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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-08-31 · Heft 36 (31.8.1886) · p. Seite 575

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 36 (31.8.1886)
Date
1886-08-31
Page
Seite 575 (sequence 15)
Language
German
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6?5 Beschränkung zur Folge haben. Ganz anders im altgriechischen Rechte nach der Inschrift zu Gortyn, das übrigens auch im späteren attischen Recht bestehen blieb. Das Wünschenswertheste für einen Vater war, einen Sohn zu besitzen, der ihn bestatte und ihm die jährlichen Todenopfer bringe. Dies war das Motiv zu dem Gesetze, daß, wenn kein Sohn vorhanden, die Tochter erbe, aber den ältesten Bruder des verstorbenen Vaters zu heirathen verpflichtet sei, damit der in dieser Ehe erzeugte Sohn, unmittelbar als Sohn des Verstorbenen betrachtet, die Pflichten des Todtenopfers erfülle- Die Ehe muß geschlossen werden, sobald die Tochter zwölf Jahre alt ist. Lebt dieser Oheim nicht mehr, so muß sie den ältesten Sohn des ältesten Vaterbruders, also ihren Vetter heirathen. Nach dem Gortyner Gesetze nun kann die Tochter den Oheim oder den Vetter mit der Hälfte ihres Vermögens abfinden. Zögert er aber, sie zu heirathen, so wird er gerichtlich verurtheilt, sie binnen zwei Monaten zu heirathen oder seines Rechtes verlustig zu gehen. Dann geht dasselbe auf den zweitberechtigten über, von diesem auf den dritten, und so fort, bis keiner mehr da ist. Sie muß sich jetzt aus der Phyle (Stamm), der Stadtabtheilung, zu der ihr Geschlecht gehört, einen Mann suchen nach ihrer Wahl. „Falls aber aus dem Stadttheil keiner sie heirathen will, so sollen die Blutsfreunde der Erbtochter verkündigen in dem Stadttheil: keiner will sie heirathen." Dann aber wird noch dreißig Tage gewartet, ob sich einer meldet, und den muß sie jetzt nehmen. Meldet sich aber keiner, „so soll sie verheirathet werden an irgend einen, an wen sie kann." Heirathen muß sie, und wenn die Ehe kinderlos bleibt, wird sie durch den Blutsverwandten gelöst, und die Erbtochter muß zum zweiten, ja zum dritten Male heirathen; dann erst ist sie frei. — Man sieht, wie schwer, im Vergleich zum mosaischen Gesetze, das nur die Beschränkung auf den ganzen großen Stamm des Vaters und zwar aus höherem politischem Motive der Erbtochter auferlegte, wie schwer, sagen wir, der Zwang auf dieser nach dem griechischen Gesetze lastete, auch nach der Milderung, die das Gortyner Gesetz zugestand. Beim Lesen obiger Bestimmungen wird man auch an die sog. Leviratsehe (Schwagerehe) erinnert, wonach die Wittwe eines kinderlos Verstorbenen den Bruder desselben heirathen soll, um für den letzteren einen Erben seines Namens und Gutes zu erzeugen. Aber eine einfache Weigerung und eine desfallsige Ceremonie befreite Beide von dieser Verpflichtung. Auch hier steht die Humanität und die persönliche Freiheit auf Seite des mosaischen Gesetzes im Vergleich zu den Gesetzen der anderen alten Völker, auch der Griechen. Hinsichtlich der Leviratsehe finden sich Spuren viel härterer Gebräuche in der vormosaischen Zeit (1. Mos. Cap. 38). aber die mosaische Gesetzgebung milderte dieselben möglichst, um dem harten «Ulkten Brauch die Spitze abzubrechen. Anzeige^ Ty% QAwin 4"werden mit 20 Pf. für die dreigespaltene Petitzeile berechnet and müssen für die nächst- XU»Ci Ct u\5 folgende Wochennummer bis spätestens Donnerstag eingehen. Dieselben sind ausschliesslich an die Annoncen-Expedition von Rudolf Mosse in Leipzig odqr deren Filialen in Berlin etc. zu adressiren. M- Sltine«t«1chm- ..d jtfllf ist zum 1. October a. c zu besetzen. Fixer Gehalt 900 Mark nebst freier Wohnung. Nur examinirte Lehrer finden Berücksichtigung. sLa. 2829 Bentheim, Prov. Hannover, 16. Aug. 1886. Der Synagogen- und Schul-Vorstand 8. Neter. Pensionat uno Höhere Töchterschule von Fra« De. Levers»« in Hannover, Thiergartenstraße 3 und 4. —. Ausnahme von Zöglingen zu jeder Zeit. —— Bei der hiesigen Synagogen-Gemeinde ist die Stelle eines Cultusbemnten der Borbeter, Schächter und Religionslehrer sein muß, zum sofortigen Antritt vacant. Gehalt 900 M. — Bewerber, deutsche Angehörige, wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse bei dem Synagogen-Borstand zu N.-M. melden. M. Kahns Institut, München. A Bisherige Frequenz 2086, im vorigen Schuljahre 167 Schüler. — Gründliche und schnelle Vorbereitung für den kaufmännischen und gewerblichen Beruf und das Einjährig-Freiwilligen-Examen. Beginn des neuen Schuljahres Montag den 4. Oktober. T) Herrliche und gesunde Lage in einem der feinsten Stadttheile, tstvl in der Nähe vieler kgl. Studienanstalten, des Englischen und Hofgartens, mit schönem Garten und Turnplatz. Vorzügliche Verpflegung, gewissenhafte Beauffichtigung, Vorbereitung und Nachhilfe in allen Unterrichtsgegenständen, in Sprachen und Musik. Aufnahme finden Schüler aller hiesigen Lehranstalten und Handlungslehrlinge. — Näheren Aufschluß, Jahresbericht und Prospekt durch M. Kahn, Direktor, z. Z. Thal Ur. 11, Ende September Uon der Tannstraße 27. Die Synagogen-Gemeinde Gelsenkirchen sucht für die 3 hohen Feiertage einen tüchtigen Hülsscantor zu engagiren. Offert, mögl. umgehend erbittet Der Vorstand: H. Steinberg.

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