Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 36 (5.9.1889)
- Date
- 1889-09-05
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine Zeitung des Iudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Durch Buchhandel oder Post bezogen Preis vierteljährl. 3 M., direct von der Expedition in Leipzig unter Streifband 3,50 M. Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Philipp son in Dann. Spedition: Leipzig, Kospilakstraße 2. In redaetionellen Angelegenheiten wende man sich an Or. Philippson in Bonn direct, in allen übrigen an die Verlagshandlung. Beilagen (Gebühr 12 M.) sind gleichfalls an letztere einzufenden. 53. Jahrgang. Leipzig, den 5. September 1889. Nr. 36. Inhalt. Leitende Artikel: Die Forderungen der feudal-klerikalen Partei. — Die Bibelkritik in Frankreich. — Das Freimaurerthum. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Leipzig, Flensburg. — Oesterreich-Ungarn: Wien, Pest, Neutra, S. A. Ujhely. — Frankreich: Paris. — Rußland: Odessa. — Rumänien: Jassy. — Palästina: Jerusalem. — Marokko: Saisi. — Bonn: Notizen. — Bonn: Literarische Notizen. — Feuilleton: Studententhum vor 46 Jahren. — Correspondenz. — Vermischtes. Sicttcvibc CU'fclßef. Bonn, 1. September. Die Forderungen der feudalklerikalen Partei. Seit vielen Jahren setzen die Organe der feudalklerikalen Partei unermüdlich ihre Hetzereien gegen Jndenthum und Juden fort. Ohne von Seiten der letzteren provocirt zu werden, ohne selbst eine nachdrückliche Abwehr zu erfahren, verfolgten sie dieselben mit ihren Verläumdungen und Verdächtigungen bitterster Art. Man erwartete, daß sie bei der Passivität der Juden endlich dieser beständigen Angriffe, für welche sie Thatsachen nicht anzuführen hatten, überdrüssig werden sollten, zur Einsicht kommend, daß ihr Publicum nur Langeweile dabei empfinden könnte. Allein wir irrten hierin, denn es lag ein Princip zu Grunde, nämlich die Beseitigung der Gleichberechtigung der Confessionen, die man dadurch zu erreichen hofft, daß man durch immerwährende Wühlerei gegen die Juden das Volk dahin bringen will, die Aufhebung der Gleichberechtigung immer heftiger zu fordern. Man streut das Gift unaufhörlich aus, damit es schließlich in das Blut des Volkes sich einsenke. Seit der Encyclica und dem Syllabus Pius IX. von 1863, in welchen das Anathema über die Gleichstellung der Confessionen ausgesprochen ward, bis auf die offene und vollständige Verbindung der feudal-klerikalen Partei mit den Antisemiten zu gegenseitiger Unterstützung und den Hetzreden Lueger's und des Prinzen Liechtenstein auf dem jüngsten Katholikentage zu Wien, sowie dem Programme der Kreuzzeitung kann es keinem Zweifel unterliegen, daß der Ansturm dieser Partei ganz besonders der Gleichstellung der Juden gilt. Wir fühlen uns daher ebenso berechtigt wie verpflichtet, den Ansprüchen und Forderungen jener Partei offen entgegenzutrelen, wie wir bereits in den vorhergehenden zwei Nummern gethan. Zu den Zielpunkten der feudal-klerikalen Partei, sowohl im protestantischen, wie im ultramontanen Lager gehört die Rückerlangung der Ehe und der Schule in die Hände der Geistlichkeit, die Herstellung der unbedingten Herrschaft der Geistlichen in allen eherechtlichen und Schulangelegenheiten. Bekanntlich ist seit dem Anfänge dieses Jahrhunderts in Frankreich, Belgien und dem Rheinlande die Civiltrauung gesetzlich eingeführt, und es hat sich ergeben, daß der kirchlichen Trauung hierdurch ein wesentlicher Abbruch nicht geworden. Im deutschen Reiche wurden die Standesämter durch das Gesetz von 1875 eingesetzt, vor denen die Civiltrauung vor der kirchlichen, sowie die Eintragung der Geburts- und Sterbefälle vollzogen werden muß. In Oesterreich gelangte man nur bis zur facultativen Civiltrauung, in jedem anderen Falle geschieht die rechtsgültige Eheschließung vor dem ordinirteu Geistlichen und Rabbiner, und ebenso durch diese die Matrikelführung. In Ungarn besteht die Civiltrauung überhaupt nicht und ist die Ehe zwischen Christen und Juden verboten. Die Gründe, aus welchen die Staaten die Civiltrauung als unerläßlich erachteten, liegen in den vielfachen Ehebeschränkungen, welche die Kirche nach kanonischem Rechte ausrecht erhält und die zahllose Conflicte her-