Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 51 (19.12.1889)
- Date
- 1889-12-19
- Page
- Seite 811 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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811 zogen mit seinem Geschelle und die Hirten mit ihrem Geschrei, da verließen die Wölfe den Baum und zogen sich mit hängenden Schweifen in die Wälder zurück. Als hernach die beiden Männer mit halberstarrten Gliedern vom Baume niederkletterten, nahten eben die Knechte des Hans, die früh aufgestanden waren, um ihren nicht heimgekehrten Herrn zu suchen. Als sie das Jüdlein sahen, wollten sie allsogleich darüber herfollen. Der Dorfrichter wies sie zurück, legte die Hand auf des Juden Schulter und sagte: „Den laßt in Ruh'!" Sie staunten sehr, als er den armseligen Gauschel mit in sein Haus nahm. Nachdem sich dort die Beiden von der schrecklichen Nacht erholt und erquickt hatten, sagte der Hans Holler zum Israeliten: „Bleib' bei mir und laß Dich taufen, ein Christ bist Du ohnehin.") Sagte hierauf der Jude: „Ich bleibe meinen Vätern treu!" und torkelte davon. Hans Holler, der Dorfrichter von Stübau, blickte ihm lange nach, mit Kopfschütteln und seltsamen Gedanken, und hat von diesem Tage an keinem Hebräer mehr ein Leid zugefügt. Die alte Kiefer auf der Heide wurde seit jener Nacht der Judenbaum genannt. Heute steht sie nicht mehr, aber an ihrer Stelle eine junge, frische. Denn so hat's der Hans seinen Nachkommen befohlen: „Der Baum sei das Denkmal, daß die Begebenheit nicht vergessen werde. Pflanzet ihn nach!" 1) Wer erinnert sich hierbei nicht des Ausspruches, den Lessing dem Nathan in den Mund lezt: „Was mich Euch zum Christen macht, das macht mir Euch zum Juden!" Nachtrag. Deutschland. Berlin, 11. Dec. Zur Frage des Ausschlusses der Juden vom Officiercorps erhält die „Freis. Z." von einem Betheiligten, dessen Namen sie unter Umständen nennen will, folgenden charakteristischen Beitrag: „Bei Beginn des Krieges 1866 193/4 Jahre alt, meldete ich mich sofort freiwillig zum Abdienen meines Dienstjahres (am 11. Juni) zum 2. Thür. Jnfant.-Reg. Nr. 32, wurde am 11. November zum Gefreiten befördert und machte mein schriftliches Examen zur Qualification als Landwehrofficier nach Angabe des dirigirenden Lieutenants mit gutem Erfolge: da mir aber von diesem Letzteren der „Rath" ertheilt wurde, mußte ich von dem practischen Examen zurückstehen, „weil meiner Jugend wegen mir die nöthige Autorität über die Leute fehlen!" Im Jahre 1870 bei Beginn des Krieges meldete ich mich — sofort vom Ausland zurückkehrend, am 20. Juli zum 5. Rhein. Jnfant.-Reg. Nr. 65, wo ich mich sehr bald zur nachträglichen Ableistung der Landwehrofficier-Prüfung meldete. Am 6. August zum Unterofficier befördert, habe ich, ohne eine Stunde zu fehlen, sämmtliche Schlachten, Gefechte, Cernirungen und Märsche des Regimentes mitgemacht, und erhielt nach einem Gefechte von meinem Hauptmann Materne (1. Comp.) vor der Front den Glückwunsch „für mein ausgezeichnetes Bestehen der Officierprüfung". Am 16. Januar wurde ich zum Vicefeldwebel befördert, und am 19. Januar in der Schlacht bei St. Quentin als Zugführer durch einen Schuß dicht unter dem Knie schwer verwundet. Im Lazareth erhielt ick Briefe meines Compagniechefs, worin er seiner Freude Ausdruck gab, daß ich wieder hergestellt zu werden Hoffnung hatte, und theilte mir mit, daß meine Wahl zum Offtcier stattfinden werde, sobald das Regiment zur Ruhe komme. Nach dem Einzuge des Regiments wiederholte der Oberst v. Dörnberg diese Zusage, aber ohne daß ich hierüber jemals Weiteres erfuhr, außer einer Andeutung, daß in meiner Religion der Grund liege, weshalb es nicht zur Wahl gekommen sei, von einem mir befreundeten Landwehrofficier. Ich wurde decorirt mit dem eisernen Kreuz II. Classe und erhielt das Führungszeugniß in jeder Beziehung vorzüglich." Für den Ausschluß der Juden aus dem Officiercorps tritt die „Deutsche Officierzeitnng", Militärzeitschrift und Offertenblatt für die deutsche Armee, ein, die in Berlin erscheint. In dem Artikel wird ausgeführt, daß das Officiercorps in gewissem Sinne ein Verein sei, der keinen in seiner Mitte dulde, der dahin nicht gehöre; das sei ein gutes Recht. Nach den Satzungen und Bestimmungen des Officiercorps sei jeder verpflichtet, Satissaction zu geben; man wisse aber, wie man darüber in gewissen Kreisen denke. Deshalb könne man solche Elemente nicht wählen. Daß das Officiercorps einem jüdischen As. Zanten von vornherein Mißtrauen entgegenbringe, dürfe doakeinen in Erstaunen setzen. In erster Linie verlange man, daß der Officiec ein Gentleman im wahren Sinne des Wortes sei; dazu gehören selbstredend eine anständige Gesinnung und ein ebensolcher Charakter; dazu gehört ferner ein tadelloses Vorleben und die Gewähr, daß der Aspirant sich niemals zu einer unehrlichen Handlung hinreißen lassen wird. Frecher und verlogener kann wohl die antisemitische Agitation nicht betrieben werden, als es in dieser sogen. Deutschen Officierszeitung" der Fall ist.