Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 5 (31.1.1889)
- Date
- 1889-01-31
- Page
- Seite 75 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3227771-3227777--45954-3265489- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
75 Friedensvertrage für Serbien eine schwebende Angelegenheit war, der endgiltigen Lösung zugeführt, wofür auch eine Deputation der jüdischen Gemeinden dem König Milan ihren Dank abstattete. Der Berliner Friedensvertrag hatte den Balkan- und Donaustaaten die Verpflichtung auferlegt, ihren Staatsangehörigen mosaischer Religion die gleichen Rechte mit ihren christlichen Mitbürgern einzuräumen. Mit dieser Bestimmung des Vertrages sollte den sich früher so oft wiederholenden Judenverfolgungen in Rumänien entgegengetreten werden. Die Großmächte ruhten auch nicht in ihren Anstrengungen, um Rumänien zu bewegen, daß es die Judenfrage genau entsprechend dem Berliner Vertrage gesetzlich regele. (!!) Gegenüber Serbien verhielten sich die Großmächte nicht so drängend; man begnügte sich damit, daß Serbien sich bereit erklärte, bei erster Gelegenheit die Verfassung des Landes entsprechend zu ändern und einstweilen durch ministerielle Verordnungen die Israeliten in Serbien den christlichen Einwohnern gleichzustellen. Die Großmächte trauten eben Rumänien nicht den guten Willen zu, die Judenfrage ohne Pression zu lösen, während man bald erkannte, daß man in Serbien auch ohne rasche gesetzliche Regelung dennoch die Juden im Lande auf gleichem Fuße mit den Christen behandle. Die serbische Verfassung vom Jahre 1869 enthielt zwar auch im Artikel 23 den Grundsatz, daß vor dem Gesetze alle Serben gleich seien, aber in dem Artikel 132 wurden doch Ausnahmsbestimmungen bezüglich der Juden aufrechterhalten, so auch das Gesetz vom 30. Oktober 1856, welches den Juden die dauernde Niederlassung im Innern Serbiens verbietet, und ferner das Gesetz vom 4. November 1861, durch welches die Juden vom Genüsse mehrerer bürgerlicher Rechte ausgeschlossen wurden. Unter den Verordnungen, welche die Ministerien bezüglich der Emancipation der Juden erlassen, ist besonders wichtig die des Justizministers vom 24. Mai 1884 (Gesetz-Sammlung 1884, Blatt 40, Seite 15), wodurch den Gerichten aufgetragen wurde, daß alle Kaufverträge, welche von Juden über unbewegliche Güter abgeschlossen werden, von ihnen bestätigt und beglaubigt werden müssen. Diese Verordnung und manche andere über die Emancipation der Juden in Serbien stand mit dem Artikel 132 der Verfassung in Widerspruch und es gab Beamte und Richter, welche den Verordnungen nicht Folge leisteten, sondern sich auf den Wortlaut der Verfassung stützten. Dadurch entstanden manche Unzukömmlichkeiten, die auch einige Male zu diplomatischen Beschwerden führten, aber stets durch Vermittlung und Befolgung der Grundsätze der Juden-Emancipation ausgeglichen wurden. Erst in der neuen Verfassung sind jetzt die oben angeführten Ausnahmsgesetze über die Juden verschwunden und somit ist der Berliner Vertrag zwar erst nach zehn Jahren, aber endlich doch auch in Serbien voll und ganz zur Geltung gelangt. (P. Lloyd.) Großbritannien. Aachen, 16. Jan. (Privatmitth.) Am 7. Januar d. I. starb zu London der Secretär der vereinigten Synagogen — United Synagogue — Herr vr. Asher, im noch nicht vollendeten 52. Lebensjahr. In ihm verlor die bedeutende Londoner jüdische Gemeinde einen ihrer hervorragendsten, für das öffentliche Wohl arbeitenden Männer, das Judenthum einen seiner besten und treuesten Söhne. vr. Asher wurde am 16. Februar in Glasgow geboren. Mit ausgezeichneten Fähigkeiten begabt und von ungewöhnlicher Lernbegierde getrieben, eignete er sich schon in früher Jugend reiches theologisches und profanes Wissen an. Bereits im 17. Lebensjahr bezog er die Universität, um sich dem Studium der Medicin zu widmen und erwarb sich vier Jahre darauf den Doctorgrad. Nachdem er einige Jahre in Schottland als Arzt practicirt hatte, übersiedelte er im Jahre 1862 nach London. Hier entfaltete er insbesondere als Augenarzt im Kreise seiner nothleidenden Glaubensgenossen eine vielseitige und segensreiche Thätigkeit. Als im Jahre 1866 der Posten des Secretärs der Great Synagogue zu besetzen war, wurde die Wahl auf ihn gelenkt, dessen umfassende Kenntnisse, erstaunliche Arbeitskraft und uneigennütziger Charakter ihn als den geeignetesten erscheinen ließen, dieses verantrauungsoolle und einflußreiche Amt zu bekleiden. Während seiner 23jährigen Amtsthätigkeit rechtfertigte vr. Asher das in ihn gesetzte Vertrauen auf's glänzendste. Wenn die Londoner jüdische Gemeinde, die über 60,000 Seelen zählt, sich geordneter, blühender Zustände erfreut und namentlich auf philanthropischem Gebiete Leistungen und Einrichtungen aufzuweisen hat, wie wohl keine zweite jüdische Gemeinde auf dem Continent, so hat sie dies anerkanntermaßen größtentheils auch dem Verstorbenen zu verdanken. Er war thatsächlich die Seele der Gemeindeverwaltung und leitete den Apparat derselben mit Umsicht, Energie und Eifer, die allseitige Bewunderung hervorriefen. Hauptsächlich war es seinem edlen Herzen ein Bedürfniß, den zahlreichen Wohlthätigkeitsanstalten der Gemeinde seine besondere Aufmerksamkeit zu widmen, auf welchem Gebiete er die schönsten Erfolge seiner Lebensarbeit erntete. Gleich nach Antritt seines Amtes bewerkstelligte er im Verein mit dem jüngst verstorbenen Lionel Cohen nach Neberwinvung großer Schwierigkeiten die Vereinigung der vielen in London vorhanden gewesenen jüdischen Gemeinden zu einer einzigen, wodurch der bisherigen Zersplitterung der Kräfte und Interessen gesteuert wurde und die Juden Lon- 4*