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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-07-25 · Heft 30 (25.7.1889) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 30 (25.7.1889)
Date
1889-07-25
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Allgemeine Zeitung des Iudcnthums. Cm m-artcnschcs £>ipt für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Durch Buchhandel oder Post bezogen Preis vierteljährl. 3 M., direct von der Expedition in Leipzig unter Streifband 3,50 M. Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Philipp son tu gönn. Expedition: Leipzig, KospitaPraße 2. In redactionellen Angelegenheiten wende man sich an 0r. Phitippson in Bonn direct, in allen übrigen an die Aerlagshandlimg. Beilagen (Gebühr 12 M.) sind gleichfalls an letztere einzusenden. 53. Jahrgang. Leipzig, den 25. Juli 1889. Nr. 30. Inhalt. Leitende Artikel: Ein seltener Rechtsfall und ein noch seltsameres Erkenntniß. — Traditionen des Judenthums. — Die Mystik in der Bibel. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Hannover, Stuttgart. — Luxem bürg: Luxemburg. — Oesterreich-Ungarn. Wien, Pest, Freistadtl.— Rußland: Petersburg. - Palästina: Jerusalem. — Nordamerika: New-Aork. — B onn: Notizen. — Bonn: Literarische Notizen. — Feuilleton: Eine Reliquie von Berthold Auerbach. — Ein Kuriosum aus der Chronologie. Ztitcvibc CUtißef. Brüssel, 21. Juli. Ein seltsamer Nechtsfall und ein noch seltsameres Erkenntniß. Im Jahre 1835 kaufte das israelitische Consistorium zu Brüssel in Vertretung oer Gemeinde ein Grundstück von der Kirchenfabrik (Kirchenverwaltung) La Chapelle, um einen Friedhof anzulegen. Der Vertrag wurde regelmäßig abgeschlossen. Die Zahlung des Kaufpreises sollte ratenweise stattfinden. Im Jahre 1838 stockte diese Zahlung, weil einige Mitglieder der Gemeinden ihren Beitrag zu zahlen verweigerten. Nun gehören nach belgischem Gesetze die Angelegenheiten der Friedhöfe zum Ressort der Stadt und ihrer Behörden. Dieselben hielten die jüdische Gemeinde zur Zahlung der fälligen Raten an, was auch geschah. Es ist dies erwähnenswerth, weil es die Anerkennung des Erwerbes jenes Grundstückes durch die jüdische Gemeinde von Seiten der Stadt und des Gerichtes enthält. Im Jahre 1840 verweigerte der damalige Präsident des Consistoriums die für die Ratenzahlungen eingegangenen Gelder zu diesem Zweck, indem er über dieselben anderweitig zu verfügen das Recht zu haben glaubte. Auch diesmal intervenirte die Stadt und brachte den Ausgleich auf prozessualischem Wege zu Stande. In den Jahren 1852 und 1857 kaufte das Consistorium als Verwaltungsbehörde der Gemeinde von derselben Kirchenfabrik einige Parzellen zu dem bisherigen Grundstück und bezahlte den Kaufpreis. Dieser seit dem Erwerbe von der jüdischen Gemeinde benutzte Friedhof lag in der Vorstadt St. Gilles, welche damals noch klein war und deren Gebäulichkeiten noch lange nicht an den Friedhof hinanreichten. Dies hatte sich im Laufe der Zeit geändert, und der letztere war bereits von den Häusern der Vorstadt eingeschlossen. Deshalb sah sich die städtische Behörde aus polizeilich-sanitären Gründen im Jahre 1878 bewogen, den Friedhof für geschlossen zu erklären. Nach belgischem Gesetze muß in solchem Falle der Friedhof 10 Jahre lang unberührt bleiben; alsdann wird er für befähigt erklärt, zu allgemeinem Gebrauche verwendet zu werden, die Hinterlassenen der auf dem Friedhofe Begrabenen müssen hiervon rechtzeitig unterrichtet werden, damit sie die Reste der Ihrigen nach einem anderen Begräbnißplatze verbringen können. Diejenigen Leichen, mit welchen dies nicht geschieht, werden in einem gemeinsamen Grabe bestattet. Alles dies ist jetzt zum größten Theile mit dem alten Friedhofe geschehen. Nun aber fängt der Rechtsstreit an. Die Stadt Brüssel macht als Verwalterin der Friedhofsangelegenheiten Anspruch und hat bereits angefangen, diesen thatsächlich zu verwirklichen. Das israelitische Consistorium oder vielmehr die Verwaltung der jüdischen Gemeinde behauptet das Eigenthumsrecht an dem Grundstücke, das es gekauft und bezahlt hat. Die Stadt aber behauptet, daß das Consistorium nicht das Recht gehabt habe, ein Grundstück zu kaufen, weil es die Rechte einer juristischen Person, das Corporationsrecht nicht besessen habe und noch jetzt nicht besitze, sondern nur eine administrative 30

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