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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-06-27 · Heft 26 (27.6.1889) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 26 (27.6.1889)
Date
1889-06-27
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Allgemeine Zeitung des Iudenthums. Cm unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Durch Buchhandel oder Post bezogen Preis vierteljährl. 3 M., direct von der Expedition in Leipzig unter Streifband 3,50 M. Herausgegeben von Rabbiner Di-. Ludwig Khilippson in Konn. Gspebition: Leipzig, Kospitakstraße 2. In redactionellen Angelegenheiten wende man sich an vr. Philippson in Bonn direct, in allen übrigen an die Verlagshaudlung. Beilagen (Gebühr 12 M.) sind gleichfalls an letztere einzusenden. 53. Jahrgang. Leipzig, den 27. Juni 1889. Nr. 26. Jabalt. Leitende Artikel: Traditionen des Judenthums. IV. — Zwei antisemitische Kundgebungen. — Papst und Maronen. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Bonn, Dresden, Bochum. — Oesterreich-Ungarn: Wien, Fünskirchen, Aus Ungarn, Preßburg, Veßprim. — Frankreich: Paris. — Großbritannien: London. — Palästina: Konstantinopel. — Bonn: Notizen. — Feuilleton: Erinnerungen aus der Belagerung von Metz 1870. £eite/n&e €Xzti&e(, Bonn, 23. Juni. Traditionen des Iudenihums. iv. Eines der wichtigsten Kapitel jeder positiven Religion bildet die Sündenvergebung. Ueber die dogmatische Gestaltung dieses großen, religiösen und sittlichen Momentes im Judenthume verweisen wir auf die Abhandlung S. 245 ff. Band 2 unserer „Weltbewegenden Fragen". Aber es ist auch zu einer Tradition geworden, und zwar einer solchen, welche eine tiefe Wurzel in der jüdischen Volksseele gefaßt und eine weitgreifende Wirkung in ihr gewonnen hat. Von diesem Gesichtspunkte aus wollen wir sie heute näher betrachten. Zunächst müssen wir hervorheben, daß, welche Breite und Tiefe diese Sündenvergebung und das Verlangen nach ihr auch im jüdischen Geiste erlangt hat, sie dennoch innerhalb des Judenthums vor zwei Abwegen geschützt blieb: sie verleitete nicht zu einer düstern und harten Ascetik, weil mit ihr eine Verachtung des Irdischen, eine Wellflucht, nicht verbunden wurde, und ebenso wenig zu dem Glauben, daß sie durch einen, mit dem Vorrecht, den Sünder von seiner Schuld absolviren zu können, versehenen Menschen vermittelt und erreicht werden könne. Von der einen Seite verblieb die Sündenvergebung die Sache und Aufgabe jedes Individuums für sich, von der anderen bot die Religion ein immer wiederkehrendes Mittel dar, die Individuen zur Erlangung der Sündenvergebung aufzufordern und ihnen den Weg dazu zu eröffnen. Auf diesem Grunde baute sich die unser Kapitel betreffende Tradition allmälig auf. Sie betrachtete die Sündenvergebung als eine „Versöhnung mit Gott", von dem wir durch unsere Vergehen uns entfernt und sein Gericht über uns heraufgefordert haben. Hierin stützt sich die Tradition, wie dies ja meist der Fall ist, auf das Wort der Thora (3. Mos. 16, 30): „Denn an diesem Tage wird er euch versöhnen (oyhy euch zu reinigen, von allen euren Verschuldungen vor dem Ewigen sollt ihr rein werden." Nun waltete in dem jüdischen Geiste die Ueberzeugung, daß kein Mensch sündenlos bleibt, und daß auch der frömmste und tugendhafteste bewußt und unbewußt sich verschuldet. Auch hierfür fand er die Unterlage im Schriftwort, und schon der Psalmist (19, 13) sagt: „Verirrungen, wer sieht sie ein? Von den verborgenen sprich mich los." Es war daher natürlich, daß die Institution des Versöhnungstages eine mit der Zeit immer mehr wachsende Bedeutung in den Bekennern des Judenthums erlangte, und dieser Tag für die Gewissen derJuden wirklich das wurde, was die Schrift mit dem Worte „Sabbath der Sabbathe" ausdrückt. Aber gerade aus dieser Auffassung mußte sich die Institution des Versöhnungstages nicht bloß vertiefen, sondern auch verbreitern. Es lag nahe, daß das Werk dieses Tages ohne eine nachdrückliche Vorbereitung, ohne Anleitung zu aufrichtiger Buße nicht genügend vollbracht werden könne. Man sah deshalb das Rosch-haschanah-Fest als Einleitung zum Bersöhnungstage an und charakterisirte die ganze Zeit einschließlich der beiden Feste als „die zehn Tage der Buße", für welche die besonderen „Bußgebete" ver- 26

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