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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-04-21 · Heft 16 (21.4.1887) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 16 (21.4.1887)
Date
1887-04-21
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Allgemeine Zeitung des Judmltzums Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Preis vierteljährig 3 Mark. Abonnement in Deutschland (Postzeitungsliste Nr. 115) und Oesterreich bei allen Postämtern, außerdem durch den Buchhandel. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson in Bonn. GsepeöiLron: Leipzig, Hloßptcrh 17. In redaetionellen Angelegenheiten wende man sich an vr. Philippson in Bonn direct, in allen übrigen an die Verlagshandlung. Beilagen (Gebühr 12 M.) sind gleichfalls an letztere einzusenden. 51. Jahrgang. Leipzig, den 21. April 1887. Nr. 16. JubaU, Leitende Artikel: Bon den Kampfobjecten der Jetztzeit. — Kossuth nochmals über die Antisemiten. — Ein Jude Gesandter der Vereinigten Staaten. — Josephus und die Tradition. -- Zeitungsnachrichten: Deutschland: Leipzig, Paderborn, Worms. — Oesterreich-Ungarn: Pest. — Rußland: Petersburg, Moskau, Turek. — Rumänien: Bukarest. — Frankreich: Paris. — Großbritannien: London. — Amerika: Washington. — Aegypten: Alexandrien. — Bonn: Notizen. — Pest: Literarische Notizen. — Feuilleton: Pietät und Neuerungssucht. ' £c i^C'ViSa dzti&ef. Bonn, 15. April. von den Lampfobjecten der Jetztzeit. Wer im Stande ist, einen Blick in die Vergangenheit zu werfen, wird betroffen von dem Wandel der Verhältnisse, der vor sich gegangen, von der Unruhe, welche die Gesellschaft nach allen Richtungen hin ergriffen hat, von der stürmischen Beweglichkeit und inneren Gährung, in der unser Leben sich befindet. Es wird ihm dies aber weniger auffällig erscheinen, sobald er sich klar macht, wie viele und welche Kampfobjecte in unserer Zeit an die Oberfläche gedrungen und sie in stürmischen Wellenschlag versetzen. Abgesehen von den zahllosen Streitfragen, die auf jedem Gebiete, auf dem religiösen, wissenschaftlichen, künstlerischen, industriellen und commereiellen in steter Polemik mit einander stehen, sind es insbesondere vier Kampfgegenstände, welche die Geister und Verhältnisse beherrschen: 1) Die Territorialstreitigkeiten zwischen den Staaten und Nationen; 2) der Kampf um die Religionsfreiheit und die Rechte des Staates und der Kirche; 3) um die politische Freiheit und die sog. Volksrechte und 4) um die sociale Reform. Unserer Gegenwart ist keiner dieser das Menschenwohl so schwer betreffenden Kämpfe erspart; sie stehen vielmehr allesammt auf einmal auf der Tagesordnung, verlangen Berücksichtigung, drängen auf Entscheidung, die dennoch nicht absehbar ist. Der Territorialkampf ist so alt wie die Nationen und ihre Staaten; er hat Perioden gehabt, in welchen er vorzugsweise wüthete, und obschon es einige Zeit lang, namentlich nach 1815, den Anschein hatte, als ob die Staatenbildung zu einem gewissen Abschluß gekommen, so währt er doch heutigen Tages noch fort, und zwar im Frieden so gut wie im Kriege. Denn er ist es, welcher die europäischen Nationen zu immerwährender Steigerung des Militarismus nöthigt und die Steuerkraft der Völker durch den „bewaffneten Frieden" erschöpft. Die Ursachen seiner Fortexistenz liegen theils in der geschichtlich-gemischten Bevölkerung in den Grenzdistricten, theils in dem Unabhängigkeitsdrange kleiner Nationalitäten, welche die in den Nachbarländern ansässigen Stammesbrüder an sich ziehen wollen, theils in dem Bestände der verfallenen orientalischen Staaten, über deren Bertheilung die europäischen Mächte sich nicht einigen können, und endlich in der Besitzergreifung außereuropäischer Länder, die bis jetzt ungestört ihren Bewohnern gehörten, durch die Europäer. Bei solchen schwerwiegenden ursächlichen Momenten ist noch lange keine Hoffnung vorhanden, daß dieser Kampf sein Ende erreiche und jene von den Propheten voraus verkündete Zeit eintrete, wo die Schwerter zu Sensen, die Speere zu Winzermessern umgeschmiedet und die Völker den Krieg nicht mehr erlernen, sondern ihre Streitigkeiten durch Schiedsgerichte entscheiden lassen werden. (Micha 4, Jesaias 2.) — Der Kampf um die Gewissensfreiheit und zwischen Staat und Kirche um die Rechte beider' hat seinen Anfang später genommen, nämlich nachdem jene beiden großen Religionen entstanden und Boden gewonnen hatten, deren Glaubenssätze auf der Ausschließlichkeit" beruhen, daß Christenthum und der Islam. Der Brahmanismus kannte diese Ausschließlich- 16

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