Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 38 (20.9.1888)
- Date
- 1888-09-20
- Page
- Seite 607 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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607 ich nicht unerwähnt gelassen habe, durch welche nützliche Dienste Sie sich in Ihrem zeitherigen Berhältniß ausgezeichnet haben. Das königliche Kricgsministerium hat mich hierauf benachrichtigt, daß Se. Majestät der König allerhöchst sich nicht bewogen gefunden haben, in der Sache eine besondere Entscheidung zu erlheilen, und zwar in der Voraussetzung, daß Sie durch Ihre Bildung, Stellung und religiöse Ueberzeugung wohl bereits diejenige Annäherung an das Christenthum gefunden haben, welche Sie dazu bewegen würde, durch förmlichen Nebertritt zur christlichen Religion zugleich jeden Anstoß zu Ihrer ferneren Beförderung aus dem Wege zu räumen. Ich setze Sie von vorstehender Aeußerung mit dem Anheimstellen in Kenntniß, Mir zu seiner Zeit von dem Ergebniß Ihrer hierauf bezughabenden Entschließung Mittheilung machen zu wollen, gez. August." ... So deutlich und verlockend der Wink auch war, trug Burg dennoch keinen Augenblick Bedenken, bei seinem Glauben zu verharren. Offen und entschieden lehnte er es ab, ihn nur wegen der Aussicht auf Beförderung zu wechseln. In demselben Jahre 1830 erschien dann noch ein zweites wichtiges Werk: „Das architektonische Zeichnen". Auch diesmal war der Beifall so allgemein, daß König Friedrich Wilhelm III. nicht umhin konnte, dem Verfasser seine Anerkennung zu zollen. Als «Prinz August wiederholt Veranlassung nahm, Burgs Beförderung zum Hauptmann anzuregen, erging vom Monarchen folgende charakteristische Cabinetsordre: „Ich kann auf Euer Königlichen Hoheit Bericht vom 1. d. M. den bei der Artillerie- und Ingenieurschule als Lehrer stehenden Premierlieutenant Burg von der ersten Artillerie-Brigade nicht zum Hauptmann von der Armee ernennen und verspreche mir von seiner geistigen Ausbildung, er werde noch zur Erkenntniß der Wahrheit und des Heils des christlichen Glaubens gelangen. Seinen nützlichen Diensten lasse ich gern Gerechtigkeit widerfahren und für die Bearbeitung seiner Lehrbücher mögen Eure Königliche Hoheit ihm die beiliegenden fünfzig Thaler in Gold als Gratification zustellcn lassen. Berlin, 6. December 1830. Gez. Friedrich Wilhelm." Aber schließlich konnte der Monarch doch nicht umhin, ihm die solange vorenthaltene Beförderung zum Hauptmann zü Theil werden zu lassen. Sie erfolgte zwei Jahre später, im November 1832, auf nochmalige Anregung des Prinzen August und zur großen Freude desselben. Nach fünfnndzwanzigjähriger Dienstzeit erhielt Burg das goldene Dienstauszeichnungskreuz, und bald nach dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms IV., im Jahre 1841, den rothen Adlerorden. Im März 1847 zum Major befördert, hat er dann noch bis zum Jahre 1853 erfolgreich in seinem Beruf gewirkt. Er starb den 26. Aug. 1853 als eines der ersten Opfer der eben ausbrechenden Cholera, und wurde unter allgemeiner Theilnahme der Bevölkerung Berlins, zumal aber seiner Vorgesetzten und Kameraden, auf dem alten jüdischen Friedhof vor dem Schönhauser Thor beerdigt. Vermischtes. Die Grammatik in der Synagoge. Köln, 28. Aug. In einer Synagoge des Kölner Bezirkes befand sich über einem Opferstock die Aufschrift: „Für Armen". Dieser grammatikalische Schnitzer war einem Gemeindemitglied ein Dorn im Auge und in einem stillen Augenblicke faßte er sich ein Herz und kratzte das „n" aus. Doch das Auge des Gesetzes wacht und „Was man nicht sonst bestrafen kann, Sieht man als groben Unfug an." Der Attentäter und Vernichter des „n" ward wegen groben Unfugs vor die Schöffen in Kerpen gestellt, und richtig erkannten die Herren auch auf eine Mark Strafe und die Kosten. Der Verurtheilte appellirte an die Kölner Strafkammer. Diese aber erwog, daß von Unfug keine Rede sein könne. Die Entfernung des „n" könne im Allgemeinen wohl als eine Sachbeschädigung angesehen werden, in diesem speciellen Falle sei es aber nur eine „ Sachverbesserung" und deshalb sei auf Freisprechung zu erkennen. Ein Fest in Marokko. Im ersten Monatsbulletin der VN. univ. isr. wird Folgendes mitgetheilt: Die marokkanischen Juden haben ein merkwürdiges Fest, das sie Purim de los Christianos nennen und am 2. Elul feiern. Dieses Fest besteht zum Gedächtnisse der Schlacht der drei Könige oder von Alcazar Kebir im Jahre 1578. Don Sebastian, König von Portugal, hatte beschlossen, alle Ungläubigen auszurotten, und sich Afrikas zu bemächtigen, aber er fiel in der Schlacht, und die Israeliten, welche große Gefahr gelaufen waren, beschlossen, einen so denkwürdigen Tag zu feiern. In Tetuan wird das Purim de tos Christianos streng beobachtet, man schließt die Läden und Schulen, man vertheilt viele Almosen und geht aus den Friedhof zu beten. In Tanger, wo man ebenfalls dies Ereigniß feiert, nennt man es Purim de los Lombas. (Man sieht, die Inden bewahren die Erinnerung an große Ereignisse viel sorgfältiger als viele andere civilisirte Nationen.)