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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-04-12 · Heft 15 (12.4.1888) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 15 (12.4.1888)
Date
1888-04-12
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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'y'AtSifi ) J 'gÜfgenutne Zeitung des Hudenthums. Ein mivartciischcs Orzan sür alles jüdische Jntereffc. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Preis vierteljährig 3 Mark. Abonnement in Deutschland (Postzeitungsliste Nr. 115) und Oesterreich bei allen Postämtern, außerdem durch den Buchhandel. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philipps«» in Bonn. GZepeöition: Leipzig, Woßptah 17 In redactionellen Angelegenheiten wende man sich an vr. Philippson in Bonn direct, in allen übrigen an die Verlagshandlung. Beilagen (Gebühr 12 M.) sind gleichfalls an letztere einzusenden. 52. Jahrgang. Leipzig, den 12. April 1888. Nr. 15. Iahölt, Leitende Artikel: Schlagwörter unserer Zeit. III. — Die Verfassung des Volkes Israel. — Literarischer Wochenbericht. -- Zeitnugsnachrichten: Deutschland: Bonn, Berlin, Hamburg, Bielefeld, Oppeln. — Frankreich: Paris. — Italien: «om. — Großbritannien: London. — Türkei: Smyrna. — Nordamerika: London. — Bonn: Notizen. — Wien: Historische Notiz. — Feuilleton: Aus der Praxis. -- Letzte Zeitungsnachrichten: Berlin, Breslau, Wien, Paris. Clzti&ef. Bonn, den 8. April. Lchlagwörter unserer Zeit. in. Vererbung! Dies ist ein Schlagwort, das uns gegenwärtig von allen Seiten und bei allen Gelegenheiten entgegentönt. Seit uralter Zeit hat man beobachtet, daß Kinder den Eltern in ihrer leiblichen Erscheinung und dann auch wieder in ihren geistigen Anlagen bisweilen recht ähnlich sind, daß man auch unter Geschwistern ähnliche Züge findet, an welchen man sie alsbald zn erkennen vermag. Ans diese Beobachtungen gestützt, hat die Hypothese sich des Gegenstandes bemächtigt und nach ihrer Weise jene übertrieben, anfgebanscht und verallgemeinert, daß gegenwärtig jede Generation nur ein Abklatsch der vorangegangenen oder der vorvorangegangenen sei, Sohn oder Enkel, Tochter oder Enkelin nichts als eine Wiederholung des Vaters oder der Mutter, des Großvaters oder der Großmutter oder auch des Onkels oder der Tante vorstelle. Man geht aber noch weiter. Wenn man in einem höher organisirten Wesen einige Eigenschaften oder Beschaffenheiten findet, die auch in einem niederer» vorhanden sind, so stammt kraft der Vererbung das Höhere von dem Niederen ab, wie z. B. der Mensch vom Affen. Ja, eine Zahl von Criminaltheoretikern geht so weit, das Verbrechen, die Neigung znm Verbrechen für eine durchaus ererbte Anlage auszugeben, so daß der Verbrecher seine That nicht als einen Act der Willensfreiheit, sondern unter dem Drucke einer Naturnothwendigkeit vollbringe, folglich auch nicht dafür verantwortlich, nicht straffällig sein könnte. Wir haben erst jüngst hierüber berichtet und die Lehrer dieser desperaten Theorie namhaft gemacht. Sie enthält eine Umwälzung der gesellschaftlichen Ordnung, eine Leugnung des sittlichen Wesens des Menschen, von welcher es fraglich ist, ob sie nicht ärger und verderblicher sei als die socialdemokratische. Man muß also diesem Schlagwort direct auf den Leib rücken, da es alle sittlichen Bande, alle Pflicht und alles Recht aufzulöscn droht. — Zuerst begrifflich. Alles Vererbte muß einmal erworben sein; also jede vererbte Eigenschaft muß einmal angeschafft, angeeignet tvorden sein; denn sonst müßte sie angeschaffen, dem Organismus dieser Gattung oder Speckes eingeschaffen gewesen sein, was ja die Vererbungstheoretiker leugnen müssen. Auch müssen sie zngeben, das; diese vererbten Eigenschaften nicht ganz dieselben bleiben, sondern sich entwickeln, in der Entwickelung sich verändern, denn nach ihrer eigenen Ansicht waren ja die Wesen nicht so wie sie jetzt sind, sondern haben sich ihre unterscheidenden Merkmale oder Eigenschaften erst nach und nach ausgebildet. Hiernach bildet aber die Vererbung nur ein, sogar etwas secnndäres Moment, und jedes Wesen bewegt sich innerhalb dreier Sphären, der des Erwerbens, der der Entwickelung und dann erst der der Vereibung. Ist dies aber der Fall, so hört auch die Naturnothwendigkeit der Vererbung ans, da diese von dem Erwerben und der Entwickelung abhängig ist, und man in jedem einzelnen Falle unter» scheiden müßte, wenn man es könnte, was von den Eigen- 15

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