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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-03-08 · Heft 10 (8.3.1888) · p. Seite 158

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 10 (8.3.1888)
Date
1888-03-08
Page
Seite 158 (sequence 14)
Language
German
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158 schrift bezeichnet das Grab des dahingeschiedenen ersten! Lehrers.*) Die nächste Sorge war nun, einen jüdischen Friedhof zu errichten und wurde zu diesem Zwecke ein Platz neben dem Preußenfriedhofe im Ausmaße von 200 Quadrat-Klafter angekauft. Nachdem jedoch einige Kinder daselbst bestattet wurden, zeigte sich der Platz als höchst unpractisch. Nicht nur. daß er eine halbe Stunde von der Stadt entfernt ist, führte auch kein gebahnter Weg zu demselben. Zur selben Zeit sollte ein Feld, im Besitze des damaligen Horner Bürgermeisters Riederich, verkauft werden. Auf diesem Grundstücke war, wie bereits erwähnt, ein alter Friedhof und neben demselben die Pfarrkirche als Hauptkirche, „die Riedenburg" genannt (diesen Namen trägt noch heute das Grundstück eingetragen im Grundbuche St. Marein, Fol. 70, p. 1662). Dieses Grundstück, 1096 Quadrat-Klafter groß, wurde am 22. Jänner 1873 um fl. 325 angekauft und zum jüdischen Gottesacker bestimmt. Der Platz eignete sich um so mehr zu dem Zwecke, da er von Alters her noch mit einer Mauer umgeben, die allerdings an einzelnen Stellen schadhaft war, und zwar wurden zunächst 747 Quadrat Klafter für den Friedhof eingezäumt; 349 Quadrat-Klafter werden als Ackerfelder benutzt. Nun sollte der frühere Friedhof geschlossen werden (das Grundstück wurde von dem früheren Eigenthümer zurückgekauft und der Ort, wo die Kinder begraben lagen, eingeplankt); aber die Stadtgemeinde Horn recurrirte gegen den Ankauf des neuen Friedhofplatzes, weil sich eben früher auf diesem Platze die Kirche und der katholische Friedhof befanden. Doch wurde dieser Recurs zurückgewiesen. Hierauf wurde 1878 zur Erbauung einer Leichenkammer und zur Ausbesserung der alten schadhaften Mauern 1880 geschritten, welche durch Baumeister Bernhofer mit einem Kostenaufwande für die Leichenkammer von fl. 504,09 und für die Mauer von fl. 178 ausgeführt wurden. Diese Kosten wurden theils von der Cultusgemeinde, die sich inzwischen gebildet hatte, theils durch ein Anlehen, das bis zum Jahre 1887 abbezahlt wurde, theils durch freiwillige Spenden aufgebracht. Im Jahre 1873 beschloß die Betgenossenschaft sich zu einer Cultusgemeinde zu constituiren. Aus diesem Anlasse wurden alle Israeliten im politischen Bezirke Horn, welche sich inzwischen angesiedelt hatten, die bei 50 Familien zählten, eingeladen, beizutreten. Die Statuten wurden im Sinne der Statuten der Wiener israel. Cultusgemeinde verfaßt, deren Annahme in der gemeinsamen Sitzung beschlossen und von Seite der Statthalterei am 20. Jänner 1874, Zl. 1361 genehmigt. Cs traten jedoch außer den Mitgliedern, welche der Betgenossenschaft angehört hatten, nur wenig neue Mitglieder *) Auf diesem Friedhofe ruhen auch mehrere jüdische Glaubensb rüder aus Preußen, welche aber in Massengräbern beerdigt liegen. der neu entstandenen Cultusgemeinde bei u. zw. geschah dies aus dem Grunde, weil sie nach wie vor bei der alten Heimathgemeinde, bei welcher sie zuständig waren, Steuern zahlten. Im Ganzen bestand die neue Cultusgemeinde aus 21 Mitgliedern. Mit der Errichtung der Cultusgemeinde begann auch 1874 die Führung der Geburts-, Trauungs- und Sterbebücher (und war das eine Bedingung der Statthalterei, als sie die Statuten genehmigte). Da kein definitiv angestellter Rabbiner vorhanden war, so wurde mit der Führung der Matriken der damalige Cultusvorsteher-Stellvertreter, Herr Samuel Pollatschek, betraut und von der Behörde als solcher beeidet, der sie auch bis heute führt. Die Erwartung, daß nach Constituirung der Cultusgemeinde denn doch die meisten Israeliten im Bezirke sich der Gemeinde in Horn anschließen werden, hat sich jedoch aus dem obenangeführten Grunde (der Steuerleistung) nicht erfüllt und steht jedem das Recht zu, sich irgend einer beliebigen Cultusgemeinde anzuschließen, so daß in einem und demselben Orte Israeliten seßhaft sind, die verschiedenen Cultusgemeinden angehören. Man suchte hierauf den § 2 der Statuten, nach welchem nur jene Israeliten nach Horn zuständig sind, welche bei Errichtung der Cultusgemeinde derselben beigetreten oder künftig beitreten werden, dahin abzuändern, daß alle im politischen Bezirke Horn wohnhaften Israeliten der Gemeinde in Horn angehören müssen. Die Statthalterei jedoch entschied, daß, um diese Ordnung rechtsgültig herbeizuführen, alle Israeliten im politischen Bezirke zu einer Generalversammlung einberufen werden müssen, welcher die Entscheidung darüber zusteht, nach welcher die alte Cultusgemeinde aufgelöst und eine neue autonome eingerichtet werde. Die Generalversammlung fand am 28. December 1880 statt, bei welcher nur wenige Mitglieder von auswärts anwesend waren. Der Bezirkscommissär Herr v. Roretz, der bei der Versammlung anwesend war, bemühte sich angelegentlich die auswärtigen Gäste zu bewegen, sich der Gemeinde in Horn anzuschließen. Seine Bemühungen waren nur von geringem Erfolge begleitet. Die neuen Statuten im Sinne der Statuten für Hernals und Währing wurden jedoch von der Majorität der Anwesenden angenommen. Nun wendete man sich 1881 an die Statthalterei um die Genehmigung derselben. Diese ließ jedoch lange aus sich warten, schließlich wurde im Jahre 1884 eröffnet, daß in Folge des bevorstehenden Gesetzes in Betreff der Regelung der Rechtsverhältnisse der israel. Cultusgemeinden die Angelegenheit vorläufig auf sich beruhen müsse. Wie man jedoch weiß, ist bis jetzt der Gesetzentwurf noch nicht einmal im Reichsrath eingebracht worden. Die Gemeinde hatte nun die größte Mühe, bei der geringen Anzahl von Mitgliedern, von welchen mehrere überdies nicht

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