Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 17 (20.4.1886)
- Date
- 1886-04-20
- Page
- Seite 268 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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- Minsk 1× ep/1000754
- Vilnius 1× ep/1000947
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268 nahmen. In Wolhynien z. B. ist die Vertheilung der Juden in allen Distrikten ziemlich regelmäßig, und man zählt sogar mehr im Distrikt Lutzk, als in Schitomir, dem Hauptort der Provinz. Im Gouv. Kiew giebt es die meisten Juden in den Distrikten Kanew und Berditschew. In Podolien zeigt sich dieselbe Erscheinung, in den Distrikten Balta und Mohilew, gerade wie im Gouv. Pultawa, hinsichtlich mehrerer Distrikte, vor allem in dem von Kremenschug und indem von Tschernigow, mit seinem Distrikte Medschina, wo die Israeliten 9,5 pCt. der Gesammtbevölkerung bilden. In den zehn anderen Gouvernements wird die oben erwähnte Regel nicht übertreten. In den Ansiedlungen übersteigt die jüd. Bevölkerung nicht 3 pCt. — Die Daten, welche der zweite Theil dieser Monographie in Betreff der Frage des Grundbesitzes und der Bodenpachtverhältnisse der Juden bietet, sind weniger vollständig als die über die Bevölkerung, da 4 der obenangegebenen 16 Gouvernements und zwar die Gouv. Charkow, Minsk, Mohilew und Wilna wegen Fehlens zuverlässiger Angaben über den jüd. Grundbesitz nicht mit in Betracht gezogen werden konnten. In den 12 übrigen Gouv., welche ein Areal von 51 Millionen Deßjatinen besitzen, beziffert sich der Grundbesitz auf 723,000 Deßjat. also noch nicht auf 1,5 pCt. des gesammten Grundbesitzes. Von diesen 723,000 Deßjat. sind 683,000 Deßjat. erst in Folge der Reformen von 1861, daß die Juden Ländereien als Eigenthum erwerben können, in den jüd. Besitz gelangt. Die Juden haben etwa der seit der Zeit verkauften herrschaftlichen Ländereien erworben. Ferner befinden sich aber noch durch Pachtverträge in den genannten Gouv. in zeitweiligem Besitz der Juden 2 Millionen Deßjatinen oder annähernd 4 pCt. des gesammten Grundbesitzes. Somit hat die jüdische Bevölkerung jener Gouv. im Nießbrauch fast dreimal so viel Land als im eigenem Besitz. Jnsgesammt beträgt demnach der jüd. Bodenbesitz im Südwesten nahezu 2% Mill. Deßjat. oder 5,3 pCt. des Gesammtbodenbesitzes, worunter 1,2 pCt. als Eigenthum. In 8 Gouv. wird übrigens dieser mittlere Procentsatz bedeutend überschritten. So beträgt im Gouv. Grodnv die Menge des im ständigen und im Pachtbesitz der Juden befindlichen Landes mehr als 10 pCt. der Bodenfläche des Gouvernements, wobei das Verhältniß des im eigenen Besitz befindlichen Landes zu dem gepachteten sich wie 1:12 stellt. In Bessarabien haben die Juden 9 pCt. des Grundbesitzes in ihren Händen, in Cherson 8,4 pCt. und in Kijew, Podolien, Poltawa, Tschernigow und Woronesh 5,3 bis 7 pEt. Noch größere Schwankungen weist aber das Verhältniß des jüdischen Grundbesitzes in den einzelnen Kreisen auf. In den 102 Kreisen, auf welche Enquete erstreckte, verfügen die Juden in einem über 19 pCt., in 13 — über 10 bis 15, in 38 — über 5 bis 10, in 39 — über 1 bis 5 und nur in 11 Kreisen über weniger als 1 PCt. des gesammten Grundbesitzes. Die jüdischen Pächter sind weit zahlreicher, als die Grundbesitzer. Uebrigens ziehen die Juden vor, sich in den südlichen Provinzen anzukaufen. — Nebenbei bemerkt beträgt die jüdische Bevölkerung Petersburgs l3/io pCt. der Gesammtbevölkerung, wovon nur 14y10 pCt. Kaufleute sind. — Wie uns mitgetheilt wird, und zufolge des „Hamelitz", des „Hajom", hat die sog. „Pahlensche Judenkommission" soeben ihre Arbeiten betreffs der Rechte der Juden in Rußland beendet, und wird demnächst diese Gesetze in einem Buche veröffentlichen. Moses Feinkind. Frankfurt a. M. 6. April. Die „Frkft. Zeitung" enthält über den so vielfach ventilirten, schon oben unter „Thor»" von uns erwähnten Gegenstand folgenden Artikel: Das bereits telegraphisch auszüglich mitgethcilte, angebliche Dementi des „Journal de S. Pbtersbourg" in Betreff der Nichtzulassung Fremder mosaischen Glaubens nach Rußland lautet wörtlich folgendermaßen: „Aus authentischer Quelle erfahren wir, daß alle in der letzten Zeit kursirenden Gerüchte darüber, daß man Ausländern mosaischen Glaubens und anderen den Zutritt nach Rußland verweigern wolle — übertrieben sind. Aller Wahrscheinlichkeit nach handelte es sich nur um Personen, die keine Existenzmittel haben und der Regierung zur Last fallen könnten." Wir haben bereits darauf hingewiesen, daß diese Auslassung des offiziösen Organs des russischen auswärtigen Amtes mit den Thatsachen nicht übereinstimmt. Thatsächlich ist einem angesehenen Kaufmanne in Frankfurt von dem russischen Generalkonsulat eingestandenermaßen auf Grund einer allgemeinen Verordnung aus Petersburg das Visum für einen Reisepaß nach Rußland verweigert worden und auch die Handelskammer von Brody hat sich bereits Mitte März wegen eines ähnlichen „vexatorischen Vorgehens" des dortigen russischen Konsuls an den österreichischen Handelsminister gewandt, damit derselbe gegen die Anwendung einer bisher nicht bekannt gegebenen „Verordnung Abhülfe schaffe." Wie nun die „Thorner Ostdeutsche Ztg." meldet, hat sich ein Gewerbtreibender in Thorn, dem wegen seiner jüdischen Konfession zu seinem großen Schaden der Uebertritt über die Grenze gestattet ist, weil er das für seinen Paß erforderliche Visum nicht erlangen kann, an den Reichskanzler mit der Bitte gewendet, derselbe wolle seinen Einfluß dahin verwenden, daß das Bisiren der Pässe auch Deutscher jüdischer Konfession nach wie vor erfolge. Der Reichskanzler hat den Bittsteller abschlägig beschieden und ihm anheimgestellt, sich unter Einsendung eines Kostenvorschusses von 20 M. für Uebersetzung mit seinem Gesuch an das Generalkonsulat in Petersburg zu wenden. Die betreffende Verfügung existirt also und wird auch angewendet, was doch auch das „Journal de St. Pötersbourg" wissen sollte, wenn es wirklich seine Mittheilungen aus „authentischer" Quelle schöpft. Dann würde das Blatt auch erfahren haben, daß