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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-08-24 · Heft 35 (24.8.1886) · p. Seite 558

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 35 (24.8.1886)
Date
1886-08-24
Page
Seite 558 (sequence 14)
Language
German
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558 stellenden Mängeln bedacht sein, für die Folge durch eine zweckmäßige Methode günstigere Resultate zu erzielen. Bei günstigem Resultate seien dagegen die Prüfungen im Stande, seine Berufsfrcudigkeit zu heben. Zur Vornahme der öffentlichen Schulprüfungen gehöre ein geeignetes Lokal. Wo das Schullokal wegen Mangel an Raum sich nicht geeignet erweise, dürfte es rathsam sein, die Synagoge zu benutzen. Die Kinder müssen ihre Plätze so einnehmen, daß sie nicht durch das Hinein- und Hinausgehen des Publikums in ihrer Aufmerksamkeit gestört werden. Ruhe, Anstand, Würde herrsche während der ganzen Feier. Als pädagogische Grundsätze sollen gelten: 1) Jede öffentliche Schulprüfuug sei auch eine wirkliche Prüfung und kein durch erlernte Rollen täuschendes Schauspiel. 2) Jeder Schüler muß zur Antwort kommen. Weder die vorzüglichen, noch die dem Lehrer besonders lieben Schüler sollen stets antworten. 3) Der Lehrer benutze nicht die Prüfung, um mit seinen Kenntnissen zu glänzen, sondern er sei nur Examinator. 4) Die Prüfung soll aber den Zuhörern auch wirklich eine Uebersicht über den im Laufe des Jahres durchgenommenen Stoff bieten. 5) Um auch einen feierlichen Abschluß herbeizuführen, empfehle es sich, am Schlüsse der Prüfung passende Gedichte deklamiren oder geeignete Gesänge singen zu lassen. Die von dem Referenten aufgestellten Thesen werden nach lebhafter Debatte, an der sich die Herren Dr. Kroner, Dr. David, Eckmann, Schöps u. a. m. betheiligen, in folgender Fassung angenommen: 1) Oeffentliche Schulprüfungen sind feierliche Veranstaltungen, um den Eltern der Schuljugend und den Freunden der Schule einen Einblick in die Lehrwcise des Lehrers und in die Leistungen der Schüler zu gewähren. 2) Oeffentliche Schulprüfungen bezwecken, den Eifer und Fleiß der Schüler zu fördern, sowie das Interesse des Hauses für die Schule zu wecken und zu beleben. 2) Sie vermögen diesen Zweck zu erreichen, wenn sie wirkliche Prüfungen und keine durch erlernte Rollen täuschende Schauspiele darstellen und in feierlicher Weise mit Anstand und Würde in einem geeigneten Lokale abgehalten werden. Zweite Sitzung Nachmittags Z'/r Uhr. Vor Beginn der weiteren Verhandlungen wird erst über den demnächstigen Zusammenkunftsort abgestimmt. Hameln wird als Confercnzort unter der Voraussetzung, daß die Lehrerwittwcn- und Waisenkasse nicht zugleich tagen muß, in Aussicht genommen. Im entgegengesetzten Falle müßte sie wiederum in Hannover stattfinden. Referate übernehmen: Spanier-Neustadt a. R., Eckmann-Nienburg und Nußbaum- Göttingen. Hierauf ertheilt der Vorsitzende dem Lehrer Selig- Gleidingen das Wort zu seinem Bortrage: „Der liturgische Gesang". Die Pflege und allgemeine Verbreitung des liturgischen Gesanges sei ein Hauptfactor nicht nur zur Hebung, sondern auch zur Neubelebung unseres Gottesdienstes. Es sei leider eine allzubestätigte Thatsache, daß der Jndifferentismus auf Seiten unserer Religion alle Gebiete und fast alle Schichten unserer Glaubensgenossen occupirt, daß er unheilbringend selbst die Grenzen unserer Gotteshäuser überschritten habe. Selbst wenn man zugeben wollte, daß namentlich in kleinen Gemeinden, die eines mit guten Stimmmitteln begabten Vorbeters und am meisten eines Rabbiners entbehren, die ganze Handhabung und Leitung des Gottesdienstes nicht im Stande sei, die Andacht der Mitglieder während der ganzen Dauer des Gottesdienstes rege zu halten, wodurch eine unliebsame Langeweile, die zu einem gemächlichen Plauderstündchen oder dem allbekannten Laufen führe, entsteht, so seien aber auch ähnliche Zustände in großen Gemeinden, die sich eines geregelten Gottesdienstes erfreuen, zu finden. Hieraus sei zu schließen, daß sowohl in kleineren wie in größeren Gemeinden die Handhabung des Gottesdienstes noch an verschiedenen Gebrechen leiden muß. Es sei zwar nicht zu leugnen» daß seit dem Beginne dieses Jahrhunderts oder wenigstens seit den letzten 4 Jahrzehnten vielfache Anstrengungen gemacht worden seien, durch Einführung besserer synagogaler Gesänge, deutscher Predigten, den Gottesdienst so viel wie möglich zu verschönern. Es habe sich aber herausgestellt, daß diese Bestrebungen nicht ganz von gehörigem Erfolge gekrönt waren. Wohl nicht ganz mit Unrecht wurde zwar das laute Durcheinanderbeten in sehr vielen Gemeinden untersagt, man bot aber keinen Ersatz für die früher doch einigermaßen vorhanden gewesene Theilnahme. Anstatt andächtiger Beter erhielt man stumme Zuhörer, die sich wohl an dem Gesänge des Vorbeters und des Chors ergötzten, aber nicht erbauten. Dies mußte den Jndifferentismus zur Folge haben. Um diesem Uebcl abzuhelfen, muß ein wohlgeordneter, gut eingeübter Gemeindegesang eingeführt werden, der die Gemeinde in Aktivität versetzt und wodurch alles Fremdartige ferngehalten wird. Die Einführung desselben kann aber nur durch seine Pflege bei unserer Jugend geschehen, denn von der älteren Generation sei ein Theil durch Berufsgeschäfte, ein anderer durch Jndifferentismus und der dritte Theil durch die strengste Stabilität nicht hierzu geeignet. Deshalb soll in der Schule in mindestens 1 Stunde wöchentlich von Knaben und Mädchen der Gemeindegesang gepflegt werden. Es empfehle sich, daß für ganz Deutschland, mindestens aber für mehrere benachbarte Provinzen ein einheitliches Melodienbuch eingeführt werde, damit, wenn das Kind die Gesänge geübt hat, es dieselben Gesänge und Melodien auch dort hört, wo es dereinst

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