Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 27 (5.7.1888)
- Date
- 1888-07-05
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine Zeitung des Iudenthums. Ein unparteiisches Organ siir alles Wische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Durch Buchhandel oder Post bezogen Preis vierteltährl. 3 M., direct von der Expedition in Leipzig unter Streifband 3,50 M. Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Khilippson in Dann. Expedition: Leipzig, Kospitakftratze 2. In redactionellen Angelegenheiten wende man sich an Dr. Philippson in Bonn direct, in allen übrigen an die Verlagshandlung. Beilagen (Gebühr 12 M.) sind gleichfalls an letztere einzusenden. 52. Jahrgang. Leipzig, den 5. Juli 1888. Nr. 27. Juhalt. Leitende Artikel: Der Kaiser und König Wilhelm II. — Losungsworte. — Das Gesetz zur Regelung der jüdischen Religionsgenossenschaft. — Bericht des Arbeit»-Nachweisungs-Bureau der Vereinigten jüdischen Wohlthärigkeits-Gesellschaften der Stadt New- Aork, für das Geschäftsjahr 1887. — Literarischer Wochenbericht. —Zeitungsnachrichten: Deutschland: Bonn, Berlin, Leipzig, Breslau, Karlsruhe. — Oesterreich-Ungarn: Wien, Pest. — Frankreich: Parts. — Nord-Amerika: New-Uork. — Bonn: Notizen. — Feuilleton: Ernst Renans Persönlichkeit. üci'tc'nic Bonn, 26. Juni. Del Kaiser und König Wilhelm II. In fünf Kundgebungen hat der neue deutsche Kaiser und König von Preußen das Programm für seine Regierung aufgestellt: Die Ansprache an die Armee, an die Marine, an das Volk, in welcher letzteren er gelobte, „ein milder und gerechter König" zu sein, in der Thronrede zur Eröffnung des deutschen Reichstages und endlich in der Thronrede zur Eröffnung des preußischen Landtages. Nachdem er in der letzteren mit warmen Worten des Heimgegangenen Vaters gedacht, so wie der „öffentlichen Urkunden, welche sein politisches Vermächtniß darstellen" und als seinen Entschluß ausgesprochen, „ihm auf diesem Wege zu folgen", legte der König den Eid ans die Verfassung ab. Im weiteren Verlaufe sagte er: „Dem Borbilde meiner erhabenen Anherren folgend, werde Ich es jeder Zeit als eine Pflicht erachten, allen Religionsbekenntnissen in Meinem Lande bei per freien Ausübung ihres Glaubens Meinen Königlichen Schutz angedeihen zu lassen." Wir können diesem königlichen Worte nur unser volles Vertrauen entgegenbringen und darin die Zusicherung erkennen, daß auch das Religionsbekenntniß der Juden, wo es nöthig wäre, den königlichen Schutz finden werde. Wir geben uns der Hoffnung hin, daß hiermit jene Besorgniß zerstreut ist, welche von gewisser Seite her uns eingeflößt worden. Man wird einwenden, daß dieser Ausspruch nur das enthalte, was schon die Verfassung verbürgt, auf welche der König soeben den Eid abgelegt. Allein eine Verfassung ist Veränderungen zugänglich, wie dies auch die preußische Verfassung erfahren hat, und man erinnere sich, wie 1856 die Kreuzzeitungs» Partei den Versuch gemacht, die Verfassung zum Nachtheil der Juden zu verändern, einen Versuch, welcher vollständig scheiterte. Aber ein königliches Wort, feierlich bei dem Antritt der Regierung ausgesprochen, hat eine bindende Kraft, an der nicht gedeutelt werden darf. In dem königlichen Ausspruch ist das vielgedeutete Wort „Confession" vermieden und der deutsche Ausdruck „alle Religionsbekenntnisse" ist über jeden Zweifel erhaben. Eine extreme Spitzfindigkeit hat darin etwas ausspüren wollen, daß der König von der freien Ausübung der Religion gesprochen, nicht aber von den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechten. Wir halten dies für unzutreffend. Denn, wenn die Gleichstellung vor dem Gesetze hinsichtlich der Anhänger eines bestimmten Religionsbekenntnisses angetastet würde, so wäre dies eine Religionsverfolgung, also das Gegentheil vom „Schutze aller Religionsbekenntnisse." Fern also von uns solches künstliches Suchen, sondern die volle Zuversicht, daß das königliche Wort auch ausgeführt werde. _ Bonn, den 1. Juli. Losungsworte. Frisch auf! Unverzagt! Ueberzeugungstreu! Charakterfest! Dies sind freilich keine Schlagwörter unsrer Zeit, aber sie müssen unsre Losung sein, unsre Devise, denn ihrer sind wir 27