Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 3 (17.1.1889)
- Date
- 1889-01-17
- Page
- Seite 47 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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47 korrekt darzustellen und den Amerikanern zu gesunden Ansichten darüber zu verhelfen, als irgend ein anderer Schriftsteller im Lande. Seine Anhänglichkeit an die „Nation“ war nicht minder groß als seine Sorgfalt, den guten Ruf derselben hochzuhalten. Ihre bekannte Genauigkeit inspirirte auch ihn stets bei seinen anonymen Beiträgen und ein Irrthum in irgend einem Theile des Blattes schmerzte ihn, als ob es sein eigener gewesen wäre. Daß seine Grundsätze mit denen der „Nation“ übereinstimmlen, war ein Glück für dieselbe, denn er konnte sich nie dazu entschließen, selbst über literarische Dinge für ein Blatt zu schreiben, dessen Principien den seinigen entgegengesetzt waren. Vom Jahre 1858 bis 1863 lebte Herr Heilprin in Brooklyn in enger Verbindung mit den verbannten Angehörigen der Kossuthischen Familie. Die folgenden zwei Jahre brachte er in Washington zu, wo er den Wechselfällen des Krieges mit dem intensivsten Interesse folgte und sich mit dessen Details in einer Weise vertraut machte, die ihm späterhin bei der Revision der Encyclopädie von unschätzbarem Werth war. Die Wiederherstellung der politischen Freiheit Ungarns, mit der sich Kossuth nicht zufrieden gab, war für ihn eine Quelle freudiger Hoffnung. Franz Deak, der die neue Lage der Dinge in Oesterreich-Ungarn herbeigeführt! hatte, blieb immer sein Ideal eines Staatsmannes. Wäre er nach Ungarn zurückgekehrt, wie so viele seiner exilirten Landsleute nach dem Jahre 1867 thaten, so hätte er ohne Zweifel eine hervorragende Rolle in der politischen Geschichte des nunmehr vereinten Reiches gespielt. Aber wenn Ungarn sein erstes Adoptiv-Vaterland war, so war Amerika sein zweites, und sein Wirkungskreis hier war nunmehr ein so geordneter und glücklicher geworden, daß er ihn nicht wieder mit einem andern vertauschen wollte. (Schluß folgt.) Letzte Zeitungsnachrichten. Berlin, 10. Januar. (Privatmitth.) Im Mittelpunkte der Verhandlungen, welche der Centralausschuß des Rabbiner- Verbandes in Deutschland beschäftigten (s. vor. Nummer), standen vornehmlich zwei Fragen, welche der nächsten Verbandsversammlung unterbreitet werden sollten. Zunächst: „In welcher Weise läßt sich Fürsorge treffen für dienstunfähige Verbandsmitglieder, wie für Wittwen und Waisen der Mitglieder?" Denn der große Nothstand, der in dieser Hinsicht besteht, liege offen zu Tage und erheische dringend die thatkräftige Theilnahme des Verbandes. Nach eingehender Berathung über die Mittel und Wege, welche am geeignetsten dazu erscheinen, wurde eine Vorlage an den Rabbiner-Verband beschlossen behufs Gründung einer Pensionskasse für dienstunfähige Rabbiner, sowie einer Rabbinerwittwen- und Waisen-Unterstützungskasse, sei es in selbstständiger Weise oder durch Anlehnung an ein bereits bestehendes Institut. Hieran knüpfte sich nothwendig die zweite Frage: „Was kann geschehen, um die Stellung des Rabbiners in der Gemeinde zu einer würdigeren und gesicherteren zu gestalten, damit dadurch auch das von ihm vertretene Lehramt nach außen wie nach innen gehoben wirde?" Ein geradezu erschreckendes Bild wurde an dieser Stelle von der Unsicherheit der Contraktsverhältnisse des Rabbiners in vielen Gemeinden entrollt und auf die schweren realen und idealen Uebelstände hingewiesen, welche sich in Folge dessen mit der Thätigkeit des betreffenden Rabbiners und mit der Würde des Rabbinersiandes überhaupt verbinden. Auch diese Materie wird in einer Vorlage beleuchtet und dem Rabbinertage zur Beschlußfassung überwiesen werden. Im Rückblicke alsdann auf die Beschlüsse der Breslauer Rabbiner-Versammlung im Juli 1887 wurden die Rabbiner bezeichnet, welche sich zur Mitarbeit an einer Talmud- Encyclopäbie bereit erklärt haben, und beschlossen, sich mit Materialien zu begnügen und den Mitarbeitern zu überlassen, ob sie nach Themen oder Traktaten arbeiten wollen. Zur Ueberwachung der Arbeit und deren Veröffentlichung wurde eine Commission eingesetzt. — Betreffs der „Jugendschriften" wird das Anerbieten angenommen, das „Familienblatt" der „Israelitischen Wochenschrift" zu diesem Zwecke zu benutzen und damit am 1. April d. I. zu beginnen. Die zur Finaneiirung des Unternehmens geforderte Garantie wird bewilligt. Von Werth ist der Beschluß, daß behufs Approbation des Schächters ein in deutscher Sprache abgefaßtes Zeugniß eingeführt werden solle, dessen sich die Rabbiner des Verbandes zu bedienen haben. — Ein hierauf eiugebrachter Antrag, „betreffs der Befreiung der Rabbiner von Communalfteuer Schritte zu thun", führte zu einem ausschlaggebenden Beschlüsse und wird darüber später auf Grund hinreichenden Materials, das inzwischen gesammelt werden soll, mit größerem Nachdruck verhandelt werden. Zu einer eingehenden und von sorgfältiger Beleuchtung des Für und Wider durchzogenen Discussion führte jedoch ein Antrag, betreffend „Aufhebung der bisherigen Praxis, religiöse Streitfragen nicht zu discutiren." Unter Ablehnung verschiedener Vermittelungsvorschläge wird ein Zusatz zu §. 16 der Statuten mit folgendem Wortlaut einstimmig angenommen: „Fragen, welche religiöse Differenzpunkte betreffen, dürfen nur nach vorheriger Genehmigung des Central-Ausschusses auf die Tagesordnung der Verbandstage gebracht werden." Den Schluß der Verhandlungen bildet der Antrag „auf den Verbandstagen Vorträge über die religiösen und sittlichen Zustände in den deutschen Gemeinden zuzutassen," der angenommen wird.