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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-10-10 · Heft 41 (10.10.1889) · p. Seite 650

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 41 (10.10.1889)
Date
1889-10-10
Page
Seite 650 (sequence 14)
Language
German
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650 Frieden zu bitten. In beiden angeführten Gebetstücken spricht es sich aus, daß der Jude sich stets bewußt war, von Feinden umringt zu sein, von solchen, gegen die allein er ohne Waffe und Wehr war, so daß er sich zu seinem Gotte flüchteil mußte, um sich Kraft und Muth zu holen. Ganz besonders aber wollen wir das Gebetstück hervorheben, mit welchem an den beiden hohen Festen die besonderen Festgebete in der Tephillah eingeleitet werden.- j-inE) in 1:2« — „Breite aus, Ewiger, unser Gott, die Furcht vor dir über alle deine Geschöpfe, ehrfürchtige Scheu vor dir über alle deine Wesen, daß dich ehrfürchte alles Geschaffene, und sich beugen vor dir alle Geschöpfe und sich allesammt zu einem Bunde vereinigen, deinen Willen zu thun mit ganzem Herzen, wie wir erkennen, Ewiger, unser Gott, daß die Herrschaft bei Dir ist, die Allmacht in deiner Hand und aller Kräfte Summe in deiner Rechten, und dein Name ehrfurcbtbar über Alles was du geschaffen." Dieses kurze, in dem der hebräischen Poesie eigenthümlichen Parallelismus sich bewegende Gebet befaßt den Anfang und das Endziel der jüdischen Lehre: die Gottesfurcht, „der Anfang aller Weisheit," und die Vereinigung aller Menschen zu Einem Bunde, den Willen Gottes mit ganzem Herzen zu vollführen — mit der Einheit aller Wesen im Universum, im Hintergründe. Da ist kein Particularismus, keine Exclusivität, da ist die Einheitsidee bis zur äußersten Grenze durchgeführt! Nachtrag. Eine kaiserliche Erklärung. In diesen Tagen veröffentlichte das amtliche Organ des deutschen Reiches, der „Reichsanzeiger" und das officiöse „Wolff'sche Telegraphen-Bureau" eine kaiserliche Erklärung, welche zwar ohne Unterschrift und Gegenzeichnung, doch um zweideutig den amtlichen Charakter an sich trug. Sie ist gegen die „Kreuzzeitung" und deren Parteigänger gerichtet und hat außer der allgemeinen auch für uns Juden eine besondere Wichtigkeit. Die Kreuzzeitung hatte in einer Reihe von Artikeln die Cartellparleierr aufs Heftigste angegriffen und mit ihrer gewohnten Anmaßung sich so gerirt, als ob ihre Ansichten die des Kaisers wären, welche sie aus echtem Royalismus vertrete. Die Erklärung spricht nun die entschiedenste Mißbilligung jener Angriffe der Kreuzzeitung aus und erkennt vielmehr die Cartellparteien für eine dem parlamentarischen Leben nützliche und deren Politik als eine staatserhaltende an, sagt ferner aus, daß der Kaiser keiner Partei angehöre und daß die Kreuzzeitung wenig Respect vor der Person des Kaisers und den verfassungsmäßigen Institutionen bezeuge. Hiermit ist die Kreuzzeitungspartei in den Winkel ihrer extremen Reaction wieder zurückgeworfen, in welchen sie gehört, und aus dem Vordergründe entfernt, in welchen sie sich hinein gedrängt. Es ist nicht unsere Aufgabe, die constitutionellen Bedenken zu erörtern, die sich bei der Veröffentlichung dieser Erklärung erheben können. Es giebt Zeiten der Gährung und des inneren Zwiespaltes, in welchen jene Objektivität, jene Indifferenz nicht bewahrt werden kann, in welche die Theorie den Inhaber der höchsten Staatsgewalt versetzen will. Es giebt Völker, in welchen die monarchische Gesinnung so tiefe Wurzeln gefaßt, daß sie, wenn schwierige Probleme dem Staatsleben zur Lösung stehen, von der höchsten Instanz die Kundgebung einer gewissen Richtung erwartet, ja erwünscht wird, um in dem Treiben der Parteien einen Anhalt zu erlangen. Hier hatte nun die Kreuzzeitung sich nachdrücklich das Ansehen gegeben, als ob sie „das Ohr des Kaisers" besitze, und sie hatte es schon verstanden, diese Meinung stark zu verbreiten. Es war also wie eine Nothwendigkeit, die Unwahrheit dieser Behauptung der ganzen Nation bekannt zu geben. Die allgemeine Wirksamkeit, auch für die bevorstehenden Reichstagswahlen, ist zweifellos. Denn in Deutschland wenden sich zahllose Schwankende der Richtung zu, welche ein kaiserliches Wort bezeichnet. Für uns Juden aber hat dies eine besondere Wichtigkeit. Denn wenn jemals die Kreuzzeitungspartei die höchste Staatsgewalt in Händen hätte — dann wehe uns, welches traurige Geschick würde uns erwarten! Dies ist keine Voraussetzung, keine Insinuation, denn die Kreuzzeitung hat die äußerste Verfolgung der Juden wiederholt und ganz offen als einen wesentlichen Punkt ihres Programmes proclamirt. Von dieser Besorgniß sind wir jetzt befreit. Die Cartellparteien, und Fürst Bismarck hat auch das Centrum dazu gerechnet, werden eine Verletzung der Gleichberechtigung niemals gestatten. — (Beiläufig wollen wir hinzufügen, daß jüngst die Kreuzzeitung noch eine andere Demüthigung erfahren hat, nämlich von gerichtlicher Seite. Die Kreuzzeitung hatte im Sommer 1888 einen für den Herrn Sonnemann in Frankfurt höchst beleidigenden Artikel gebracht, in welchem dieser des Wuchers beschuldigt und ein desfallsiges Geschichtchen aufgetischt wurde. Sonnemann erhob die gerichtliche Klage, die jedoch wegen der Session des Reichstages, dessen Mitglied der angeklagte Chefredacteur der Kreuzzeitung, Freiherr von Hammerstein ist, unterbrochen wurde, da der Reichstag in Privatklagen die Immunität der Abgeordneten aufrecht erhält. Als die Klage nach dem Ende der Session wieder ausgenommen werden sollte, wandte Herr von Hammerstein die bereits eingetretene Verjährung ein. Würde dieser Einwand anerkannt, so dehnte sich die Immunität der Abgeordneten, die sie für

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