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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1897-04-23 · Heft 17 (23.4.1897) · p. Seite 197

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
61 (1897)
Issue
Heft 17 (23.4.1897)
Date
1897-04-23
Page
Seite 197 (sequence 5)
Language
German
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Erzpriester, dieser dem Bischof, dieser wieder dem Pabst unter. Der evangelische Pfarrer Hai den Superintendenten, den General-Superintendenten, das Konsistorium, den Ober-Kirchenrath, den 8ummu8 episcopus über sich. Jedes eigenmächtige Vorgehen, auch die geringste Abweichung ist dem einzelnen Geistlichen unmöglich gemacht. - Bei dem Fehlen einer derartigen Kirchenverfassung aber — und Gott wolle uns in Gnaden vor einer solchen schützen — wäre jeder Rabbiner, und wäre er auch eben erst aus dem Seminar entlassen oder hätte er auch nur von einem einzelnen Rabbi sein Diplom erhalten, der fertige unfehlbare Papst, wenn ihm nicht durch die entscheidende Laien-Bertretung eine wohlthätige Schränke gesetzt wäre. Ich resumire mich dahin: „Den Rabbinern ist, wie dies meistens bereits statutarisch vorgesehen, der gebührende Einfluß auf die kultuellen Einrichtungen der Gemeinde und die Leitung des Religions-Unterrichts einzuräumen; dagegen mögen dieselben von weitergehenden Ansprüchen als „Geistliche" abstrahiren. Königsberg i. Pr., im März 1897. M. Klein, Sekretär der Synagogen-Gemeinde. * Die Kontroverse über die Stellung der Rabbiner in der mir soeben zugekommenen Nummer vom 6. März hat mich auf das Lebhafteste interessirt. Die darin laut werdenden Klagen sind nicht neu. Der „Parnes", welcher sich ungebührliche Rechte anmaßt (Pesachim 113b) und über die Köpfe des heiligen Volkes hinwegschreitet (Jebamoth 105b) hat auch im zweiten Jahrhundert schon existirt, wenn auch Salomo Lurja {yy'12' Kidduschin 4, 4) dem Parnes des talmudischen Zeitalters eine andere Stellung als dem unseres Zeitalters zuweist. Ebenso häufig, als der Parnes, welcher über die Köpfe der Gemeinde hinwegschreitet, sich fand, scheint der Parnes selten gewesen zu sein, welcher die Gemeinde in Bescheidenheit flnJD ^ttete (Synh. 92 a). Der Streit zwischen Saadjah Gaon und dem Exilarchen David ben Zakkaj antizipirte um ein Jahrtausend die Petition des Herrn Oberrabbiners Dr. Güdemann an das österreichische Abgeordnetenhaus um bessere Fixirung der Rechte des Rabbiners in dem Gesetze zur Regelung der ^Rechtsverhältnisse der jüdischen Religionsgesellschaft. Wenn man Jakob Emden in seiner neulich veröffentlichten Selbstbiographie trauen darf, erhielt sein als tälmudische Autorität anerkannter Vater die Oberrabbinerstelle in Altona nicht, weil er dem allmächtigen Parnes Bär Cohen zu selbständig schien, während der geistig unbedeutende Jecheskel Katzenelnbogen sich 35 Jahre auf diesem Rabbinatssitze erhielt, weil er bei allem, was er unternahm, zuerst fragte, was R. Bär, den er respektvoll „zede“ (Großvater) nannte, dazu sage. Wenn diese Kontroverse also auch nicht neu ist, will ich durchaus nicht folgern, daß sie leichtsinnig behandelt werden dürfe. Im Gegentheil meine ich, daß der tälmudische Ausspruch: Wer ist ein Sohn der zukünftigen Welt? Wer die Aeltesten ehrt (Baba Bathra 10b), noch heute wahr ist. Auf der anderen Seite heißt es aber: Wer sieht, daß Leiden über ihn kommen, untersuche seine Thaten (Berachoth 5 a). In dieser Hinsicht, will es mir scheinen, haben die Rabbiner gesündigt, indem sie sich auf staatliche statt auf Selbsthilfe verlassen haben, und zwar war „die Hand der Fürsten und Vorsteher in dieser Untreue die erste". „Es giebt keine Bresche", sagt der Midrasch, „die nicht von den Großen stammt" (Bereschith Rabba 26). Zur richtigen Zeit wollten die Großen auf die Kleinen nicht hören. Eine aus dem Innern des Rabbinerstandes erwachsene Organisation hätte vieles gebessert. Der Staat hingegen kann es nicht, wie Bismarck in einer seiner Reden bei Beendigung des Kulturkampfes gesagt hat: Es war unser ngüxov ojevöoc, daß wir der katholischen Kirche bessere Priester geben wollten, als sie verlangte. Im Judenthum haben die Synoden des 12. Jahrhunderts vergeblich danach gestrebt, das Verlangen nach behördlicher Verleihung von religiösen Aemtern religionsgesetzlich zu verbieten. Der Märtyrer Hajim Reizes, welcher im Jahre 1728 in Lemberg, wegen angeblicher Verleitung eines Konvertiten zum Rücktritt, von einem wilden Pferde zu Tode geschleift wurde, schrieb in seinem Testament, daß er seinen schrecklichen Tod der Sünde zuschreibe, die er begangen habe, als er