrgang. Kr.- 32. Berlin, 6. Kngnst 1897. t w* . Begründet VSN Nabbiner D- Ludwig Phillppson-iZonn. Derlägs-Gxpedstion: Serlini 'Hexüsalemerflr./ 4$749. ... -“■ . .. •,.. -. - -. . Alle Zusendungen für Redaktion 'und - Expedition .sind uru-die Adressen Verlag -der Allgem.'ZSitüng' des Jüdenthums"/ Berlin SW-.> JerusalMerMtraßo48/49 zu -richten. Verlag vtztz Ptzdöl^,Mosse, Berlin, 'Diese -Zeitzmgerscheint - w o che nt (i ch. Abonnements.Preis: Durch. Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin nnterStrei'sband bezögen; vierteljährl.3 M- Redactenr: Gustav Karpel^s. Lfttartikelr Ein.interessanter Rechtsstreit. — Die Woche. — 742. Jachrespersammlung des Vereins israelitischer Elementarlehrer für'Rheinland und > Westfalen in Lippstadt. — Die Wirkungen! des' Gesetzes: über J die Verhältnisseder Juden vom. 23. Juli .1847. III. Vön-Dr. L-eopold Auerbach. Briefe von Auerbach an MüL Ring. Von D'r. Adolph Kohut. — EssekSitnah. II. Von Dr/J. Kohn..- Feuilleton:: Flatterentchen. Von I. Z angwill (Forts.). —Weder Glück noch Stern. Von O. Bach (Forts.). — Karlsbad 1897. II. Von G. K. — Ztzm9. Ab. Von Dr. I. Weiß. — Sprechsaal. Der Geureiudebote. Korrespondenzen nnd Nachrichten r Berlitz, Kolberg, Aus der Provinz Posen, Rostock, München, Wien, Budapest, Paris, Petersburg, New-Yörk. — Don Nah und Fern. — Miseellen. ' Gin interessanter Rechtsstreit. ~ -. B-xrlin, 3. August, /»pine für. alle ©etnemben wichtige Streitfrage beschäftigt jetzt... /jOg) beti Öberrath. der Israeliten üi Baden. Sie betrifft die ' , Wiederausgrabung von, LMey auf israelitischen. Friedhöfen, die-hierbeiyin Betrachtkommenden Rechte - und -Pflichten der Friedhof- : gemeinde,! der Privatbetheiligten und der Polizeibehörde/ die Zuständigkeit zur Entscheidung in Streitfällen.' ’r ' Der Fall, um den es sich dabei handelt, ist folgender: Ein früherem I. (Provinz Posen) wohnhaft gewesener Justizrath, und . langjähriger. Vorsteherder dortigen, israelitischen Kültusgemeinde: starb am 29. August 1895 zu während er s sich * zum Besuche seines.-.'Sohnes:daselbst--aufhiÄt/r und; .wurde: -auf.-, ausdrückliches! Aw- : suchen-der Hinterbliebenen auf dem-israelitischen Friedhofe -züG.^ beerdigt, nachdem/zuvhr dem Wunsche der Wittwe und des Sohnes ' gernäß . die.Waschung Und. Bekleidung, der Leiche in ritueller Weise - erfolgt, war. - - .Am W. -August 1896. richtete ., die Wittwe des Verstorbenen, welche i nachdem Tode ihres Gatten nach X. übergesiedelt war, :cnt den Synagogenrath in X. die Bitte, ihr die Wiederausgrabung der - Leiche-ihres, Ehemannes' zu gestatten^ Die Begründung d>s-Gesuches lautet wöxtlich: . - - - F ' . V i .,/Da die weite Entfernung, des Friedhofes/ wegen..meines geschrittenen Alters zu beschwerlich ist, so haheichmich entschlossen^ meinen . Mann auszugraben, und auf den hiesigen. allgemeinenDriedhof niberführen zu. lassen." / Auf - Wunsch des - Synagogenraths in X. erbat das dortige Rabbjnat'.-mit ' Bericht/v.om 25. 'August v./J. die Entscheidung'des Großherzyglichen Oherraths der Israeliten. (Religion'skonferen'z). über dgs^ Gesuch-/indem esseinerseits, entschieden dagegen Stellung nahm, - weibÄe.Kxhumation nM dem israelitischen Religionsgesetz grundlhaMM/erblickest sein, dürfte,, daß der Syhw der, Muchstellerin zur n kq.tho bisch en.