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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-03-22 · Heft 12 (22.3.1888) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 12 (22.3.1888)
Date
1888-03-22
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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\r Mtlgemeine Zeitung des Iudmthums Ein m-attkiisches Orgm für alles jüdische Interesse. 4- Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Preis vierteljährig 3 Mark. Abonnement in Deutschland (Postzeitungsliste Nr. 115) und Oesterreich bei allen Postämtern, außerdem durch den Buchhandel. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Wlippson in Bonn. Gsrpeöition: Leipzig, Wotzptcrh 17. In redactionellen Angelegenheiten wende man sich an vr.'Philippson in Bonn direct, in allen übrigen an die VerlagShaudlung. Beilagen (Gebühr 12 M.) sind gleichfalls an letztere einzusenden. 52. Jahrgang. Leipzig, den 22. März 1888. Nr. 12. lodsU. Leitende Artikel: Der Erlaß des Kaisers und Königs Friedrich III. — Welche Zerstreuung! — Wohlthätigc Werke. II. — Das deutsche Synagogenlied im jüdischen Cultus. —Zur Vorbildung künftiger Theologen.— Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Göttingen. — Oesterrreich-Ung arn: Wien, Duna-Szerdahely. — Frankreich: Paris. — Rußland: Charkow. — Ma - voffo: Tanger. — Bonn: Notizen. — Feuilleton: Aus der Praxis. — Fürstin Natalie Gortschakoff-Uwaroff. — Vermischtes. GUlißcf. Bonn, den 18. März. Der Erlaß -es Kaisers und Königs Friedrich III. Am Tage nach seiner Ankunft in Charlottenburg, am 12. März, richtete der Kaiser und König Friedrich III. eine kanzler Fürsten Bismarck. In dem letzterer! setzt der neue Monarch die Grundsätze und Gesichtspunkte dar, nach welchen seine Regierung geleitet werden soll. Welcher humane, staats weise und feste Geist durchweht dieses hockiwichttge Schriftstück. das für alle Zeit eine geschichtliche Bedeutung haben wird! Die darin ausgesprochenen Grund'ätze bilden eiÄ Ganzes, wohlgefügt, wo Glied an Glied sich harmonisch jan einander schließt, keines fehlen dürfte, keines überflüssig ist. Doch heben wir folgenden Passus als besonders wichtig hervor: „Ich bin entschlossen, im Reiche und in Preußen die Regierung in gewissenhafter Beobachtung der Bestimmungen von Reichs- und Landesverfassung zu führen. Dieselben sind von meinen Vorfahren auf dem Throne in weiser Erkenntniß der unabweisbaren Bedürfnisse und zu lösenden schwierigen Aufgaben des gesellschaftlichen und staatlichen Lebens begründet worden und müssen allseitig geachtet werden, um ihre Kraft und segensreiche Wirksamkeit bethätigen zu können. Ich will, daß der seit Jahrhunderten in meinem Hause heilig gehaltene Grundsatz religiöser Duldung auch ferner meine Unterthanen, welcher Religionsgemeinschaft und welchem Bekenntnisse sie auch angehören, zum Schutze gereiche. Ein jeglicher unter ihnen steht meinem Herzen gleich nahe — haben doch alle gleichmäßig in den Tagen der Gefahr ihre volle Hingebung bewährt!" Diese Worte bedürfen keiner Erklärung. Sic weisen den Dämon der Unduldsamkeit, der Verfolgung, sei es unter dem Vorwände der Religiou oder der Ra§e, weit und ent- Sie machen die Hoffnungen der Feinde der Gleichberechtigung für die Regierung Friedrich III. zu Schanden! Hier ist von keiner „Confessiou" die Rede, hinter welcher man die Parität nur für die beiden Kirchen versteckt — „welcher Religionsgemeinschaft und welchem Bekenntniß sie auch angehören" — dies ist klar und unbedingt. Hoch Friedrich III.! Welche Zerstreuung'. Wir haben in vor. Nr. erwähnt, daß der Deutsch-Israelitische Gemeindebnnd einen neuen Jahrgang seines statistischen Jahrbuches über die jüdischen Gemeinden im deutschen Reiche ausgegeben hat. Das Streben, die möglich größte Genauigkeit, dieses Erforderniß jeder statistischen Arbeit, zu erreichen, ist in diesem Jahrbuch nicht zu verkennen. Da das Bureau des D.-J. G.-B. hierbei von den betr. Beamten der Gemeinden abhängig ist, diese aber auch nicht immer, namentlich in den großen Genieinden, im Stande sind, völlig genaue Zahlen zu ermitteln, so muß man bisweilen mit 12 Ansprache „An mein Volk" und einen Erlaß an den Reichsschieden zurück!

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