sich von der Behörde das Amt eines Schuloberhauptes habe übertragen lassen (Dembitzer, Kelilath Jophi 31b). Eine Hebung des Ansehens des Rabbinerstandes kann nur von innen heraus erfolgen. Das ist wohl ein langsamer Weg, aber ein" viel sicherer als der, welchen Napoleon mit seinem Synhedrium beschritten hat, welches doch nur ein Automat geblieben ist. Schließlich will mir scheinen, daß die vernünftigste Politik für alle Juden, und demnach auch für Rabbiner, die völlige Lösung des Staates von der Kirche ist. Die staatlich anerkannten Kirchen sind nur eine Stütze für die baufällig gewordene Staatskirche. Cincinnati, 22. März 1897. Pros. Dr. G. Deutsch. * Im Anschluß an die Debatte über die Stellung der Rabbiner kam auch die zur Sprache, die die Diskussion religiöser Fragen auf den Versammlungen der Rabbinerverbände behandelte. Wir erhalten hierüber folgendes Schreiben: „Ein Rabbinerverband ohne Religion!" Das war ein trefflich Wort von Dr. Grün-Prag, mit dem er seine Ausführungen in der auf der letzten Generalversammlung des böhmischen Rabbinerverbandes erneuten Diskussion über die Zulässigkeit „religiöser Fragen" eingeleitet. Wie man sieht, ist die Ausschließung religiöser Fragen aus den Berathungen des böhmischen Rabbinerverbandes noch lange nicht Norm geworden. Es wird ja darüber noch debattirt. Noch mehr, es wurde auch viel von den zweimal jährlich in den Landstädten abzuhaltenden Rabbinerkonferenzen gesprochen, und das — wenn ich nicht irre — im Zusammenhang mit einer „Theologischen Sektion", deren Referate die Grundlage der Konserenzdebatten abzugeben hätten. Angesichts dieser Thatsachen muß die Aeußerung des Herrn Dr. Ziegler (Nr. 13) zu dieser Frage ein wenig befremden: Der deutsche Rabbjnerverband soll von den Fehlern des böhmischen lernen — wie man es nicht macht. In letzterem wird die Frage noch diskutirt, und die böhmischen Orthodoxen sind von selber auf den trefflichen Gedanken Dr. Zieglers verfallen, ste haben im Laufe der Debatte ihre deutschen Kollegen als Muster zur Nachahmung eingestellt. — Die böhmischen Rabbiner lernen von den Fehlern ihrer deutschen Kollegen. Aber Herr Dr. Ziegler muß es besser wissen, er hat in Angelegenheiten des Verbandes reiche persönliche Erfahrung, und wer die Ereignisse des letzten Jahres innerhalb des Verbandes auch nur vom Hörensagen kennt, der muß zugeben, daß die Diskussion religiöser Fragen trotz beschlossener Rabbinerkonferenzen und Theologischer Sektion von den Berathungen des Verbandes thatsächlich eingeschlossen sind und es für die Zukunft auch bleiben müssen. Eines nur möchte ich Herrn Dr. Ziegler und allen Freisinnigen, welche so gern religiöse Fragen vor das Forum der Rabbinerverbände gebracht sehen möchten, zu bedenken geben: Können wir es den orthodoxen Rabbinern mit gutem Gewissen zumuthen, über religiöse Fragen zu diskutiren? ■ „Man sage nicht: Ueber einen harben Rambam eine Wortfehde zu führen, sei etwas anderes, als die Giltigkeit der Speisegesetze zur Diskuston zu bringen." Man sage nicht, als ob durch Nichtsagen eine Wahrheit umgestoßen werden kann. Es muß gesagt werden: Schamai und Hillel und die „baals pilpul u s'btarab" aller Zeiten haben alle auf einem und demselben Boden gestanden. Ein gesinnungstüchtiger orthodoxer Rabbiner kann und darf nicht auch nur eine Haaresbreite weichen. Er kann nicht nachgeben, das kann nur der Freisinnige. Der freisinnige Rabbiner will sich das Judenthum „machen" — oder, es ist im Grunde dasselbe, das Resultat der Entwickelung für einige Zeit fixiren —, der Orthodoxe hingegen hat nichts zu machen und nichts zu fixiren. Sein Judenthum ist gegeben. Wie es in Wirklichkeit aussteht, wie es in der Praxis darum bestellt ist, darum darf er sich nicht kümmern. Wo die Grundprinzipien seines Judenthums in Frage gestellt werden, da darf er sich nicht einmal um die „Erhaltung und Rettung des Judenthums" kümmern. Die Aufrichtigkeit der Gesinnung vorausgesetzt — und. diese darf nur in einzelnen Fällen, auf Grund schlagenden Thatsachenmaterials angezweifelt werden — kann ein orthodoxer Rabbiner nicht einen Schritt vorwärts machen. Es hörte sich geradezu rührend an, wie einfach/aber klar eines der hervorragendsten orthodoxen Mitglieder des böhmischen Rabbinerverbandes seine diesbezügliche Erklärung abgegeben: Meine Herren, ich stehe auf dem Standpunkte von D'Wn ]JÖ JTTlfV ich kann die Diskussion religiöser Fragen nicht gestatten! Auf diesem Boden giebt es keine Diskussion über die Giltigkeit der Speisegesetze. Was sollen denn diese

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