-^irch e, über g e t r e t e n. sei. .Der-.PeAorhm'e'.hqbe § jedoch, seine. Zugehörigkeit, zum Judenthum jederzeit offen /und gern ..besündet»7.die,.Exhumation . würde ideshalbzweifellos hie. dem-Der- /storhenen schMige Rücksicht verletzen.und-in weiten ÄreiseNs namentlich auch.bei.-der. israelitischen, ..Gemeinde I. — wie aus einem Schreiben des dortigen. Rabbiners hervorgehe — Aergerniß erregen. / / Die theologischen Mitglieder der Religionskonferenz, welchen die!- Angelegenheit zur Begutachtung unterbreitet wurde, sprachen sich ^übereinstimmend dahin aus, daß durch das ifraeMische ilReliglonsgesetz die Wiederausgrabung eines auf einem ' israelitischen Friedhöfe beerdigten Israeliten, grundsätz.lich. verboten.- sei - und. Ausnahmen von diesem.Verbot nur in folgenden Fällen zugelassen würden: ,a) wenn, öas Grab von vornherein, .alsein blos. provisorisches bezeichnet worden ist; b) wenn das gegenwärtige Grab gefährdet ist;.; e) wenn es sich um Ueberführung der Leiche, aus dem gegenwärtigen Grabe in ein auf einem israelitischen Friedhose be-; findliches Familiengrab handelt; ... - .... .ch wenn die Leiche nach dem heiligen Lande übergeführt.werden soll, -.. Da keiner dieser festbegrenzten Ausnahmefälle., hier vorl-iege-, -müsse die Frage nach der religionsgesetzlichen Zulässigkeit^der Wiederausgrabung der Leiche des Jusj^raths N. verneinst werden-' Dabet - Wrde noch besonders hervorgehoben, daß in diesem.. ^Äusspruche -tzgendwelche Intoleranz umsoweniger erblickt werden könne, als .gayz. die nämliche Entscheidung getroffen werden-nnißte,-. wenn,esfich ' ,nm Ueberführung auf einen israelitischen Friedhof handeln würde, .ahne-daß.eine.der oben bezeichneten Voraussetzungen erfüllt wäre.. - Bei der grundsätzlichen Bedeutung der Sache wurde, dieselbe sodann noch in einer Sitzung des Gesammtkollegiums de.s Oberraths hingehend erörtert, und in-gleichem Sinne ablehnend beschiedep. .. '-Inzwischen.-hatte 7 Fran - Justlzrath:. N.- .am 18. Oktober v. I. bei -hem Iroßherzoglichen Bezirksamt X. um Gestattung der Ueb'ep- . führung der Leiche ihres Ehemannes von dem., israelitischen auf den 'allgemeinen Friedhof daselbst nachgesucht und dabei bemerkt, daß.ihr ^Vorhaben auf Widerstand bei dem. Synagogenrath., gestoßen, sei. Das . Bezirksamt wandte sich , zunächst an den Synagogenrath ümd, :da. dieser-sich auf ein dorläufig erlassenes Verbot des Oberraths ' --berief^ unterm 11. November-v. I. unmittelbar an diesen mit der '. Anfrage, aus welchen -Gründen das Vorhaben der. Frau Justizrath ..N. beanstandet, werde, da eine Versagung der .Auögrqbung - doA wphl . nur unter den Gesichtspuükten der. Verordnungen. .vom'26.- Juli, 1882 ^verböten - sei - und keiner der außerordentlichen Fälle vorliege,. in -welchen' deligionsgesetzlich die Ausgrabung ausnahmsweise - ge-/ statt'et^irdem dürfe: '^Jn thatsächlicher Beziehung ivurde beigefügt, ^dyß/MMtferMg zum israelitischen Friedhof kaynl, grösst gl§,zlM aVgMMe.NyftMuid./^d der. wahre...l^rund füv.da^.'Gesuch/ wohl tzxr. Dygräbuißplcjtze. und. Beerdigungen sowie, .yom. 1. Fehpuar. 1888 JiSt den- ,Tran.sport. von Leichen/sich .rechtfertigen..ließe, und da der