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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-04-18 · Heft 16 (18.4.1889) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 16 (18.4.1889)
Date
1889-04-18
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Allgemeine Zeitung des Iudmthums. Ein uiiMrtciischcs Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Durch Buchhandel oder Post bezogen Preis vierteljährl. 3 M., direct von der Expedition in Leipzig unter Streifband 3,50 M. Herausgegeben von Rabbiner Dt. Ludwig Uhilippson in Kann. Krpeditio»: Leipzig, Kospitalstraße 2. In redactionellen Angelegenheiten wende inan sich an vr. Philippson in Bonn direct, in allen übrigen an die Verlagshandlung. Beilagen (Gebühr 12 M.) sind gleichfalls an letztere einzusenden. 53. Jahrgang. Leipzig, den 18. April 1889. Nr. 16. Inhalt. Leitende Artikel: Die Familie. — Charakterzüge vom Tage. — Literarischer Wochenbericht. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Glogau, Oppeln, Königsberg:. Pr. — Oesterreich-Ungarn: Wien, Pest. — Frankreich: Paris. — Bonn: Notizen. — Feuilleton: Die Juden im ungarischen Abgeordnetenhause. (Fortsetzung.) Zcitzwb* €Xvtifte(. Bonn, 14. April. Die Familie. Wir haben vor Kurzem aus der Sittenlehre des Judenthums zwei Momente hervorgehoben uud besprochen, welche ihr integrirend angehören und nicht von ihr getrennt werden dürfen. Aber es besteht noch ein drittes Moment, das zwar nicht als der jüdischen Ethik durchaus eigenthümlich bezeichnet werden kann, da es nicht minder in den Morallehren der anderen Religionen gefunden wird, doch aber in der jüdischen eine Haupt-, eine grundlegende Stellung einnimmt — die Familie, die Familienliebe, das Familienleben. Die Familie ist einer der großen Borhöfe, durch welche im Heiligthum des Judenthums in das Allerheiligste eingegangen wird. Die Lehre wie die Geschichte des jüdischen Stammes zeigen uns die Familie und das Leben in ihr als einen Grundpfeiler der Sitte und der Religion selbst. Auf der ersten Seite der heiligen Schrift wird die Ehe, die monogamische (zwischen einem Menschenpaare) als die erste fundamentirende und mit der göttlichen Schöpfung unmittelbar verbundene Institution der menschlichen Gesellschaft dargestellt, und das Weib als „die Gehilfin des Mannes, ihm entsprechend", der Mann, der „Vater und Mutter verläßt und hanget an seinem Weibe" bezeichnet, also weit über den bloßen Geschlechtstrieb hinaus als ein tief sittliches und sittlichendes Element der menschlichen Natur und des menschlichen Lebens, auf dem sich erst das ganze Gebäude der Gesellschaft aufbaut. Und noch in einem späteren Dichtwerk, im Hohenlieds, wird die sich in allen Prüfungen bewährende Liebe als der Grundzug der Ehe gepriesen (8, 6): „Denn gleich dem Tode stark ist die Liebe» fest wie die Gruft ihr Eifer, ihre Gluthen, Feuergluthen, Gottesflamme! Nicht vermögen die Liebe viele Wasser zu löschen, Ströme überfluthen sie nicht: so Jemand gäbe seines Hauses ganze Fülle um die Liebe, man würde sein nur schmähen!" In den Zehn Worten ist das erste Gebot von denen, welche die sittlichen Vorschriften über das Verhalten der Menschen ausstellen, „ehre deinen Vater und deine Mutter", und nach der Heilighaltung des Lebens folgt die Heilighaltung der Ehe, zu deren Schutz das Gesetz eine lange Reihe von Bestimmungen bringt. Auch da, wo das Sittengesetz ausgiebig ertherlt wird (3. Mos. 19), folgt dem höchsten Grundsatz der Heiligung sofort in der Darlegung dessen, was diese Heiligung erfordert: „Ihr sollt ein Jeglicher ehrfürchten seine Mutter und seinen Vater", und dann erst folgen das Gebot der Ruhetage und das Verbot des Götzendienstes, umgekehrt wie in den Zehn Worten, aber in derselben Tendenz. Mit welchen innigen Worten wird im 133. Psalm die Liebe und der Friede zwischen Brüdern und Verwandten gepriesen: „Siehe wie schön und wie lieblich, wenn Brüder mit einander wohnen!" und am Schlüsse: „Dahin bestellt der Ewige den Segen, Leben auf ewig!" In diesem Geiste bildeten sich aus der Familie die Geschlechter, aus den Geschlechtern die Stämme, und durch die Verbindung der Stämme das Volk oder die „Gemeinde der Söhne Israels", festhaltend das Band der gemeinsamen 16

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