Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 10 (5.3.1897)
- Date
- 1897-03-05
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Berlin, 5. Mär; 1887 61. Jahrgang. Ar. 10 Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements .:Preis: Durch Buchhandel, Post oderdirekt von der Expedition in Berlin -unter Streifband bezogen vierteljährl. 3 M. ’ : Red acte ur: Gustav K arpeles. Begründet, von.. Rat, Inner 8- Ludwig Philippson-Lonn. Verlags-Erpedition: Eerlin, Jerufalemerstr. 48/49 Alle Zusendungen für. Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der .Allgem) Zeitung des Judenthums', Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Masse, Berlin. Inhalt. Leitartikel: -Zur Rabbiner-Frage. — Die Woche. — Rheinischer Rabbiner-Verband. — Die Pflege des jüdischen Geistes. Von Hauptlehrer Hahm. — Briefe aus Rußland. — Die Ehre in der Bibel. Von Dr. Joses Stier. — Feuilleton: Andere Zeiten. Eine Erzählung von Gotthard Deutsch (Forts.). — Sprechsaal.. . , . . ' . Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten; Berlin) Lissa, Qftrowo, Cöthen, Geestemünde, Frankfurt a. Ai., Wien, Budapest, New- York. — Bon Nah und Fern. — Miseellen. — Briefkasten der Redaktion. Iur Nabbiner-Frage. ~, Berlin, 2. März. (gjJSVie Anregungen die wir jüngst hinsichtlich der. Stellung der Rabbiner in Preußen, dem Gesetz wie den Gemeinden gegenüber, gegeben, fttib, wie ans zahlreichen Zuschriften hervorgeht, auf fruchtbaren Boden gefallen. Wir veröffentlichen hellte vop diesen Briefen nur zwei, die uns von besonderer Bedeutung erscheinen, und behalten uns. vor,: auf den Inhalt derselben ausführlich-zurückzukommen und auch noch weitere Mittheilungen über diese brennende Frage zu publiziren. : Geehrter Herr Redakteur! . .Zu dem Leitartikel „Die Stellung der Rabbiner" in Nr. 7 dieses Blattes kann ich Ihnen aus meiner Studienzeit und amtlichen Thätigkeit. in Preußen einige Beiträge liefern, die ich Ihnen zur Verfügung stelle: Im Jahre 1662 wurden die ersten Rabbiner, unter denen auch ich mich befand, aus dem Breslauer Seminar entlassen. Ich hielt bei dieser Gelegenheit eine Ansprache „über die Stellung, und Wirksamkeit des Rabbiners im Judenthum", welche in der Frankel'schen Monatsschrift XI, 166 f., abgedruckt ist. Bei der Feier und dem darauf folgenden Festmahl war auch Joseph Lehmann s. 21., ber Herausgeber des „Magazin für die Litteratur des Auslands", ein sehr warmer Freund des Seminars, zugegen, und in einem Toaste auf die Anstalt sprach er sich, anknüpfend an meinen Bortrag, über die beklagenswerthe Stellung aus, welche der Rabbiner in Preußen in gesetzlicher Hinsicht einnehme. Er erzählte, daß Gumpertz der Vorsitzende des Vorstandes war, in welchem er selbst „der cadet" gewesen sei, und daß die gänzliche Uebergehung des Rabbiners'in den preußischen Judengesetzen Gumpertz und seiner abschätzigen Beurtheilung des Rabbiners zur Last falle. Die warme Apostrophe des greisen und berühmten Mannes machte auf uns junge Leute' einen starken Eindruck. Als ich dann nochin demselben Jahre als Rabbiner nach Magdeburg kam und von dem dortigen Magistrate äüfgefordert wurde,. einen Beitrag zu den Gemeindeäbgaben zu leisten, protestirte ich. gegen diese Auflage in einer Eingabe, in welcher , ich das Recht der von diesen Steuern. gesetzlich befreiten „Geistlichen, Lehrer und Kirchendiener" auch für mich in Anspruch nahm und darauf hinwies, daß,) wie ich wußte, der Breslauer Magistrat den damaligen Rabbinern Geiger und Tiktin f. A. thatsächlich Steuerfreiheit gewährt habe. . Der Magdeburger