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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-03-24 · Heft 12 (24.3.1887) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 12 (24.3.1887)
Date
1887-03-24
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Allgemeine Zeitung des Iudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles indische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Preis vierteljährig 3 Mark. Abonnement in Deutschland (Postzeitungsliste Nr. IIS) und Oesterreich bei allen Postämtern, außerdem durch den Buchhandel. Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Mippson in Bonn. GXpeöition: Leipzig, Woßplnh 17. In redactionellen Angelegenheiten wende man sich an Dr. Philippson in Bonn direct, in allen übrigen an die Verlagshandlung. Beilagen (Gebühr V2 M.) sind gleichfalls an letztere einzuscnden. 51. Jahrgang. Leipzig, den 24. März 1887. Nr. 12. Jabalt. Leitende Artikel: Die Rechtsanschauungen in der menschlichen Gesellschaft. — Geschichte: Oesterreichische Censursachen. Literarischer Wochenbericht. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Leipzig, Frankfurt a. M. — Oesterreich-Ungarn: Wien, Pest. Frankreich: Paris. — Italien: Rom. — Spanien: Paris. — Bonn: Notizen. — Feuilleton: Eine Scene im alten Rom. — Der Professor Graziadio Ascoli. — Vermischtes. £eitc/nSe Bonn, 20. März. Die Rechtsanschauungen in der menschlichen Gesellschaft. Ohne uns in den Streit der historischen und der theoretischen Rechtsschule einzulassen, gewahren wir in der Geschichte der Menschheit, daß gewisse Rechtsanschaunngen Jahrtausende hindurch herrschten und wirkten und schließlich dennoch einer völligen Umwälzung anheimfielen. Es ist dies zur richtigen Würdigung des Charakters unserer Zeit und der Aussichten in die Zukunft von großer Bedeutung, und wir wollen deshalb einige der wichtigsten jener Rechtsanschauungen in Betracht ziehen. Im Laufe dieses Jahrhunderts begannen die Engländer, nachdem in den europäischen Ländern seit längerer Zeit Sklaven nicht mehr geduldet wurden, mit großen Opfern Kriegsschiffe in See zu stellen, um an den betreffenden Küsten den Sklavenhandel zu verhindern. Sie nahmen zu diesem Zwecke sogar das Recht in Anspruch, die Schiffe aller Nationen auf der Fahrt zu untersuchen, ob sie Sklaven an Bord hätten. Später gesellten sich für dieses humanitäre Werk ihnen die Franzosen zu. Aber noch entscheidender war der blutige Krieg, der 1860—1864 zwischen den Süd- und Nordstaaten der amerikanischen Union geführt wurde und der die Beseitigung des Sklavenlhums aus dem Gesanuntstaate dieser Republik zum Motiv hatte. So kam es, daß gegenwärtig die Sklaverei nur noch im Innern Afrikas eine Heimath hat. Denn auch nach Brasilien dürfen Sklaven nicht mehr gebracht werden und die dort noch vorhandenen werden binnen eines kurzen Zeitraumes frei sein. Es erhellt hieraus, daß das Sklaventhum eine Rechtsanschauung aus der grauesten Vorzeit bis in unsere Gegenwart bildete. Sie beruhte darauf, daß der Begriff vom Menschen und seinem natürlichen Rechte so beschränkt war, daß man ihn auch als Sache, als willenloses Eigenthum, als Waare für An- und Verkauf betrachtete; daß sich sogar herrschende Nationen für von der Natur berechtigt ansahen, alle anderen Menschen zu Sklaven zu machen und sich ihrer als solcher zu bedienen, ja dem Besitzer ein unbeschränktes Recht selbst über das Leben des Sklaven zuschrieben. Daß dieser Begriff, welchen die antike Civilisation niemals anzweifelte, auch mit dem Christenthum vereinbar war, lehren eben die Thatsachen, daß die Conzilien sich vielfach mit den Sklaven beschäftigten, ohne auf deren Befreiung zu dringen, daß die Kirchen selbst noch Jahrhunderte hindurch Sklaven besaßen, und noch in dem erwähnten amerikanischen Secessionskriege christliche Geistliche die Sklaverei aufs Heftigste vertheidigten. So war von dem mosaischen Gesetze, das die nationalen Sklaven abschaffte und nur einen siebenjährigen Miethsdienst zuließ, fremde Sklaven aber vor jeder Körperverletzung schützte und auch ihnen die Sabbathruhe gewährte, bis zur völligen Beseitigung des Sklaventhums ein weiter Weg, so daß sie erst in unseren Tagen zum endlichen Ziele gelangte. War doch die ganze antike Gesellschaft und die Plantagenwirthschaft auf dem Sklaventhum aufgerichtet. Es fand hierin also eine gänzliche Veränderung der Rechtsanschauung statt, welche die 12

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