Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 35 (24.8.1886)
- Date
- 1886-08-24
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine Zeitung des Zudmthums. Ein im-urtciisches Organ für allks jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Wlippson in Bonn. GsepeHiLion: Leipzig, Woßpkirh 17. 50. Jahrgang. Leipzig, den 24. August 1886. Nr. 35. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Preis vierteljährig 3 Mark. Abonnement in Deutschland (Postzeitungsliste Nr. Iir») und Oesterreich bei allen Postämtern, außerdem durch den Buchhandel. In redactionellen Angelegenheiten wende man sich an Dr. Philippson in Bonn direct, in allen übrigen an die Verlagshandlung. Beilagen (Gebühr 12 M.) sind gleichfalls an letztere einzusenden. IvKstt. Leitende Artikel: Der Antisemitismus der „Kreuz-Zeitung". — AliH dem Ministerium Falk. — Die Juden in Gustav Freytag's Dichtungen. — Literarischer Wochenbericht. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Breslau, Posen, Kattowitz. — Oesterreich- Ungarn: Wien. — Rumänien: Bukarest. — Rußland: Kiew. — Cypern: Aus Cypern. — Palästina: Frankfurt a. M. — Bonn: Notizen. — Feuilltton: Correspondenz. — Berichtigung. Bonn, 18. August. Der Antisemitismus der „Kreuz-Zeitung". i. Es war nicht zu verwundern, daß die Kreuzzeitung das französische Lügenwerk „La Fraise juive“ sich aneignete und die Gelegenheit wahrnahm, ihrem Judenhasse wieder einmal Luft zu schaffen. Mehr zu verwundern ist es, daß die freisinnigen Blätter darüber erstaunt sind und nach der Ursache dieses Vorgehens des reaktionären Blattes forschen. Die edle Zeitung schrieb in zwei Artikeln das Drummond'sche Buch aus, stimmte ihm bei, meinte, daß es in Deutschland nicht so arg sei und sprach sich offen dahin aus, daß auf gesetzgeberischem Wege die Gleichberechtigung der Juden aufgehoben und in ihren bürgerlichen Rechten Beschränkungen wieder eintreten müssen. Sie sagt: «Haben wir aber die französischen Zustände so zu schildern versucht, wie sie sind, und dürfen wir uns freuen, daß eS bei uns in Deutschland noch nicht ganz so schlimm ist und daß, von einigen leider vorhandenen Reserve-Officieren abgesehen, Cohn, Hirsch und Adler doch bei uns noch nicht Generale werden, so liegt andererseits zum Pharisäismus nicht her geringste Grund vor. Die Alleinherrschaft des Jndenthums auf wirthschaftlichem Gebiet ist in Deutschland fast ebenso unbestritten, und Justiz wie Schule, Richterstand und Lehrerstand sind auch bei uns schon stark inficirt, obschon es dem Juden nach Religionssatzung und Charakter in vielen Fällen schwer möglich ist, unparteiisch Recht zu sprechen, und noch weniger möglich, Christenkinder zu erziehen. Darum giebt es aber auch kein treffenderes Wort, als das bekannte des Hern: v. Bismarck-Schönhausen, daß dies ein demüthigender Zustand und daß die wahren „Grundrechte" des deutschen Volkes christliche Schule und christliche Rechtspflege sind. In der That liegt hier das große Entweder — Oder, das über die Zukunft des deutschen Volkes entscheiden wird. Entweder wir finden endlich die sittliche Kraft wieder, um auch gesetzlich die Grenzen zu ziehen, welche eine übereilte und thörichte Form der Eman^pation gefahrdrohend verwischt hat, die Kraft, aus Verwaltung und Heer, aus Rechtspflege und Schule thatsächlich und grundsätzlich das Judenthum ausznschließen — dann wird auch auf wirthschaftlichem und socialpolitischem Gebiete die jüdische Zwingherrschaft leichter gebrochen werden —; oder aber wir mögen uns gefaßt machen, an uns und unseren Nachkommen sich vollziehen zu sehen, was schon vor Jahren Franz Dingelstedt am Schluß seiner bekannten Warnung in Aussicht gestellt hat." — Wir brauchen die Behauptungen und Schlüsse der Kreuzztg. nicht zu bestreiten. Um diese Punkte drehte sich der Kampf seit 1830, und die Reaction wußte niemals andere, als diese phrasenhaften Gründe von „christlicher Rechtspflege" und „christlicher Erziehung" vorzubringen. Widerlegt wurden sie hundertmal. Die politische Welt wurde überzeugt und machte die Gleichstellung aller Staatsangehörigen zum Fundament des modernen Rechtsstaates, während die Reaction auf dem Standpunkte der Ausschließung beharrte und, sobald sie die Lage der Dinge für günstig hielt, einen Vorstoß in ihrem Sinne versuchte. — Wir sagten, daß die frei- 25