Magistrat erwiederte mir, daß die Haltung des Breslauer Magistrats für ihn nicht verbindlich sei, daß der Rabbiner keiner der obenerwähnten Kategorien von Gemeindebeamten angehöre, daß er mich demnach nicht von der Steuer befreien könne, mir aber.anheimgebe, weitere Schritte zu thun. Diese that ich denn auch bis zum Ministerium, des Jnpern hinauf, aber, obgleich, wie ich mich entsinne, die an mich gerichtete Zuschrift des damaligen Oberpräsidenten von Witzleben die Titulatur „Ehrwürden" oder „Hochehrwürden" trug, so prallte ich doch bei allen Instanzen mit meinem Begehren an der undurchdringlichen Mauer, welche aus den oben angeführten Kategorien gebildet war und bei welchen der Rabbiner keinen Unterschlupf finden konnte, zurück. Meine Absicht, an das Abgeordnetenhaus zu gehen, wurde durch meine Ueberstedelung nach Wien vereitelt.' Erlauben Sie mir nun noch einige Bemerkungen allgemeiner Natur. Wie so oft, haben die Juden auch hier sich selber gethan, worüber sie sich nachträglich beklagen. Gumpertz hätte auf die Anfrage der Regierung einfach-antworten müssen: „Ein Rabbiner ist bei den Juden das, was bei den Christen der Pastor oder Pfarrer ist." Das wäre nach jeder Richtung in der Ordnung gewesen, und diese Antwort hätte dem Rabbiner die ihm gebührende Stellung im Gesetze gesichert. Denn wenn ich den Rabbiner unter dem Gesichtspunkte des Geistlichen betrachte, oder umgekehrt, so kommt die Geschichte mit dem Schofar und der Trompete heraus. Die internen Unterschiede von Rabbinern und Geistlichen verhindern eben, daß. beide Begriffe sich vollständig decken, aber abgesehen von diesen internen Unterschieden, welche die andere Konfession nichts angehen, bleibt es ausgemacht, daß der Rabbiner der jüdische Geistliche ist, und er wird auch von jedem unbefangenen Christen dafür angesehen und so bezeichnet. Einen traurigen Eindruck macht die Gumpertz'sche Antwort auch insofern, als in demselben die Vertrauensstellung des Rabbiners so gering angeschlagen wird. Als ob sie nicht die Hauptsache wäre! Wäre Gumpertz mit der jüdischen Geschichte des Mittelalters vertraut gewesen, so hätte ihm bekannt sein müssen, welchen hohen Werth die deutschen Regierungen auf die „Hochmeister" (Rabbiner), gelegt haben, und daß die deutschen Kaiser wieder „oberste Hochmeister" ernannt und mit sehr ausgedehnten Vollmachen ausgestattet haben. Mithin läßt sich auch aus der deutschen Geschichte ein Recht der Rabbiner auf ihre staatsgesetzliche Anerkennung ableiten. Lassen Sie mich noch ein Wort über den Unfug sagen, der bei-den Juden mit der leichthin abgegebenen Erklärung: „Unsere Rabbiner sind keine Geistlichen",.oder, mit dem Hinweise auf „die jüdische Freiheit, die nun einmal keinen Unterschied zwischen Geistlichen und Laien kennen"'— diese Aeußerung lese ich in dem Bericht über eine Repräsentantenversammlung in eben der Nummer 7 Ihres geschätzten Blattes, welche mich zu diesem Briefe veranlaßt. — getrieben wird. . ' Wie steht es denn damit eigentlich? Das Wort elerus (eigentlich Loos, Theil)- wie die Geistlichkeit genannt wurde und wird, ist ja erst dem Judenthum, nämlich 5 B. Mose 32,9 entnommen. Danach sind alle Juden 'Kleriker, oder sollen es sein, ein „Reich von Priestern", wie der protestantische Theologe Harms gesagt hat, „es sollen alle Christen Geistliche (nvev^ccrixoi)fein" (Gal. 6, 1); Danach rücken, wie man sieht, Juden und Christen, die Rabbiner und Geistlichen, sehr nahe zusammen. Allein die Wirklichkeit hat in beiden Lagern diesen frommen Wunsch nicht erfüllt. Dafür hat sich bei den