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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-09-07 · Heft 37 (7.9.1886) · p. Seite 590

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 37 (7.9.1886)
Date
1886-09-07
Page
Seite 590 (sequence 14)
Language
German
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590 Aufnahme und Verfügung zu erleiden hatten. Aber erst gegen das Ende des 18. Jahrhunderts kommt man hierüber aus dem Bereiche der Hypothesen heraus. Man weiß hier bestimmt, wo seitdem die Friedhöfe gelegen waren und in welcher Weise die Bestattung stattfand. Die Pracht und der Glanz, mit denen jetzt ihre Leichenzüge umgeben sind, die Freiheit, die man ihnen so vollkommen in der Manifestation ihrer Gefühle läßt, bilden eine der umfangreichsten Resultate, welche die Anerkennung ihrer Bürgerrechte durch die Versammlung von 1791 den Israeliten zu erlangen gestattet hat, und Niemand, der den jetzigen Stand der Dinge sieht, kann sich die Vorsichtsmaßregeln vorstellen, welche sie ehemals zu nehmen gezwungen waren, um ihre Todten flüchtig und in größter Eile zu bestatten. In der Grande-Rue de la Villet-te — heute rue de Flandre — auf der Straße, die von Paris nach Seulis-Compiägne führt, stand am Ende des vorigen Jahrhunderts ein Wirthshaus mit einem Stern auf dem Schilde, in dessen Garten die Juden, welche in Paris wohnten, ihre Todten bestatteten — Deutsche, Portugiesen und Avignonesen unter einander. Das Wirthshaus wurde von einem gewissen Matard gehalten, dem man fünfzig Francs für den Leichnam eines Erwachsenen und vierzig Francs für den eines Kindes gab. Dieser Garten diente den Israeliten als Friedhof seit den ersten Jahren des 18. Jahunderts. Er lag hinter den Baulichkeiten des Gasthauses. Alle Bedingungen der Sicherheit und der Ruhe — wenn auch nicht der Majestät, welche von einem solchen Orte gefordert werden — schienen vereinigt zu sein und so peinlich auch die Gesetze waren, mit denen die Polizei die jüdischen Leichenzüge umgab, so schätzten sich die „Brüderschaften" glücklich, ohne Störung ihren Trauerpflichten Nachkommen zu können. Aber diese Sicherheit dauerte nicht lange. Um 1775 erfuhr man, daß Matard die Pferde und Ochsen auf dem zur Beerdigung bestimmten Terrain schinden ließ und daß er das Fleisch und die Knochen dieser Thiere mit den Leichnamen vermischte." Die sehr lebhaften Vorstellungen, welche die Brüderschaften an ihn richteten, die über eine solche Profanation sehr erregt waren, brachten ihn noch mehr gegen sie auf; er störte und beschimpfte sie in ihren religiösen Ceremonien und drohte ihnen sogar, nicht allein, ihre Todten nicht mehr aufnehmen zu wollen, sondern sogar diejenigen wieder auszugraben, die schon beerdigt waren. Nur die Einsprache des Herrn Lenior, des Generalleutienants der Polizei, verhinderte ihn, diese Maßregel ausznführen, aber jede Sicherheit war verloren. Die deutschen Juden, deren Syndicus Herr I. Goldschmidt war, während die Avignonesen Herrn Salom zum Syndicus hatten und die Portugiesen durch Herrn Pereire vertreten wurden, wollten einen Friedhof eigenthümlich besitzen und suchten einen Platz für ihre gemeinschaftliche Bestattung. Sie schlugen Matard vor, das Terrain von ihm zu erwerben, auf dem damals die Beerdigungen stattfanden, aber seine Forderungen nöthigten sie, davon abzustehen. Der Garten des Wirthshauscs zum Stern diente bis zum Jahre 1780. Man begrub dort seit mehr als sechzig Jahren. Endlich im Jahre 1779 gelang es unter den Auspicien des Polizeilieutcnants von Lenior ein Comite zu Stande zu bringen, an dessen Spitze Pareire und Cers Berr standen, und zu welchem sich die Syndiken der verschiedenen jüdischen Gemeinden vereinigten. Sie setzten Bedingungen in humanem Geiste fest und brachten 7 200 Lires zusammen, um ein Terrain zu kaufen. (Fortsetzung folgt). Vermischtes. Aus dem Leben Meyerbeer's. Einige hungrige Literaten und Künstler, denen Meyerbeer nicht genügt hatte, brachten ihn in den Ruf des Geizes und der Habgier. Daß dies nur eine Verleumdung war, die sich freilich bei der Neigung der Menschen, „das Glänzende zu schwärzen", erhalten hat, beweist folgende Mittheilung, welche die höchst zuverlässige Zeitschritt „der Bär" bringt: Friedrich Wilhelm IV. hatte Meyerbeer schon früher ersucht, die Stelle eines Generalmusikdirectors zu übernehmen. Der glänzende Erfolg, den die Hugenotten im Sommer 1842 erlebten, ließ den König auf seinen früheren Wunsch wieder zurückkommen, und da Meyerbeer wegen eines Augenübels an dem Mahle nicht hatte Theil nehmen können, welches Friedrich Wilhelm in Sanssouci den neuernannten Ordensrittern pour le merite — worunter auch Meyerbeer — gab, so wurde er eine Woche später, als sich sein Nebel etwas gemildert hatte, vom Könige zu einer Soiree eingeladen, bei welcher dieser dem Componisten die zarte Aufmerksamkeit erwies, den blendenden Sonnenschein durch grüne Rouleaux im Gesellschaftszimmer zu dämpfen und Abends das Lampenlicht durch grünfarbiges Glas zu mildern. Als sich die Gesellschaft auflöste, nahm der König Meyerbeer bei Seite und fragte abermals, ob er nicht in Berlin als Musikdirector sungiren wolle, da er, wenngleich er sich den größten Theil des Jahres in Paris aufhalte, doch stets einige Zeit in Berlin bei seiner Familie verweile. Meyerbeer, von solcher Güte und Aust merksamkeit gerührt, entgegnete, daß er gern das Amt übernehmen wolle, wenn Sr. Majestät damit gedient sei, daß er vier Monate im Jahre die Oper leite, womit sich der König zufrieden erklärte und scherzend erwiderte: „So erlaube ich mir, Ihnen für jeden Monat 1000 Thaler anzubieten." „Wenn Eure Majestät nichts dagegen haben", — versetzte Meyerbeer, — „so erlaube ich mir den Vorschlag: die 4000 Thaler, welche Eure Majestät mir zugedacht haben, können einer dem Theater fehlenden Primadonna zu Gute kommen,

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