Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 48 (29.11.1888)
- Date
- 1888-11-29
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Zeitung tkUMS. Ein unparteiisches Drgan für alles jüdische Jiitc^e. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Durch Buchhandel oder Post bezogen Preis Vierteljahr!. 3 M., direct von der Expedition in Leipzig unter Streifband 3,50 M. Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Ahilippson in Honn. Expedition: Leipzig, Kospitakstraße 2. In re "len Angelegenheiten wende in. n vr. Philippson in Bonn dire. '"en übrigen an bte Verlagshano. a Silagen (Gebühr 12 M.) sind an letztere einz. 52. Jahrgang. Leipzig, den 29. November 1888. Nr. 4% Inhalt. Leitende Artikel: Einige Charakterzüge vom Tage. IX. — Politische Briefe aus Oesterreich — Spanien. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Breslau, Leipzig, Königsberg, Herford, Duisburg, Witten, Liegnitz. — Oesterreich-Ungarn: Wien, Pest.— Frankreich: Paris. — Großbrirannien: London. — Rumänien: Bukarest. — Aegypten: Alexandrien.— Bonn: Notizen. — Feuilleton: Moritz Scharf. — Aus den Erinnerungen eines Arztes. — Auch ein Prozeß. Bonn, 25. November. Einige Charakleyüge vom Tage. IX. Eine besonders hervortretende Eigenthümlichkeit unserer Zeit besteht in dem immer wiederholten Rufe: „Revision!" — Wenn ein berühmter Rechtsgelehrter ihr die Befähigung oder den Beruf zur Gesetzgebung abgesprochen hat, so wurde er durch die Thatsachen widerlegt. Denn die Stromfluth der Gesetzgebung ergießt in den größten wie kleinsten Staaten unaufhörlich ihre Gewässer. Seit mehreren Jahrhunderten in England, seit einem Jahrhundert in Frankreich, etwas länger in den Bereinigten Staaten, seit 1847 in Preußen, seit 1867 in Oesterreich-Ungarn und in den meisten europäischen Staaten versammeln sich jährlich die Volksvertreter, nebenbei auch die Provinzial-Landtage, Generalsthe, Kreistage rc. und votiren Gesetze, Reglements und Vorschriften aller Art. Aber auch in Rußland folgen un rterbrochen Ukase und Ministerialdecrete, so da^' auch das russische Gesetzbuch ins Ungeheuerliche anschwn.t. Eine Ausnahme machen nur die Muhammedanischc?. Staaten, denn in diesen soll der Koran als alleinige Gesetzesquelle und neben ihm die Willkür des Sultans, der Vezire, Pascha's, Waly's, Kadi's aufrecht erhalten bleiben. Hatti Scheriffs und Jraden gehören deshalb zu den Seltenheiten. Eine ähnliche Erscheinung hatte man nur unter den römischen Cäsaren, wofür der Codex Tkeodosianus und Codex Justinianeus hinlänglich Zeugniß geben. — Aber sobald ein Gesetz, von welcher Bedeutung auch der Gegenstand sei, promulgirt worden, erhebt sich der Ruf nach — Revision. Dies ist selbst das Schicksal der Verfassungen. Man denke an die Verfassungen Frankreichs von 1790 und 1792, die Directorial- und Consularverfassuug, die des ersten Kaiserreichs, die Charte von 1814 und 1830, die republikanische von 1818, die des zweiten Kaiserreichs und die republikanische von 1875, und dieser letzteren steht schon jetzt wieder eine Revision bevor, nach der alle Welt in Frankreich ruft und welche die Regierung selbst soeben eingeleitet hat. Sie soll eben immer radicaler werden, bis zur Zersetzung der ganzen staatlichen Institution; der Senat soll abgeschafft, der Präsident beseitigt, die Volksabstimmung souverain werden. Allerdings besteht letzteres schon in der Schweiz, die jedoch nur ein kleiner Staat mit immer noch eine gewisse Selbständigkeit besitzenden Cantonen ist. Wie aber in einem Staate von 38 Millionen Seelen imperative Mandate und Volksabstimmung über jedes bedeutende Gesetz! Aber auch in kleineren ^iwten steht die Revision der Verfassung auf der Tagesor.nr .g, wie jüngst in Holland und jetzt in Württemberg. Doch diese Revisionslüst trifft auch alle anderen Gesetze. Kaum fh'3 das deutsche Strafgesetzbuch, die Proeeßordnung, die Gewerbeordnung, das Hypothekenrecht, das Unfallgesetz rc. promulgirt, so erheben sich von allen Seiten Stimmen, welche eine Revision verlangen und die Nothwendigkeit derselben nachznweisen sich bemühen. — Man wird nach den Ursachen 48