Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 33 (10.8.1886)
- Date
- 1886-08-10
- Page
- Seite 526 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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526 die Sätze 3 und 4 des 8 7 der Statuten wie folgt präcisirt: „Wer nicht gleich nach bestandener Prüfung der Kasse beigetreten ist oder, wer von anderswo nach Westfalen oder der Rheinprovinz verzieht, hat, wenn er die Mitgliedschaft erwerben will, die betreffenden Beiträge vom Beginn seiner mit einem Einkommen verbundenen Lehrthätigkeit überhaupt nachzuzahlen." Ostwald-Witten hielt nun sein Referat „Ueber Autorität und Kollegialität." Der Kern des Vortrages lag in einer Reihe von Thesen vor, die nach lebhafter Debatte en bloc angenommen wurden und folgendermaßen lauten: 1. Der Lehrer bereite sich auf jede Amtshandlung gründlich vor; 2. er achte sorgfältig auf sein Auftreten in der Schule wie im öffentlichen Leben; 3. er meide jeden intimen Verkehr mit Personen, die ihm keine Ehre machen; 4. er mische sich nicht in Privatangelegenheiten anderer und stelle sich bei Differenzen innerhalb der Gemeinde über die Parteien; 5. er dulde aber auch keinen Angriff in seine Rechte; 6. er wirke für die Oeffentlichkeitserklärung der Schule; 7. er pstege die Kollegialität. Auch wurde eine vom Referenten vorgeschlagene Resolution angenommen, des Inhalts, daß es den Begriffen anständiger Kollegialität widerspreche, wenn ein Lehrer oder Kultusbeamter am Wirkungsorte eines Kollegen ohne dessen spezielle Genehmigung irgend eine Amtshandlung vornehme, zu welcher nach Herkommen oder Sitte der Letztere berufen gewesen wäre. Der Vorsitzende referirte sodann über die mit dem deutsch, isr. Gemeindebund gepflogenen Verhandlungen wegen der Inspektion des jüd. Religionsunterrichts und trug die darüber gepflogene Correspondenz mit erläuternden Anmerkungen vor. Es wurde lebhaft über diese Angelegenheit debattirt; dieselbe gedieh jedoch wegen vorgerückter Zeit — es war bereits 7'/j Uhr — nicht zum Abschluß, und es wurde die Fortsetzung der Verhandlung auf den folgenden Morgen vertagt. Um 8*/2 Uhr folgten die Konferenzbesucher der freundlichen Einladung des Gemeinde-Vorstandes zu einer festlichen Abend- Versammlung. Zu dieser hatten sich auch über 300 Damen und Herren der Gemeinde eingefunden. Es herrschte ein überaus bewegtes und gemüthliches Leben, und das betreffende Comits hatte für die schönsten Abwechslungen und Ueberraschungen gesorgt. Einem von einer jungen Dame gesprochenen Begrüßungs-Prolog an die Gäste folgten auserlesene Conzertstücke der Capelle, Aufführung mehrerer kleiner Bühnenstücke, Solo-Vorträge und Duette — alles von Dilettanten aus der Gemeinde tadellos vorgetragen. Daß es auch an Toasten aller Art, — so vom Vorstands-Borsitzenden Herrn Rechtsanwalt Sutro auf Seine Majestät den Kaiser, vom Vorstandsmitgliede Herrn Bankier Schüler auf den Lehrerverein, von Blumenau auf die Gemeinde Bochum, von Wallerstein auf die Diletantenkünstler rc. — nicht fehlte, versteht sich von selbst. Auch an dieser Stelle sei den Veranstaltern des Festes, sowie der ganzen Gemeinde Bochum für die den Lehrern bewiesene freundliche Gastfreiheit herzlicher Dank ausgesprochen. Am Morgen des 14. Juni, 8y2 Uhr, trug in der herrlichen Synagoge der Synagogen-Chor den Gästen in ganz ausgezeichneter Weise mehrere Hymnen und Psalmen vor, wobei man die prachtvolle Orgel und namentlich die vortreffliche Schulung des Chors zu bewundern Gelegenheit hatte. Um 9>/4 Uhr wurde die zweite Sitzung der Conferenz eröffnet und die Debatte betreffend der Inspektion rc. fortgesetzt. Oppenheim-Warburg hatte folgenden Antrag gestellt: „Die Conferenz beschließt, beim Königl. Oberpräsidium dahin vorstellig zu werden, daß die jüdischen Gemeinden Westfalens zur Bildung eines großen Schulverbandes behufs Anstellung eines qualificirten Schulmannes zur Jnspicirung des jüdischen Religionsunterrichts veranlaßt werden." Dieser sowie mehrere andere Anträge wurden abgelehnt und schließlich fand folgende Resolution Annahme: „Die Conferenz erklärt sich mit einer Jnspection über den Religionsunterricht-im Princip einverstanden, muß jedoch von der Berathung über die Details absehen, da darüber nicht das genügende und geordnete Material vorliegt." Inzwischen war Herr Oberbürgermeister Bollmann- Bochum eingetroffen. Er bat um Entschuldigung, daß er einer Reise wegen erst am zweiten Tage erscheine und hieß als Vorsitzender der städtischen Schulverwaltung die Conferenz in den Mauern der Stadt Bochum herzlich willkommen. Die Ansprache des Herrn Oberbürgermeisters haben wir ihres bedeutungsvollen Inhalts wegen in vor. Nr. schon mitgetheilt: Levi-Reuß trug nun sein Referat vor über das Thema: „Ist zum Schulgebrauch eine abgekürzte Tesillah und ein Auszug aus dem Pentateuch empfehlenswerth?" Er entschied sich aus Gründen der Zweckmäßigkeit wie aus pädagogischen Rücksichten im bejahenden Sinne, während der Correferent, Löb-Cöln, den entgegengesetzten Standpunkt vertrat. An die beiden ausführlichen und von beiden Seiten mit Entschiedenheit und warmem Interesse ihren Standpunkt vertretenden Vorträge konnte sich wegen vorgerückter Zeit keine Debatte anschließen; aber es wurde beschlossen, die Besprechung dieses wichtigen Gegenstandes als ersten Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Conferenz zu setzen. In der freien Besprechung richtete einer der Anwesenden