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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-02-21 · Heft 8 (21.2.1889) · p. Seite 128

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 8 (21.2.1889)
Date
1889-02-21
Page
Seite 128 (sequence 16)
Language
German
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128 Anzeigen. Isr. Stfiulc u. f enfionai In dem mit mein. Schule verbundenen Pensionat finden j. Mädchen everck. auch jüngere Knaben liebev. Ausn. bei guter Kost u. angen. Familienleben. Unterricht in den Elementarfächern, neueren Sprachen, Litteratur und Musik. Bedingungen mäßig. sB.895 Bratel, Kreis Höxter, Dr, S. Weinstein. Für mein Getreide- und Bankgeschäft suche zu Ostern einen mit Berechtigungsschein. Auf gute Zeugnisse wird gesehen. MarMeyerstein,Hanteln. Israelitischer Tempelverband Hamburg. An unserem Tempel ist die Stelle eines zweiten Predigers womöglich zum 1. September l. I. zu besetzen. Junge Bewerber mit tüchtigem Rednertalent wollen ihre Meldungen, begleitet von den nöthigen nicht ruckzuerstattenden Zeugnißabschriften über absolvirte theologische und akademische Studien, sowie Curriculum vitae bis 15. März er. einsenden an den Unterzeichneten Präses der Direction, bei welchem auck das Nähere zu erfahren ist. sB.820 Jos. Schönfeld, Hamburg, Pickhuben 6. 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Lehrers" gerichteten längeren Artikel, der verschiedene mit den Thatsachen in Widerspruch stehende Angaben enthält. Ohne mich in eine weitere Polemik einzulassen, beschränke ich mich auch darauf, jene Unrichtigkeiten klarzustellen. Herr Klingenstein sagt zunächst, ich sei mit „spitzfindigen Anrempelungen" gegen die Achawa vorgegangen, obwohl ich derselben „anscheinend gerecht geworden sei". Gegenüber dieser grundlosen Behauptung verweise ich auf die diesbezüglichen Ausführungen meiner Broschüre, in der es Seite 31 wörtlich heißt: „Beide (die Achawa und die Rh.-W. Unterstützungskasse) haben gleich viel Gutes geschaffen und gleich viel zur Linderung des Jammers und der Not unter den jüdischen Lehrern beigetragen". Sodann führe ich einzelne zwischen beiden Kassen bestehende Unterschiede an und fahre dann wieder wörtlich fort: „Abgesehen von diesen kleinen Verschiedenheiten haben beide Vereine bis heute überaus segensreich gewirkt und beide sich um die Hebung des israelitischen Lehrerstandes hoch verdient gemacht". Wie Herr Klingenstein nach diesen Ausführungen die Behauptung aufstellen kann, ich sei der Achawa „nur anscheinend" gerecht geworden, ist mir unbegreiflich. Des Weiteren sagte ich in meiner Broschüre, Seite 31: Die Achawa schließt meines Wissens im Gegensätze zu der Rh.-W. Unterstützungskasse den Fall, daß ein nicht durch Alter, Krankheit oder Gebrechen, sondern „sonst unverschuldet" dienstlos gewordener Lehrer Unterstützung erhäli, nicht ein. Herr Klingenstein widerspricht auch diesen Ausführungen. Demgegenüber verweise ich auf den klaren Wortlaut der Achawa Statuten; § 9 derselben lautet, wie er mir gedruckt vorliegt, wörtlich: „Anspruch auf Unterstützung haben die durch Altersschwäche oder Krankheit dienstunfähig gewordenen Mitglieder, so lange das dienstliche Einkommen ganz oder theilweise aushört und sie kein anderes entsprechendes Einkommen haben". Daraus geht doch ganz unzweifelhaft hervor, daß nur Lehrer, die durch Altersschwäche oder Krankheit, nicht aber solche, die „sonst unverschuldet" dienstlos geworden sind, Unterstützungen erhalten. Daß aber ein an einer Privatschule wirkender Beamter auch „sonst unverschuldet" dienstlos werden kann, brauche ich wohl keinen Kenner der Verhältnisse zu sagen. Schließlich erwähnte ich in meinem Vortrage noch: „Die Achawa unterstützt die Waisen nur bis zum 16. Jahre, während der Rh.-W. Verein die Unterstützung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt". Auch dagegen protestirt Herr Klingenstein. Demgegenüber verweise ich wieder auf die Achawa-Statuten; in § 9 derselben heißt es wörtlich: „Anspruch auf Unterstützung haben.letztere (nämlich die Waisen verstorbener Mitglieder) in der Regel bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres". Ein weiterer Zusatz befindet sich in den mir gedruckt vorliegenden Statuten nicht. Das ist doch so klar und unzweideutig. daß ein Mißverständniß absolut ausgeschlossen erscheint. Auf die weiteren Ausführungen des Herrn Klingenstein habe ich keine Veranlassung hier zu antworten. Siegen, den 11. Februar 1889. Felix Coblerrz. Über 500 Illustrationstafeln u. Kartenbeilagen. TT nent"b elirliclh. für jeden <3-e*bildeten_ I Verlag I des Bibliograph. Instituts \in Leipzig. 256 Hefte ä 50 Pf. — 16 Halbfranzbde. ä 10 M LEXIKON MEYERS 4. Auflagern r||TTlf 1 ffj PT^Vial ■ [fl liefert beim & A 1 t B L* Zahlung von monatlich 3 Mark an franko Wohnort die Buchhandlung von Alexander Köhler, DRESDEN, Weißegasse 5, I. Verlag von Gustav Engel in Leipzig. — Verantwortlicher Redakteur vr. L. Philippson. Druck von Greßner & Schramm in Leipzig.

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