Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 49 (6.12.1888)
- Date
- 1888-12-06
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine Zeitung des Iudmthums. Ein parteiisches Organ siir alles Wische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Durch Buchhandel oder Post bezogen Preis Vierteljahr!. 3 M., direct von der Expedition in Leipzig unter Streifband 3,50 M. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson in Dann. Expedition: Leipzig, Kospttnkjlraße 2. In redactionellen Angelegenheiten wende man sich an vr. Philippson in Bonn direct, in allen übrigen an die Verlagshandlung. Beilagen (Gebühr 12 M.) sind gleichfalls an letztere einzusenden. 52. Jahrgang. Leipzig, den 6. Dezember 1888. Nr. 49. lirKsU. Leitende Artikel: Einige Charakterziige vom Tage. X. — Die israelitische Bibelanstalt. — Bilder aus dem Leben des Volkes Israel. — Die Pariser Juden. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Bonn, Berlin, Breslau. — Oesterreich-Ungarn: Wien, Brünn. — Frankreich: Paris. — Türkei: Konstantinopel. — Bonn: Notizen. — Feuilleton: Aus den Erinnerungen eines Arztes. II. — Eine Reminiscenz. — Vermischtes. SLeittviba & rt'l ücl. Bonn, 2. December. Einige Charakterzüge vom Tage. X. Es bleibt immer bemerkenswerth, daß in der ganzen Geschichte des Volkes Israel die Verfassungsfragen in friedlichster Weise gelöst und niemals Ursache innerer erschütternder Kämpfe wurden. So glich das ganze Versassungsleben dieses Volkes einem ruhigen Strome, der befruchtend durch das Land fließt, ohne jemals sein Bett zu übersteigen und Verwüstungen anzurichten. Im Gesetze, das eine republikanische Verfassung aufstellte, mit einem Präsidenten, der weltlich sein oder auch die Hohepriesterwürde mit sich vereinigen konnte, war es dem Volke frei gestellt, nach seinen Wünschen, d. i. nach seinen jeweiligen Bedürfnissen einen König zu wählen, dessen Macht jedoch durch das Gesetz und dessen strenge Einhaltung beschränkt sein, sollte (5. Mos. 17, 14). In der That ging die 400jährige Richterperiode aufs Friedlichste in die Monarchie über, und selbst Samuel, der theoretisch an der Republik hielt, gab seine Bedenken vor dem Willen des Volkes auf und salbte Saul und David zuj Königen. Auch der Uebergang von der Dynastie Sauls zu der Davids brachte keinen Bürgerkrieg zu Wege und nach dem Tode Jsboseths huldigten die 11 Stämme David ohne Zögern. Der Abfall der Zehn Stämme und deren Eonstituirung zu einem eigenen Staate bewirkte nur einen kurzen Kampf, und wenn später zwischen den Reichen Israel und Juda Kriege vorkamen, so waren dies solche von Nachbarstaaten, wie sie mit anderen Benachbarten auch stattfanden. Selbst der häufige Wechsel der Königsfamilien im Reiche Israel befaßte nur die Persönlichkeiten ohne Verfassungsänderung. Im Reiche Juda wurde der einzige Usurpationsversuch der Athalja bald unterdrückt und die legitime Herrschaft wieder hergestellt. Auch nach dem Exil ging die republikanische Verfassung in friedlichster Weise zur Monarchie der Hasmonäer über, und das Sanhedrin bewahrte neben dem Könige seine Stellung. Diese Erscheinung war wohl eine einzige in der Geschichte der Völker. Ihr gegenüber lehrt die Geschichte, daß die Verfassungsfrage für die Völker stets eine sehr schwierige war und zu erschütternden, oft zu Zersetzung und Auflösung führenden Kämpfen gereichte. Wenn wir im alten Egypten und in Indien in der geschichtlichen Zeit eine feste monarchische Verfassung neben dem mächtigen Einflüsse der Priester, eine Gleichstellung der Krieger¬ und Priesterkaste mit fester anderweitiger Kastenordnung finden, so laßt sich doch mit Gewißheit voraussetzen, daß dieser Krystallisation der gesellschaftlichen Ordnung schwere Kämpfe und eine lange Entwickelung vorangegangen seien, bevor diese Gestaltung der Dinge erreicht worden. Wir wissen von diesen nichts, denn alle egyptischen Momente mit ihren Inschriften athmen nur den niedrigsten Servilismus, die Vergötterung und Selbstvergötterung der Könige, mögen diese gut oder schlecht regiert und hunderttausende von Menschenleben ihren ehrgeizigen Kriegen und Prachtbauten geopfert 49